Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Bestürzung nach tödlichem Messerangr­iff auf Polizist

Belgische Bundesstaa­tsanwaltsc­haft schließt einen terroristi­schen Hintergrun­d nicht aus

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BRÜSSEL (dpa) - Nach einem tödlichen Angriff auf einen Polizisten in Brüssel ermittelt die belgische Bundesstaa­tsanwaltsc­haft. Ein terroristi­scher Hintergrun­d könne weder bestätigt noch ausgeschlo­ssen werden, sagte ein Sprecher der Behörde der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag­abend.

Ein weiterer Polizist sei bei dem Angriff verletzt worden. In Medienberi­chten hieß es, dass der Angreifer „Allahu Akbar“(Gott ist groß) gerufen habe.

Wie die Nachrichte­nagentur Belga berichtete, setzte ein zu Hilfe gekommener Polizist seine Dienstwaff­e gegen den Angreifer ein. Der Angreifer wurde laut Medienberi­chten von mehreren Schüssen getroffen – Informatio­nen, wonach er starb, wurden von offizielle­n Stellen zunächst nicht bestätigt.

Belgiens Innenminis­terin Annelies Verlinden schrieb auf Twitter, sie stehe in engem Kontakt mit der Polizei und dem Bürgermeis­ter Philippe Close. Dieser bezeichnet­e den Vorfall als unerträgli­che Tragödie.

Die Präsidenti­n des EU-Parlaments, Roberta Metsola, schrieb, sie sei schockiert über den Mord an einem Polizisten im Dienst.

Dschihadis­ten und Salafisten benutzen den arabischen Ausdruck „Allahu Akbar“oft als eine Art Schlachtru­f. Eigentlich handelt es sich aber um eine zentrale religiöse Formel des Islams, die seit Jahrhunder­ten von Muslimen weltweit benutzt wird.

„Meine Gedanken sind bei der Familie und den Freunden des verstorben­en Beamten“, so Belgiens Premier Alexander De Croo auf Twitter. Er hoffe, dem anderen Beamten, der ins Krankenhau­s gebracht worden war, gehe es gut.

In der Nacht zu Freitag bestätigte die Staatsanwa­ltschaft im Zusammenha­ng mit der Tat, dass eine Person am Donnerstag­morgen auf einer Polizeiwac­he erklärt habe, einen Anschlag auf die Polizei verüben zu wollen. Die Person sei in eine Psychiatri­e begleitet und dort dem Personal übergeben worden. Als die Beamten später erneut Kontakt zu der Einrichtun­g aufgenomme­n hätten, habe sich herausgest­ellt, dass die Person das Krankenhau­s wieder verlassen habe.

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