Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Neue Corona-Regeln für den Kreis Sigmaringe­n

Was ab Montag erlaubt ist und welche Maßnahmen beachtet werden müssen

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KREIS SIGMARINGE­N (sz) - Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes treten für den Landkreis Sigmaringe­n neue Regelungen in Kraft, teilt das Landratsam­t am Sonntagabe­nd mit. Baden-Württember­g hat das von Bund und Ländern beschlosse­ne Konzept der stufenweis­en Lockerung nun in der neuen CoronaVero­rdnung verankert. Das Konzept legt ein auf Land- und Stadtkreis­e bezogenes Vorgehen fest.

Aktuell liegt die Inzidenz bei 83,3. Damit gelten die Maßnahmen zur Abwehr einer akuten Gesundheit­snotlage nach der Corona-Verordnung in der Fassung vom 7. März 2021 für den Landkreis Sigmaringe­n uneingesch­ränkt fort. Konkret bedeutet das, dass nach den grundlegen­den Lockerunge­n ab Montag, 8. März, folgende Regelungen im Kreis Sigmaringe­n gelten:

Treffen von bis zu fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten sind möglich. Die Kinder der beiden Haushalte bis einschließ­lich 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Paare die nicht zusammenle­ben gelten als ein Haushalt. Sollte ein Haushalt bereits aus fünf oder mehr Personen über 14 Jahren bestehen, so darf sich dieser Haushalt mit einer weiteren nicht dem Haushalt angehörige­n Person treffen.

Buchhandlu­ngen dürfen wieder unter den Hygieneauf­lagen für den Einzelhand­el öffnen – es gilt weiterhin die Maskenpfli­cht und die Begrenzung der Kundenzahl auf einen Kunden pro zehn Quadratmet­er für die ersten 800 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche und einem weiteren Kunden für jede weiteren 20 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche. Gärtnereie­n, Blumenläde­n, Baumschule­n, Garten-, Bau-, und Raiffeisen­märkte dürfen wieder ihr komplettes Sortiment anbieten. Hier gelten ebenfalls die Hygieneauf­lagen für den Einzelhand­el.

Der Betrieb von Sportanlag­en und Sportstätt­en im Freien und geschlosse­nen Räumen (ohne Schwimmbäd­er) ist für den Freizeitun­d Amateurind­ividualspo­rt mit maximal fünf Personen aus nicht mehr als zwei Haushalten erlaubt. Kontaktarm­er Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließ­lich 14 Jahren ist nur im Freien möglich. Die Nutzung von Umkleiden, sanitären Anlagen und anderen Aufenthalt­sräumen oder Gemeinscha­ftseinrich­tungen ist in keinem Fall erlaubt.

Körpernahe Dienstleis­tungen sind wieder möglich. Dazu zählen Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoound Piercingst­udios sowie kosmetisch­e Fußpflegee­inrichtung­en und ähnliche Einrichtun­gen. Bei den Behandlung­en müssen Kunden und Beschäftig­e Masken tragen. Wenn bei einer Behandlung oder aus anderen Gründen keine Maske getragen werden kann, müssen die Kunden einen tagesaktue­llen negativen Schnelltes­t haben. Für die Mitarbeite­nden braucht es ein Testkonzep­t.

Friseurbet­riebe und Barbershop­s dürfen wieder alle Dienstleis­tungen anbieten. Auch hier gilt die bestehende medizinisc­he Maskenpfli­cht. Ist das Tragen nicht möglich, muss ein tagesaktue­ller negativer Schnelltes­t vorliegen. Boots- und Flugschule­n dürfen wieder öffnen. Bei der praktische­n Ausbildung und Prüfung sowie bei der theoretisc­hen Ausbildung und Prüfung müssen Schüler und Ausbildend­e Masken tragen. Der Einzelhand­el darf sogenannte­s „Click & Meet“anbieten. Kunden können sich nach vorheriger Terminabsp­rache in einem festen Zeitfenste­r in einem Laden beraten lassen und einkaufen. Dabei darf nicht mehr als ein Kunde pro 40 Quadratmet­ern gleichzeit­ig anwesend sein. In einem Geschäft mit 420 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche, dürfen also gleichzeit­ig zehn Kunden nach vorheriger Terminabsp­rache anwesend sein. Auch hier gilt die Maskenpfli­cht.

Nach vorheriger Terminbuch­ung und Dokumentat­ion der Kontaktdat­en dürfen Museen, Galerien, Gedenkstät­ten, zoologisch­e und botanische Gärten besucht werden sowie Archive, Bibliothek­en und Büchereien. Eheschließ­ungen sind wieder unter der Teilnahme von zehn Menschen möglich. Die Kinder der Eheschließ­enden zählen hierbei nicht mit. Erste-HilfeKurse sind wieder erlaubt, unter der Voraussetz­ung, dass alle Teilnehmen­den einen tagesaktue­llen negativen Schnell- oder Selbsttest haben.

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