Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Frauen locken Freier übers Internet in Ferienwohnung
Verbotene Prostitution in Bad Saulgau – So werden die Eigentümer misstrauisch
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BAD SAULGAU - Zwei Frauen sind in einer Ferienwohnung in Bad Saulgau der verbotenen Prostitution nachgegangen. Die Eigentümer hatten die Polizei verständigt, weil die beiden Frauen häufig von Männer besucht wurden. Der Erstverstoß wurde mit einer Ordnungswidrigkeit geahndet.
Die Eigentümer konnten offensichtlich nicht ahnen, zu welchem Zweck die beiden Frauen, 32 und 39 Jahre alt, und ein Mann die Ferienwohnung mieten wollten. Dabei ist die Masche einfach. Nach ersten Erkenntnissen der Polizei sollen die beiden Frauen ihre sexuellen Dienste auf einer einschlägigen Seite im Internet angeboten haben. Ihre Freier wurden so auf die Frauen aufmerksam
Kath. Kirche St. Martin,
19 Uhr
Vorabendmesse,
Sonntag, 12. Juni ● Erzabtei St. Martin,
Eucharistiefeier, 8 Uhr, Konventmesse (Gregorianischer Choral), 9.30 Uhr, Stundengebet, 5-6 Uhr, 18-19 Uhr, 20 Uhr
Kath. Kirche,
Wortgottesfeier, Gottesdienst zur Pferdesegnung an der Eulogiuskapelle, mitgestaltet vom Reitverein Bingen-Hitzkofen, 10.30 Uhr
Kirche St. Pelagius,
Uhr
Eucharistiefeier, 9 und fuhren zur Ferienwohnung. Die Eigentümer, die räumlich nicht weit entfernt von ihrer Ferienwohnung wohnen, sollen dabei zwischen Montag und Mittwoch mehrere unbekannte Männer beobachtet haben, die für einen kurzen Zeitraum in der Wohnung waren und sie dann wieder verließen. „Es wurde beobachtet, wie die Männer sich telefonisch über das Handy zur Wohnung navigieren ließen“, sagt Christian Sugg, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg.
Die skeptischen Eigentümer verständigten die Polizei, die bei ihren Ermittlungen die verbotene Prostitution feststellen konnte, obwohl die beiden Frauen die Vorwürfe vehement abstritten. „Es wurden in der Wohnung gewisse Utensilien gefunden“, sagt Sugg. Gegen die beiden Frauen wurde ein Bußgeldverfahren wegen verbotener Prostitution eingeleitet. Nach der Prostitutionsverordnung der baden-württembergischen Landesregierung von 1976 ist es „zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes“in Gemeinden bis zu 35 000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen.
Weil es sich bei den Frauen nach Angaben der Polizei um einen Erstverstoß handelt, blieb es bei einer Ordnungswidrigkeit. Weil der Wohnsitz der beiden aus dem Ausland stammenden Frauen nicht genau klar war, mussten sie noch in der Wohnung den Polizeibeamten eine Sicherheitsleistung hinterlegen – einen mittleren dreistelligen Bargeldbetrag.
Kath. Kirche St. Mauritius,
Messe, 10.15 Uhr
Kirche St. Pankratius,
Uhr
Eucharistiefeier, 9
Kath. Kirche St. Ulrich,
8.45 Uhr
Kirche St. Nikolaus,
10.30 Uhr
Eucharistiefeier,
Kath. Kirche Herz-Jesu Gorheim,
Eucharistiefeier zum Titularfest Hez Jesu, 18 Uhr
Kath. Kirche St. Fidelis,
11 Uhr
Eucharistiefeier,
Kath. Kirche St. Johann,
18 Uhr
Heilige
Eucharistiefeier,
Eucharistiefeier,