Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Urteil zu Beweislast für Überstunden
ERFURT (dpa) - Im Streit um die Bezahlung von Überstunden können Arbeitnehmer in Deutschland nicht auf ein vereinfachtes Verfahren hoffen. Sie müssten bei Vergütungsansprüchen auch künftig darlegen, dass die Zahl an Überstunden notwendig, angeordnet, geduldet oder zumindest nachträglich vom Arbeitgeber gebilligt wurde, entschied das Bundesarbeitsgericht in einem Grundsatzurteil in Erfurt (5 AZR 359/21). An der Darlegungs- und Beweislast der Arbeitnehmer in Überstundenprozessen ändere das in Deutschland viel diskutierte Stechuhrurteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur täglichen Arbeitszeiterfassung nichts.
Das EuGH-Urteil ziele auf Arbeitsschutz durch Eindämmung ausufernder Arbeitszeiten und nicht auf Vergütungsansprüche der Arbeitnehmer, begründeten die höchsten deutschen Arbeitsrichter ihre Entscheidung. Sie bestätigten damit ihre bisherige Rechtsprechung bei Überstunden-Vergütungsklagen. Der Europäische Gerichtshof hatte mit einem Urteil von Mai 2019 Arbeitgeber verpflichtet, die volle Arbeitszeit ihrer Beschäftigten täglich systematisch zu erfassen – quasi wie mit einer digitalen Stechuhr.