Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Imker gewinnt Prozess um Schadenersatz für Glyphosat
FRANKFURT/ODER (dpa) - Im Prozess um die Klage eines Imkers wegen des Einsatzes des Unkrautvernichters Glyphosat muss das beklagte Agrar-Unternehmen vollumfänglich Schadenersatz leisten. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte das Unternehmen dazu, dem Kläger rund 14 500 Euro für den entstandenen Schaden zu zahlen. Zudem muss es die Prozesskosten tragen. Das Gericht entschied hierbei in einem Einzelfall. Die Bienenstöcke seien aus Sicht des Gerichts für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontamination sei eine Rechtswidrigkeit festgestellt worden, sagte ein Gerichtssprecher. Zudem habe das Agrar-Unternehmen fahrlässig gehandelt. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.