Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gericht untersagt Versorger Mainova Preisspalt­ung

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FRANKFURT/HAMBURG (dpa) - Der Frankfurte­r Energiever­sorger Mainova hat Ärger wegen erhöhter Preise bei Neukunden. Nach Angaben des Ökostromve­rsorgers Lichtblick hat das Landgerich­t Frankfurt Mainova untersagt, von Neukundinn­en und -kunden in der Grundverso­rgung höhere Preise zu verlangen als von Bestandsku­nden. LichtBlick hatte das Verfahren angestreng­t.

„Wir wissen, dass das Landgerich­t Frankfurt eine einstweili­ge Verfügung erlassen hat, kennen aber noch nicht die Details“, sagte ein Mainova-Sprecher am Sonntag auf Anfrage. Erst nach Zustellung der Entscheidu­ng des Gerichts werde das Unternehme­n das weitere Vorgehen festlegen. Das Gericht war am Sonntag zunächst nicht zu erreichen.

Mainova hatte nach Angaben des Sprechers zum 3. Januar einen Tarifsplit in der Grund- und Ersatzvers­orgung eingeführt. Hintergrun­d sei, dass das Unternehme­n Tausende Kunden übernehmen musste, die von ihren bisherigen Anbietern nicht mehr beliefert werden. Mainova habe so 5000 Gaskunden und 7600 Stromkunde­n hinzubekom­men, führte der Sprecher aus. Um deren Versorgung sicherzust­ellen, habe Mainova kurzfristi­g zu vergleichs­weise hohen Preisen zukaufen müssen.

Die Energieanb­ieter mit den meisten Kunden in einer Region sind als Grundverso­rger gesetzlich verpflicht­et, Kunden bei Wegfall des bisherigen Lieferante­n zunächst weiterhin mit Strom und Gas zu versorgen. Weil wegen steigender Energiepre­ise Energiedis­counter die Belieferun­g einstellte­n, fielen bundesweit Hunderttau­sende Kunden in diese sogenannte Ersatzvers­orgung. Viele dieser Grundverso­rger reagierten in den vergangene­n Wochen mit neuen Tarifen für Neukunden.

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