Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

14-Jähriger soll in Sinsheim 13-Jährigen ermordet haben

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SINSHEIM (AFP/dpa) - Nach der Tötung eines 13-Jährigen in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) ist der ein Jahr ältere mutmaßlich­e Täter unter Mordverdac­ht in Untersuchu­ngshaft genommen worden. Wie Staatsanwa­ltschaft und Polizei am Donnerstag mitteilten, soll der 14-Jährige sein Opfer bei einem Treffen an einem Waldrand mit mehreren Messerstic­hen getötet haben. Demnach könnte es sich nach ersten Ermittlung­en um ein Verbrechen aus Eifersucht handeln. Der Jugendlich­e war wegen eines früheren Messerangr­iffs polizeibek­annt. In diesem Zusammenha­ng forderte Ralf Kusterer, Chef der Deutschen Polizeigew­erkschaft, die Zwangsunte­rbringung kriminelle­r Kinder. Laisser-faire sei oftmals der falsche Weg, viele Täter hätten schon vor der bedingten Strafmündi­gkeit mit 14 Jahren eine Latte von Delikten auf dem Kerbholz.

OFFENBURG (dpa) - Nach dem Urteil gegen den „Waldläufer von Oppenau“zu drei Jahren Haft wegen Geiselnahm­e haben seine Verteidige­r Revision eingelegt. Das bestätigte die Kanzlei von Anwältin Melanie Mast am Donnerstag. Über die strafrecht­liche Entscheidu­ng des Offenburge­r Schöffenge­richts muss nun der Bundesgeri­chtshof entscheide­n. Eventuell könnte es dann erneut zu einer Hauptverha­ndlung kommen. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichte­n“über die Revision berichtet. Sie halte das Urteil „einfach rechtlich für falsch“, hatte Mast bereits nach dem Ende des Prozesses in Offenburg gesagt. Es habe keine Geiselnahm­e vorgelegen. Das Urteil werfe rechtliche Fragen auf, die der Bundesgeri­chtshof klären müsse. Der heute 32 Jahre alte Angeklagte Yves R. hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwal­d vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaff­en in den Wald geflohen. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Fraglich ist aus Sicht der Anwälte vor allem, ob die wenigen Momente, in denen die Polizeibea­mten von dem Mann mit der Waffe bedroht worden waren, als Geiselnahm­e gewertet werden können.

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