Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Ehemaliger Ehinger Chefarzt zahlt 50 000 Euro
Streit mit ADK GmbH ging vors Landesarbeitsgericht
EHINGEN/STUTTGART (seli/tg) Als Dr. Ulf Göretzlehner 2019 als Chefarzt die Ehinger Frauenklinik verließ, ging er von der ADK GmbH wohl nach einigen Unstimmigkeiten. Das zeigt ein Rechtsstreit beider Parteien, der am Mittwoch bei einer Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart sein Ende fand.
Am Ende eines mehrstündigen Prozesses einigte man sich darauf, dass Göretzlehner 50 000 Euro an die Krankenhaus GmbH zahlen soll. Diese Zahlung wiederum forderte sein ehemaliger Arbeitgeber ein, denn laut ADK GmbH hatte der ehemalige Chefarzt seinen Arbeitsplatz früher geräumt, als eigentlich vereinbart war. Wie bekannt, verließ Dr. Ulf Göretzlehner im Jahr 2019 das Alb-Donau Klinikum, um aus persönlichen Gründen in seine alte Heimat zurückzukehren. Der Vertrag regelte laut ADK GmbH eine Kündigungsfrist zum 31. Dezember 2019. Nachdem er den Wunsch geäußert hatte, schon zum 30. September 2019 die Tätigkeit zu beenden, wurde ihm laut der Geschäftsführung in Aussicht gestellt, dies umzusetzen, sofern eine Nachfolge bis dahin gefunden wäre. Die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist wurde laut ADK GmbH nicht eingehalten. Göretzlehner kündigte, so die Aussage in der Pressemitteilung der ADK GmbH, seinen Vertrag vertragswidrig zum 30. September 2019 und trat zum 1. Oktober 2019 eine neue Chefarztstelle an. Die Krankenhaus GmbH Alb-DonauKreis reichte daraufhin Klage vor dem Arbeitsgericht ein. Durch den laut ADK GmbH vertragswidrigen Weggang von Dr. Göretzlehner sei der Gesellschaft ein Schaden entstanden.
„Es ist eine der wesentlichen Pflichten der Geschäftsführer, Schaden vom Unternehmen fernzuhalten. Aus diesem Grund gab es keinen anderen Weg, als eine arbeitsrechtliche Klage einzureichen“, so Sprecherin Daniela Rieker in der Mitteilung des Unternehmens. In der Berufungsinstanz vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart wurde festgehalten, dass die vertragliche Kündigungsfrist (zum 31. Dezember 2019) in Göretzlehners Arbeitsvertrag gültig war und er damit das Unternehmen nicht hätte vorzeitig verlassen dürfen. Auf Vorschlag des Vorsitzenden Richters kam es zu dem Vergleich. Das Arbeitsverhältnis des ehemaligen Chefarztes endete so zum 30. September 2019 – im Gegenzug muss Göretzlehner der Krankenhaus GmbH Alb-Donau-Kreis 50 000 Euro Schadensersatz bezahlen.
Göretzlehner, der am Freitag für eine Stellungnahme von der SZ nicht zu erreichen war, war von 2010 bis 2019 Chefarzt der Ehinger Frauenklinik.