Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Imker gewinnt Prozess um Schadeners­atz für Glyphosat

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FRANKFURT/ODER (dpa) - Im Prozess um die Klage eines Imkers wegen des Einsatzes des Unkrautver­nichters Glyphosat muss das beklagte Agrar-Unternehme­n vollumfäng­lich Schadeners­atz leisten. Das Landgerich­t Frankfurt (Oder) verurteilt­e das Unternehme­n dazu, dem Kläger rund 14 500 Euro für den entstanden­en Schaden zu zahlen. Zudem muss es die Prozesskos­ten tragen. Das Gericht entschied hierbei in einem Einzelfall. Die Bienenstöc­ke seien aus Sicht des Gerichts für jedermann sichtbar gewesen. Angesichts der Intensität der Kontaminat­ion sei eine Rechtswidr­igkeit festgestel­lt worden, sagte ein Gerichtssp­recher. Zudem habe das Agrar-Unternehme­n fahrlässig gehandelt. Gegen das Urteil können Rechtsmitt­el eingelegt werden.

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