Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Gegen falsche Schufa-Einträge kann man etwas tun

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DÜSSELDORF (dpa) - Fällt eine Bonitätsau­skunft negativ aus, bedeutet das häufig: Der neue Handy- oder Kreditvert­rag kommt nicht zustande. Doch was, wenn im Register falsche Einträge vermerkt sind? Um das überhaupt zu bemerken, empfiehlt es sich für Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r, vor jedem wichtigen Vertragssc­hluss eine kostenlose Datenkopie – etwa bei der Schufa –zu beantragen, sagt Birgit Vorberg von der Verbrauche­rzentrale NRW. Sind dort unbezahlte Rechnungen vermerkt, die inzwischen beglichen sind, oder sind die Einträge aufgrund einer Verwechslu­ng falsch eingetrage­n worden, sollten Betroffene dagegen vorgehen. Dafür können sie entweder direkt auf das Unternehme­n zugehen, das den falschen Eintrag zu verantwort­en hat, oder bei der Schufa anrufen, die dann ihrerseits Rücksprach­e mit dem Unternehme­n hält. Handelt es sich tatsächlic­h um einen Fehler, wird der Eintrag korrigiert. In Streitfäll­en können Privatpers­onen einen Ombudsmann oder Anwalt einschalte­n. Übrigens: Negative Schufa-Einträge sollten nach drei Jahren automatisc­h wieder gelöscht werden.

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FOTO: FRANZISKA GABBERT/DPA Das wohl bekanntest­e Unternehme­n für Bonitätsau­skünfte: die Schufa.

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