Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
14-Jähriger soll in Sinsheim 13-Jährigen ermordet haben
SINSHEIM (AFP/dpa) - Nach der Tötung eines 13-Jährigen in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) ist der ein Jahr ältere mutmaßliche Täter unter Mordverdacht in Untersuchungshaft genommen worden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Donnerstag mitteilten, soll der 14-Jährige sein Opfer bei einem Treffen an einem Waldrand mit mehreren Messerstichen getötet haben. Demnach könnte es sich nach ersten Ermittlungen um ein Verbrechen aus Eifersucht handeln. Der Jugendliche war wegen eines früheren Messerangriffs polizeibekannt. In diesem Zusammenhang forderte Ralf Kusterer, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, die Zwangsunterbringung krimineller Kinder. Laisser-faire sei oftmals der falsche Weg, viele Täter hätten schon vor der bedingten Strafmündigkeit mit 14 Jahren eine Latte von Delikten auf dem Kerbholz.
OFFENBURG (dpa) - Nach dem Urteil gegen den „Waldläufer von Oppenau“zu drei Jahren Haft wegen Geiselnahme haben seine Verteidiger Revision eingelegt. Das bestätigte die Kanzlei von Anwältin Melanie Mast am Donnerstag. Über die strafrechtliche Entscheidung des Offenburger Schöffengerichts muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Eventuell könnte es dann erneut zu einer Hauptverhandlung kommen. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“über die Revision berichtet. Sie halte das Urteil „einfach rechtlich für falsch“, hatte Mast bereits nach dem Ende des Prozesses in Offenburg gesagt. Es habe keine Geiselnahme vorgelegen. Das Urteil werfe rechtliche Fragen auf, die der Bundesgerichtshof klären müsse. Der heute 32 Jahre alte Angeklagte Yves R. hatte im Juli 2020 bei der Kontrolle einer von ihm illegal bewohnten Waldhütte im Schwarzwald vier Polizisten entwaffnet und war mit deren Dienstwaffen in den Wald geflohen. Erst fünf Tage später gelang die Festnahme in einem Gebüsch nahe Oppenau. Fraglich ist aus Sicht der Anwälte vor allem, ob die wenigen Momente, in denen die Polizeibeamten von dem Mann mit der Waffe bedroht worden waren, als Geiselnahme gewertet werden können.