Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Ortschaftsrat stimmt für Freiflächen-PV-Anlage
Die Gutensteiner erfüllen damit die Vorgaben des Landes – Es gibt aber eine Bedingung
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GUTENSTEIN - Der Ortschaftsrat hat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt, das Verfahren der Bauleitplanung für die geplante FreiflächenPhotovoltaikanlage durchführen zu lassen. Auf der Gemarkung Gutenstein sind dafür drei Flurstücke (nämlich 1519, 1520 und 1526) vorgesehen. Nur ein Flurstück (1145) mit einem Baumbestand will der Ortschaftsrat davon ausgenommen wissen.
Ortsvorsteher Günter Gregori informierte, dass die Landesregierung Baden-Württemberg im Jahr 2017 durch den Erlass der Freiflächenverordnung die Bedingungen für Ausschreibungen von Freiflächenanlagen dahingehend geändert hat, dass auch Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten dafür geöffnet werden können. „Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für den Ausbau großflächiger Photovoltaikanlagen deutlich verändert“, sagte Gregori.
Um den Ausbau regenerativer Energien zu lenken, seien im Bereich des Gemeindeverwaltungsverbands Sigmaringen (GVV) geeignete Flächen gesucht, bewertet und mit dem Photovoltaik-Freiflächenanlagenkonzept im Oktober 2020 in öffentlicher Sitzung des GVV beschlossen worden. Seitdem diene es als Grundlage bei Bauleitplanverfahren, mit denen solche Anlagen ermöglicht und gesteuert werden.
Das Gutensteiner Areal ist in diesem Planverfahren als Variante drei herausgefiltert worden. Gregori verwies Interessierte auf die Internetseite www.sigmaringen.de/ de/Buerger-Rathaus/Planen-Bauen/Stadtentwicklung,
„Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für den Ausbau großflächiger Photovoltaikanlagen deutlich verändert.“Ortsvorsteher Günter Gregori verweist darauf, dass auch Ackerund Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten genutzt werden können.
auf der das PV-Freiflächenkonzept mit den Varianten eingesehen werden kann. Gutenstein habe rund 400 Hektar Land, von dem würde die geplante Anlage acht Hektar benötigen. „Damit wären wir satt“, hob Gregori genüsslich hervor und meinte damit, dass Gutenstein dem an alle Kommunen gehenden Auftrag des Landes nachgekommen sei, zwei Prozent seiner Fläche für Umweltund Klimamaßnahmen zur Verfügung zu stellen.
Die EnBW plant in Kooperation mit den Sigmaringer Stadtwerken die Realisierung und den Betrieb dieser Anlage, die nach dem Konzept der GVV als Variante drei bezeichnet worden ist. Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der Anlage mit einer Flächennutzungsplanänderung und einem zeitgleich aufgestellten vorhabenbezogenen Bebauungsplan liegt in den Händen der Stadtverwaltung. Mit dazu gehört ein Vorhaben- und Erschließungsplan, mit dem die konkrete Planung festgelegt wird. Zur Umsetzung des Vorhabens gehört auch ein Umweltbericht, der die Eingriffe in die Natur und Landschaft erfasst, bewertet und bilanziert, samt den erforderlichen Kompensationen. Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sollen frühzeitig erfolgen, um die Vielfalt privater und öffentlicher Belange in den Planungen berücksichtigen zu können.
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