Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
19-Jähriger wegen Waffenbesitz angeklagt
Ein Meßkircher muss sich vor dem Sigmaringer Amtsgericht verantworten
MESSKIRCH - Die kühle Luft und allein auf dem Feld zu sein, um dort die Schreckschusswaffe abzufeuern, haben den damals 18-Jährigen dazu bewogen, die Tat zu begehen. Das hat der Angeklagte gegenüber Richterin Kristina Selig am Montag vor dem Amtsgericht in Sigmaringen erklärt.
Er erschien ohne Verteidiger vor Gericht und gab die Punkte, die ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, zu. Diese legte dem heute 19-Jährigen zur Last, dass er im September vergangenen Jahres gegen 20 Uhr unerlaubt und vorsätzlich eine Schusswaffe mit sich führte. „Es gibt nicht viel zu sagen“, sagte der junge Mann schulterzuckend. Er war von seiner Wohnung aus in Richtung eines Feldweges unterwegs gewesen, „damals durfte man da noch raus, nicht wie jetzt.“Die Waffe trug der 19-Jährige bei sich, allerdings war diese nicht geladen, als ihn die Polizei aufgriff. Sie hätten ihn mit jemandem verwechselt, führte der Angeklagte aus. Danach gab er an, dass die Beamten „nicht sanft“mit ihm umgegangen seien, obwohl sie die Waffe gar nicht gesehen haben konnten, so der Angeklagte weiter.
Sie hätten ihm auf dem Boden Handschellen angelegt, er habe dadurch Verletzungen erlitten, die im Krankenhaus aufgenommen wurden. Doch sei die Akte nun nicht auffindbar. Richterin Selig verlas daraufhin, dass bekannt sei, dass der 19-Jährige eine Beule sowie Verletzungen am Knie und an den Händen hatte. Das bestätigte der Angeklagte. Auf die
Frage, warum er eigentlich mit einer Schreckschusspistole in Meßkirch unterwegs gewesen war, antwortete der junge Mann zunächst nicht, erklärte aber dann, dass er es zum Stressabbau gemacht habe.
„Ich habe für meinen Frust noch keinen anderen Weg gefunden“, sagte er. Die Arbeit sei damals stressig gewesen, führte er weiter aus. Gekauft hatte er die Waffe in einem Meßkircher Geschäft, danach die Seriennummer „ein bisschen abgefeilt“, wie er auf Nachfrage von Richterin Selig zugab. „Das ist cool“, so die Begründung für das Unkenntlichmachen.
„Finden Sie es in Ordnung, dass Sie mit einer Waffe durch die Stadt laufen?“, fragte der Staatsanwalt und erhielt ein kurzes Nein zur Antwort. Warum er es dennoch getan habe, darauf gab der 19-Jährige keine klare Rückmeldung. „Sie machen den Eindruck, dass Sie das nichts angeht“, hakte der Staatsanwalt weiter nach und gab zu bedenken, dass die Situation auch anders hätte ausgehen können, schließlich sei eine Waffe im Spiel gewesen. „Aber die haben die Polizisten nicht gesehen, als sie mich festnahmen“, beteuerte der Angeklagte während der Verhandlung.
Nach Aussage der Jugendgerichtshilfe sei eine Entwicklungsverzögerung bei dem 19-Jährigen nicht auszuschließen. Dennoch versuche er, auf eigenen Beinen zu stehen. Er mache eine Ausbildung, habe eine eigene Wohnung, so der Jugendgerichtshelfer. Als Strafe schlug er eine Geldbuße nach dem Jugendstrafrecht vor. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft an, auch in Anbetracht der Tatsache, dass der 19-Jährige bereits drei Eintragungen im Bundeszentralregister hat. Zwischen 2018 und 2019 stand er wegen Körperverletzung, Sachbeschädigung und vorsätzlichem Vollrausch vor Gericht. Mit 2,8 Promille habe er einen 11-Jährigen bedroht, ein Auto zerkratzt und unter anderem noch die Beamten beleidigt und ihnen gedroht.
Da der 19-Jährige eine Ausbildung mache und versuche, auf eigenen Beinen zu stehen, forderte die Staatsanwaltschaft keinen Jugendarrest, sondern eine Geldbuße von 1000 Euro. „Was soll ich sagen?“, war das letzte Wort des Angeklagten, bevor Richterin Selig das Urteil verkündete.
Sie sprach ihn schuldig, die 1000 Euro sind innerhalb von zehn Monaten an das Kinderhaus Nazareth zu zahlen. Richterin Selig appellierte an den jungen Mann: „Es geht gar nicht, mit einer Waffe herumzulaufen, das ist gefährlich.“Sie riet ihm, sich Hilfe zu suchen, um seinen Stress zu bewältigen. „Wenn Sie so weitermachen, dann ruinieren Sie sich Ihre Laufbahn“, ermahnte sie den 19-Jährigen, enden könne es nämlich auch mit einem Gefängnisaufenthalt.
„Es geht gar nicht, mit einer Waffe herumzulaufen, das ist gefährlich“, ermahnt Richterin Kristina Selig den 19-jährigen Angeklagten.