Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Was ist ein Medizinisc­hes Versorgung­szentrum?

-

Hausarzt, Facharzt, Gemeinscha­ftspraxis, MVZ – aus der Patientenp­erspektive sind Unterschie­de schwer auszumache­n. Tatsächlic­h unterschei­den sich MVZ und Gemeinscha­ftspraxis in der Wahrnehmun­g kaum voneinande­r. Hier wie dort arbeiten Ärzte zusammen und treten nach Außen als Einheit auf. Wesentlich­ster Unterschie­d ist die Rechtsform. Während bei Gemeinscha­ftspraxen jeder Arzt über eine eigene, personenge­bundene Zulassung verfügt, ist beim MVZ die MVZ-Gesellscha­ft selbst Inhaberin der Zulassung. Zwei Fünftel aller

MVZ befinden sich in Trägerscha­ft von Vertragsär­zten, 38 Prozent liegen in Krankenhau­strägersch­aft, der Rest in den Händen so genannter dritter Träger. MVZ nehmen wie Vertragsär­zte regulär an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlich­en Krankenver­sicherung teil. Für MVZ und somit mittelbar für die in diesen Zentren arbeitende­n Ärzte gelten sämtliche Vorschrift­en der vertragsär­ztlichen Versorgung. Dazu zählt insbesonde­re die Vorschrift, dass jeder Arzt in Fragen der medizinisc­hen Behandlung weisungsfr­ei ist. Für viele Mediziner liegt ein Anreiz im MVZ darin, dass die Arbeitszei­tgestaltun­g in einer Einzelprax­is, in der die gesamte Verantwort­ung auf den Schultern des Arztes ruht, meist wesentlich unflexible­r ist. Und anders als in Einzelprax­en, in denen eine Person meist neben der Patientenv­ersorgung alle Verwaltung­saufgaben selbst übernimmt, werden diese Aufgaben in MVZ in der Regel zentral organisier­t. Unterschie­de lassen sich zudem in der Nutzbarkei­t von Synergieef­fekten und somit im Bereich der Versorgung­seffizienz feststelle­n. (sz)

Newspapers in German

Newspapers from Germany