Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Landesgericht verhandelt im Streit um Zeppelin-Stiftung
FRIEDRICHSHAFEN (pek/mh) - Der jahrelange juristische Streit um die Zeppelin-Stiftung geht in die nächste Runde: Am Dienstag wird sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes in Mannheim mit der Sache befassen. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Albrecht von Brandenstein-Zeppelin und sein Sohn Frederic klageberechtigt sind. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat das in erster Instanz verneint. Gegen diese Entscheidung hatten der Urenkel und der Ururenkel des Grafen Ferdinand von Zeppelin Berufung eingelegt. Die Nachfahren des Luftschiffpioniers wollen die kommunale Stiftung in ihre ursprüngliche Form zurückversetzen.
1947 war die 1908 gegründete Zeppelin-Stiftung aufgelöst und in ein Sondervermögen der Stadt Friedrichshafen umgewandelt worden, die seitdem die Stiftung kontrolliert. Der Stiftung gehören 93,8 Prozent des Autozulieferers ZF Friedrichshafen (Jahresumsatz 2021: 38,3 Milliarden Euro) und 100 Prozent des Baumaschinenhändlers Zeppelin (Umsatz 2021: 3,7 Milliarden Euro).
Der Schritt im Jahre 1947 war nach Ansicht von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin rechtswidrig. 2015 forderte er in einem Antrag das Regierungspräsidium Tübingen (RP) auf, die Zeppelin-Stiftung in ihren ursprünglichen Zustand als rechtlich selbstständige Stiftung zurückzuversetzen. Das RP lehnte das ab. Dagegen haben die Brandenstein-Zeppelins geklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen folgte im Januar 2019 dem RP. Die Adeligen aus Mittelbiberach gingen in Berufung. Nun muss der VGH entscheiden. Mit einer Entscheidung wird am Dienstag noch nicht gerechnet.