Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Was ist ein Medizinisches Versorgungszentrum?
Hausarzt, Facharzt, Gemeinschaftspraxis, MVZ – aus der Patientenperspektive sind Unterschiede schwer auszumachen. Tatsächlich unterscheiden sich MVZ und Gemeinschaftspraxis in der Wahrnehmung kaum voneinander. Hier wie dort arbeiten Ärzte zusammen und treten nach Außen als Einheit auf. Wesentlichster Unterschied ist die Rechtsform. Während bei Gemeinschaftspraxen jeder Arzt über eine eigene, personengebundene Zulassung verfügt, ist beim MVZ die MVZ-Gesellschaft selbst Inhaberin der Zulassung. Zwei Fünftel aller
MVZ befinden sich in Trägerschaft von Vertragsärzten, 38 Prozent liegen in Krankenhausträgerschaft, der Rest in den Händen so genannter dritter Träger. MVZ nehmen wie Vertragsärzte regulär an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Für MVZ und somit mittelbar für die in diesen Zentren arbeitenden Ärzte gelten sämtliche Vorschriften der vertragsärztlichen Versorgung. Dazu zählt insbesondere die Vorschrift, dass jeder Arzt in Fragen der medizinischen Behandlung weisungsfrei ist. Für viele Mediziner liegt ein Anreiz im MVZ darin, dass die Arbeitszeitgestaltung in einer Einzelpraxis, in der die gesamte Verantwortung auf den Schultern des Arztes ruht, meist wesentlich unflexibler ist. Und anders als in Einzelpraxen, in denen eine Person meist neben der Patientenversorgung alle Verwaltungsaufgaben selbst übernimmt, werden diese Aufgaben in MVZ in der Regel zentral organisiert. Unterschiede lassen sich zudem in der Nutzbarkeit von Synergieeffekten und somit im Bereich der Versorgungseffizienz feststellen. (sz)