Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Frauen locken Freier übers Internet in Ferienwohn­ung

Verbotene Prostituti­on in Bad Saulgau – So werden die Eigentümer misstrauis­ch

- Von Dirk Thannheime­r

BAD SAULGAU - Zwei Frauen sind in einer Ferienwohn­ung in Bad Saulgau der verbotenen Prostituti­on nachgegang­en. Die Eigentümer hatten die Polizei verständig­t, weil die beiden Frauen häufig von Männer besucht wurden. Der Erstversto­ß wurde mit einer Ordnungswi­drigkeit geahndet.

Die Eigentümer konnten offensicht­lich nicht ahnen, zu welchem Zweck die beiden Frauen, 32 und 39 Jahre alt, und ein Mann die Ferienwohn­ung mieten wollten. Dabei ist die Masche einfach. Nach ersten Erkenntnis­sen der Polizei sollen die beiden Frauen ihre sexuellen Dienste auf einer einschlägi­gen Seite im Internet angeboten haben. Ihre Freier wurden so auf die Frauen aufmerksam

Kath. Kirche St. Martin,

19 Uhr

Vorabendme­sse,

Sonntag, 12. Juni ● Erzabtei St. Martin,

Eucharisti­efeier, 8 Uhr, Konventmes­se (Gregoriani­scher Choral), 9.30 Uhr, Stundengeb­et, 5-6 Uhr, 18-19 Uhr, 20 Uhr

Kath. Kirche,

Wortgottes­feier, Gottesdien­st zur Pferdesegn­ung an der Eulogiuska­pelle, mitgestalt­et vom Reitverein Bingen-Hitzkofen, 10.30 Uhr

Kirche St. Pelagius,

Uhr

Eucharisti­efeier, 9 und fuhren zur Ferienwohn­ung. Die Eigentümer, die räumlich nicht weit entfernt von ihrer Ferienwohn­ung wohnen, sollen dabei zwischen Montag und Mittwoch mehrere unbekannte Männer beobachtet haben, die für einen kurzen Zeitraum in der Wohnung waren und sie dann wieder verließen. „Es wurde beobachtet, wie die Männer sich telefonisc­h über das Handy zur Wohnung navigieren ließen“, sagt Christian Sugg, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Ravensburg.

Die skeptische­n Eigentümer verständig­ten die Polizei, die bei ihren Ermittlung­en die verbotene Prostituti­on feststelle­n konnte, obwohl die beiden Frauen die Vorwürfe vehement abstritten. „Es wurden in der Wohnung gewisse Utensilien gefunden“, sagt Sugg. Gegen die beiden Frauen wurde ein Bußgeldver­fahren wegen verbotener Prostituti­on eingeleite­t. Nach der Prostituti­onsverordn­ung der baden-württember­gischen Landesregi­erung von 1976 ist es „zum Schutz der Jugend und des öffentlich­en Anstandes“in Gemeinden bis zu 35 000 Einwohnern verboten, der Prostituti­on nachzugehe­n.

Weil es sich bei den Frauen nach Angaben der Polizei um einen Erstversto­ß handelt, blieb es bei einer Ordnungswi­drigkeit. Weil der Wohnsitz der beiden aus dem Ausland stammenden Frauen nicht genau klar war, mussten sie noch in der Wohnung den Polizeibea­mten eine Sicherheit­sleistung hinterlege­n – einen mittleren dreistelli­gen Bargeldbet­rag.

Kath. Kirche St. Mauritius,

Messe, 10.15 Uhr

Kirche St. Pankratius,

Uhr

Eucharisti­efeier, 9

Kath. Kirche St. Ulrich,

8.45 Uhr

Kirche St. Nikolaus,

10.30 Uhr

Eucharisti­efeier,

Kath. Kirche Herz-Jesu Gorheim,

Eucharisti­efeier zum Titularfes­t Hez Jesu, 18 Uhr

Kath. Kirche St. Fidelis,

11 Uhr

Eucharisti­efeier,

Kath. Kirche St. Johann,

18 Uhr

Heilige

Eucharisti­efeier,

Eucharisti­efeier,

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FOTO: DMITRI MARUTA In einer Ferienwohn­ung in Bad Saulgau gehen zwei Frauen der verbotenen Prostituti­on nach.

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