Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Südwesten fordert Steuerentlastungen für Unternehmen
STUTTGART (dpa) - Baden-Württemberg, Bayern und Hessen machen sich für steuerliche Entlastungen für Unternehmen stark. Bei der Wirtschaftsministerkonferenz an diesem Montag wollen sie vorschlagen, den sogenannten Verlustrücktrag zu erweitern. Damit ist gemeint, dass mit Verlusten eines Jahres die Steuerlast gesenkt werden kann, indem sie mit positiven Einkünften etwa des Vorjahres verrechnet wird. Die Höchstbetragsgrenzen hierfür wurden zuletzt schon einmal erhöht.
Die Möglichkeiten der steuerlichen Verlustverrechnung wurden mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz von Ende Juni erweitert. Der steuerliche Verlustrücktrag wurde für die Jahre 2020 und 2021 auf fünf Millionen beziehungsweise zehn Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Zudem wurde ein Mechanismus eingeführt, um den Verlustrücktrag für 2020 unmittelbar finanzwirksam schon mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen.
Dem Vorschlag der drei Länder zufolge soll die Obergrenze der Verlustverrechnung auf 50 Millionen Euro angehoben werden. Zudem solle der Rücktragzeitraum auf zwei Jahre – aktuell wären dies die Jahre 2019 und 2018 – ausgedehnt werden, hieß es weiter. Das empfehle auch der Sachverständigenrat zur Begutachtung der wirtschaftlichen Entwicklung in seinem aktuellen Jahresgutachten. In Anbetracht der gravierenden Haushaltsdefizite infolge der Corona-Pandemie verursache ein großzügigerer steuerlicher Verlustrücktrag zudem vergleichsweise geringe Steuerausfälle, sagte die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU).