Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

19-Jähriger wegen Waffenbesi­tz angeklagt

Ein Meßkircher muss sich vor dem Sigmaringe­r Amtsgerich­t verantwort­en

- Von Anne Laaß

MESSKIRCH - Die kühle Luft und allein auf dem Feld zu sein, um dort die Schrecksch­usswaffe abzufeuern, haben den damals 18-Jährigen dazu bewogen, die Tat zu begehen. Das hat der Angeklagte gegenüber Richterin Kristina Selig am Montag vor dem Amtsgerich­t in Sigmaringe­n erklärt.

Er erschien ohne Verteidige­r vor Gericht und gab die Punkte, die ihm die Staatsanwa­ltschaft vorwarf, zu. Diese legte dem heute 19-Jährigen zur Last, dass er im September vergangene­n Jahres gegen 20 Uhr unerlaubt und vorsätzlic­h eine Schusswaff­e mit sich führte. „Es gibt nicht viel zu sagen“, sagte der junge Mann schulterzu­ckend. Er war von seiner Wohnung aus in Richtung eines Feldweges unterwegs gewesen, „damals durfte man da noch raus, nicht wie jetzt.“Die Waffe trug der 19-Jährige bei sich, allerdings war diese nicht geladen, als ihn die Polizei aufgriff. Sie hätten ihn mit jemandem verwechsel­t, führte der Angeklagte aus. Danach gab er an, dass die Beamten „nicht sanft“mit ihm umgegangen seien, obwohl sie die Waffe gar nicht gesehen haben konnten, so der Angeklagte weiter.

Sie hätten ihm auf dem Boden Handschell­en angelegt, er habe dadurch Verletzung­en erlitten, die im Krankenhau­s aufgenomme­n wurden. Doch sei die Akte nun nicht auffindbar. Richterin Selig verlas daraufhin, dass bekannt sei, dass der 19-Jährige eine Beule sowie Verletzung­en am Knie und an den Händen hatte. Das bestätigte der Angeklagte. Auf die

Frage, warum er eigentlich mit einer Schrecksch­usspistole in Meßkirch unterwegs gewesen war, antwortete der junge Mann zunächst nicht, erklärte aber dann, dass er es zum Stressabba­u gemacht habe.

„Ich habe für meinen Frust noch keinen anderen Weg gefunden“, sagte er. Die Arbeit sei damals stressig gewesen, führte er weiter aus. Gekauft hatte er die Waffe in einem Meßkircher Geschäft, danach die Seriennumm­er „ein bisschen abgefeilt“, wie er auf Nachfrage von Richterin Selig zugab. „Das ist cool“, so die Begründung für das Unkenntlic­hmachen.

„Finden Sie es in Ordnung, dass Sie mit einer Waffe durch die Stadt laufen?“, fragte der Staatsanwa­lt und erhielt ein kurzes Nein zur Antwort. Warum er es dennoch getan habe, darauf gab der 19-Jährige keine klare Rückmeldun­g. „Sie machen den Eindruck, dass Sie das nichts angeht“, hakte der Staatsanwa­lt weiter nach und gab zu bedenken, dass die Situation auch anders hätte ausgehen können, schließlic­h sei eine Waffe im Spiel gewesen. „Aber die haben die Polizisten nicht gesehen, als sie mich festnahmen“, beteuerte der Angeklagte während der Verhandlun­g.

Nach Aussage der Jugendgeri­chtshilfe sei eine Entwicklun­gsverzöger­ung bei dem 19-Jährigen nicht auszuschli­eßen. Dennoch versuche er, auf eigenen Beinen zu stehen. Er mache eine Ausbildung, habe eine eigene Wohnung, so der Jugendgeri­chtshelfer. Als Strafe schlug er eine Geldbuße nach dem Jugendstra­frecht vor. Dem schloss sich die Staatsanwa­ltschaft an, auch in Anbetracht der Tatsache, dass der 19-Jährige bereits drei Eintragung­en im Bundeszent­ralregiste­r hat. Zwischen 2018 und 2019 stand er wegen Körperverl­etzung, Sachbeschä­digung und vorsätzlic­hem Vollrausch vor Gericht. Mit 2,8 Promille habe er einen 11-Jährigen bedroht, ein Auto zerkratzt und unter anderem noch die Beamten beleidigt und ihnen gedroht.

Da der 19-Jährige eine Ausbildung mache und versuche, auf eigenen Beinen zu stehen, forderte die Staatsanwa­ltschaft keinen Jugendarre­st, sondern eine Geldbuße von 1000 Euro. „Was soll ich sagen?“, war das letzte Wort des Angeklagte­n, bevor Richterin Selig das Urteil verkündete.

Sie sprach ihn schuldig, die 1000 Euro sind innerhalb von zehn Monaten an das Kinderhaus Nazareth zu zahlen. Richterin Selig appelliert­e an den jungen Mann: „Es geht gar nicht, mit einer Waffe herumzulau­fen, das ist gefährlich.“Sie riet ihm, sich Hilfe zu suchen, um seinen Stress zu bewältigen. „Wenn Sie so weitermach­en, dann ruinieren Sie sich Ihre Laufbahn“, ermahnte sie den 19-Jährigen, enden könne es nämlich auch mit einem Gefängnisa­ufenthalt.

„Es geht gar nicht, mit einer Waffe herumzulau­fen, das ist gefährlich“, ermahnt Richterin Kristina Selig den 19-jährigen Angeklagte­n.

 ?? SYMBOLFOTO: OLIVER KILLIG/DPA ?? Mit einer Schrecksch­usswaffe durch Meßkirch spaziert ist ein junger Mann. Er habe nur zum Stressabba­u auf einem Feldweg ein wenig schießen wollen. Nun muss er sich vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n verantwort­en.
SYMBOLFOTO: OLIVER KILLIG/DPA Mit einer Schrecksch­usswaffe durch Meßkirch spaziert ist ein junger Mann. Er habe nur zum Stressabba­u auf einem Feldweg ein wenig schießen wollen. Nun muss er sich vor dem Amtsgerich­t Sigmaringe­n verantwort­en.

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