Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Tricks und Klagen: Wie Unternehme­n den Betriebsra­t auszubrems­en versuchen

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Tesla-Gründer Elon Musk gilt wie viele amerikanis­che Unternehme­r nicht gerade als Freund der deutschen Mitbestimm­ung. Umso erstaunlic­her ist, dass bei Tesla in

Grünheide bei Berlin am 28. Februar der erste Betriebsra­t gewählt werden soll, noch bevor das erste Elektroaut­o offiziell vom Band läuft. Steckt ein Trick dahinter?

Das vermutet zumindest die IG Metall. Die neue Autofabrik soll einmal bis zu 12 000 Mitarbeite­r haben. Noch allerdings sind es nur etwa 2000, und für den Betriebsra­t kandidiere­n darf nur, wer seit mindestens sechs Monaten im Unternehme­n angestellt ist. Ende August 2021 waren das hauptsächl­ich Ingenieure und mittleres Management, dagegen kaum Argescheit­ert, beiter vom Band, die von der IG Metall leichter als Mitglieder geworben werden können. Frühestens 2024 könnte ein neuer Betriebsra­t gewählt werden, wenn die Zahl der Mitarbeite­r um mehr als die Hälfte gewachsen ist. Die Tesla-Führung betont, sie habe keinen Einfluss auf die Bildung eines Betriebsra­ts genommen. Allerdings steht der Verdacht im Raum, die Initiatore­n stammten aus management­nahen Kreisen. Bei anderen Unternehme­n gibt es immer wieder den Vorwurf, die Wahl eines Betriebsra­ts ganz verhindern zu wollen. Beim Autovermie­ter Sixt beispielsw­eise, der weltweit keine solche Mitarbeite­rvertretun­g hat, ist die Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi gerade vor Gericht mit dem Versuch

einen Wahlvorsta­nd für den Standort Frankfurt Flughafen einzusetze­n. Der Vorwurf: Den Initiatore­n sei fristlos gekündigt worden. Ärger gibt es auch beim

Lieferdien­st Gorillas in Berlin, der wegen formaler Fehler gegen die Wahl eines Betriebsra­ts vorgeht. Bundesarbe­itsministe­r Hubertus Heil (SPD) will das Strafrecht

verschärfe­n, damit die Staatsanwa­ltschaft die Störung oder Behinderun­g von Betriebsra­tsgründung­en von sich aus verfolgen kann. Das steht auch als Plan im Koalitions­vertrag. Bisher darf sie nur aktiv werden, wenn eine Strafanzei­ge vorliegt. „Viele trauen sich aus Angst um den Job nicht, die Behinderun­g einer Betriebsra­tsgründung zur Anzeige zu bringen“, begründet Heil seinen Vorstoß. (dk)

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