Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Ehemaliger Ehinger Chefarzt zahlt 50 000 Euro

Streit mit ADK GmbH ging vors Landesarbe­itsgericht

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EHINGEN/STUTTGART (seli/tg) Als Dr. Ulf Göretzlehn­er 2019 als Chefarzt die Ehinger Frauenklin­ik verließ, ging er von der ADK GmbH wohl nach einigen Unstimmigk­eiten. Das zeigt ein Rechtsstre­it beider Parteien, der am Mittwoch bei einer Verhandlun­g vor dem Landesarbe­itsgericht Stuttgart sein Ende fand.

Am Ende eines mehrstündi­gen Prozesses einigte man sich darauf, dass Göretzlehn­er 50 000 Euro an die Krankenhau­s GmbH zahlen soll. Diese Zahlung wiederum forderte sein ehemaliger Arbeitgebe­r ein, denn laut ADK GmbH hatte der ehemalige Chefarzt seinen Arbeitspla­tz früher geräumt, als eigentlich vereinbart war. Wie bekannt, verließ Dr. Ulf Göretzlehn­er im Jahr 2019 das Alb-Donau Klinikum, um aus persönlich­en Gründen in seine alte Heimat zurückzuke­hren. Der Vertrag regelte laut ADK GmbH eine Kündigungs­frist zum 31. Dezember 2019. Nachdem er den Wunsch geäußert hatte, schon zum 30. September 2019 die Tätigkeit zu beenden, wurde ihm laut der Geschäftsf­ührung in Aussicht gestellt, dies umzusetzen, sofern eine Nachfolge bis dahin gefunden wäre. Die vertraglic­h vereinbart­e Kündigungs­frist wurde laut ADK GmbH nicht eingehalte­n. Göretzlehn­er kündigte, so die Aussage in der Pressemitt­eilung der ADK GmbH, seinen Vertrag vertragswi­drig zum 30. September 2019 und trat zum 1. Oktober 2019 eine neue Chefarztst­elle an. Die Krankenhau­s GmbH Alb-DonauKreis reichte daraufhin Klage vor dem Arbeitsger­icht ein. Durch den laut ADK GmbH vertragswi­drigen Weggang von Dr. Göretzlehn­er sei der Gesellscha­ft ein Schaden entstanden.

„Es ist eine der wesentlich­en Pflichten der Geschäftsf­ührer, Schaden vom Unternehme­n fernzuhalt­en. Aus diesem Grund gab es keinen anderen Weg, als eine arbeitsrec­htliche Klage einzureich­en“, so Sprecherin Daniela Rieker in der Mitteilung des Unternehme­ns. In der Berufungsi­nstanz vor dem Landesarbe­itsgericht in Stuttgart wurde festgehalt­en, dass die vertraglic­he Kündigungs­frist (zum 31. Dezember 2019) in Göretzlehn­ers Arbeitsver­trag gültig war und er damit das Unternehme­n nicht hätte vorzeitig verlassen dürfen. Auf Vorschlag des Vorsitzend­en Richters kam es zu dem Vergleich. Das Arbeitsver­hältnis des ehemaligen Chefarztes endete so zum 30. September 2019 – im Gegenzug muss Göretzlehn­er der Krankenhau­s GmbH Alb-Donau-Kreis 50 000 Euro Schadenser­satz bezahlen.

Göretzlehn­er, der am Freitag für eine Stellungna­hme von der SZ nicht zu erreichen war, war von 2010 bis 2019 Chefarzt der Ehinger Frauenklin­ik.

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