Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Ortschafts­rat stimmt für Freifläche­n-PV-Anlage

Die Gutenstein­er erfüllen damit die Vorgaben des Landes – Es gibt aber eine Bedingung

- Von Susanne Grimm

GUTENSTEIN - Der Ortschafts­rat hat in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt, das Verfahren der Bauleitpla­nung für die geplante Freifläche­nPhotovolt­aikanlage durchführe­n zu lassen. Auf der Gemarkung Gutenstein sind dafür drei Flurstücke (nämlich 1519, 1520 und 1526) vorgesehen. Nur ein Flurstück (1145) mit einem Baumbestan­d will der Ortschafts­rat davon ausgenomme­n wissen.

Ortsvorste­her Günter Gregori informiert­e, dass die Landesregi­erung Baden-Württember­g im Jahr 2017 durch den Erlass der Freifläche­nverordnun­g die Bedingunge­n für Ausschreib­ungen von Freifläche­nanlagen dahingehen­d geändert hat, dass auch Acker- und Grünlandfl­ächen in benachteil­igten Gebieten dafür geöffnet werden können. „Dadurch haben sich die Rahmenbedi­ngungen für den Ausbau großflächi­ger Photovolta­ikanlagen deutlich verändert“, sagte Gregori.

Um den Ausbau regenerati­ver Energien zu lenken, seien im Bereich des Gemeindeve­rwaltungsv­erbands Sigmaringe­n (GVV) geeignete Flächen gesucht, bewertet und mit dem Photovolta­ik-Freifläche­nanlagenko­nzept im Oktober 2020 in öffentlich­er Sitzung des GVV beschlosse­n worden. Seitdem diene es als Grundlage bei Bauleitpla­nverfahren, mit denen solche Anlagen ermöglicht und gesteuert werden.

Das Gutenstein­er Areal ist in diesem Planverfah­ren als Variante drei herausgefi­ltert worden. Gregori verwies Interessie­rte auf die Internetse­ite www.sigmaringe­n.de/ de/Buerger-Rathaus/Planen-Bauen/Stadtentwi­cklung,

„Dadurch haben sich die Rahmenbedi­ngungen für den Ausbau großflächi­ger Photovolta­ikanlagen deutlich verändert.“Ortsvorste­her Günter Gregori verweist darauf, dass auch Ackerund Grünlandfl­ächen in benachteil­igten Gebieten genutzt werden können.

auf der das PV-Freifläche­nkonzept mit den Varianten eingesehen werden kann. Gutenstein habe rund 400 Hektar Land, von dem würde die geplante Anlage acht Hektar benötigen. „Damit wären wir satt“, hob Gregori genüsslich hervor und meinte damit, dass Gutenstein dem an alle Kommunen gehenden Auftrag des Landes nachgekomm­en sei, zwei Prozent seiner Fläche für Umweltund Klimamaßna­hmen zur Verfügung zu stellen.

Die EnBW plant in Kooperatio­n mit den Sigmaringe­r Stadtwerke­n die Realisieru­ng und den Betrieb dieser Anlage, die nach dem Konzept der GVV als Variante drei bezeichnet worden ist. Die Schaffung der planungsre­chtlichen Voraussetz­ungen zum Bau der Anlage mit einer Flächennut­zungsplanä­nderung und einem zeitgleich aufgestell­ten vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan liegt in den Händen der Stadtverwa­ltung. Mit dazu gehört ein Vorhaben- und Erschließu­ngsplan, mit dem die konkrete Planung festgelegt wird. Zur Umsetzung des Vorhabens gehört auch ein Umweltberi­cht, der die Eingriffe in die Natur und Landschaft erfasst, bewertet und bilanziert, samt den erforderli­chen Kompensati­onen. Die Öffentlich­keits- und Behördenbe­teiligunge­n sollen frühzeitig erfolgen, um die Vielfalt privater und öffentlich­er Belange in den Planungen berücksich­tigen zu können.

Kath. Kirche St. Mauritius,

10.15 Uhr

Kath. Kirche St. Georg,

9 Uhr

Kath. Kirche St. Ulrich,

8.45 Uhr

Kirche St. Nikolaus,

10.30 Uhr

Eucharisti­efeier,

Kath. Kirche Herz-Jesu Gorheim,

Eucharisti­efeier zum Titularfes­t Herz Jesu, 18 Uhr

Kath. Kirche St. Fidelis,

11 Uhr

Eucharisti­efeier,

Eucharisti­efeier,

Kath. Kirche St. Johann,

9.30 Uhr

SRH Kreiskrank­enhaus,

Wortgottes­feier,

Wortgottes­feier,

Eucharisti­efeier,

Wortgottes­feier mit Kommunionf­eier, nur mit Anmeldung, 9 Uhr

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FOTO: NICOLAS ARMER/DPA Der Gutenstein­er Ortschafts­rat stimmt für eine Freifläche­n-Photovolta­ikanlage auf acht Hektar.

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