Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mark S.: Anklage will fünf Jahre Haft
MÜNCHEN (SID) - Mark S. verzog zunächst keine Miene, der Arzt schien nicht groß überrascht zu sein und tuschelte sofort mit seinen Anwälten, als Oberstaatsanwalt Kai Gräber das geforderte Strafmaß verkündet hatte: Fünf Jahre und sechs Monate soll die Haftstrafe für den Hauptangeklagten im Blutdoping-Prozess vor dem Landgericht München II betragen. Dazu fünf Jahre Berufsverbot. Das Urteil soll am nächsten Freitag gesprochen werden.
Mark S. betonte mit leicht zittriger Stimme, wie sehr er seine Taten bereue. „Den Brandherd habe ich gesetzt“, es tue ihm „unendlich leid“, dass er die anderen vier Angeklagten „da mit reingezogen habe und dass es so weit gekommen ist, wie es gekommen ist“. Er sei falsch abgebogen, ergänzte er, „das ist alles meine Schuld, für die Sch .... , die man verbockt hat, muss man geradestehen“. Aber: Er wolle wieder in seiner Praxis arbeiten.
Die Plädoyers hätten zuvor nicht weiter auseinanderliegen können. Es stehe fest, dass Mark S. in der Zeit von 2013 bis 2019 „in etwa 100 Fällen nach ausgefeilten Behandlungsmethoden zwölf Sportler gedopt“habe, sagte Gräber – sieben Sommer- und fünf Wintersportler. Man sei anfangs von 200 Fällen ausgegangen, am Ende waren noch 26 Fälle strafrelevant.
Die Anwälte von Mark S. plädierten für eine Aufhebung des Haftbefehls. Ihr Mandant habe bereits fast zwei Drittel einer aus ihrer Sicht angemessenen Strafe von drei Jahren abgesessen. Der Rest wäre nach ihrer Meinung auf Bewährung auszusetzen. Zudem wehrte sich die Verteidigung gegen das Berufsverbot. „Es kam zu keiner Zeit zu einem Verstoß gegen die ärztlichen Grundsätze“, sagte Anwalt Alexander Dann.