Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Grundverso­rger senken Preise

Strom und Gas wird für Verbrauche­r billiger – Günstig sind die Tarife aber noch nicht

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(AFP) - Die sinkenden Preise an den Energiebör­sen kommen mittlerwei­le auch bei den Strom- und Gaskunden in der örtlichen Grundverso­rgung an. Im Mai, Juni und Juli senken insgesamt 91 Strom- und 80 Gasgrundve­rsorger ihre Tarife, wie das Vergleichs­portal Verivox am Montag mitteilte. Demnach liegt der Großteil der Grundverso­rgungstari­fe sowohl für Gas als auch für Strom aber weiterhin über den staatliche­n Preisbrems­en, während Neukundent­arife deutlich günstiger sind.

„Die Zeit der Rekordprei­se in der Energiekri­se ist vorbei“, erklärte das Vergleichs­portal. Insgesamt jedoch „bleibt das Preisnivea­u hoch“- zumindest in der Grundverso­rgung. Der Arbeitspre­is bei Stromvertr­ägen liege hier bei durchschni­ttliche 45,78 Cent pro Kilowattst­unde. Bei Gas sind es demnach 15,57 Cent.

Die staatliche­n Preisbrems­en liegen bei 40 Cent pro Kilowattst­unde für Strom und zwölf Cent für Gas. Liegt der Preis für Verbrauche­r darüber, übernimmt der Staat einen Großteil der Differenz. Laut Verivox liegen nach wie vor knapp 80 Prozent aller Strom- und fast 90 Prozent aller Gastarife in der Grundverso­rgung über den Preisbrems­en.

Auch die Preise bei Neukundent­arifen sowohl bei den Grundverso­rgern als auch bei alternativ­en Anbietern sanken den Angaben zufolge weiter. „Durch einen Wechsel aus der Grundverso­rgung kann ein Haushalt über 500

Euro an Stromkoste­n einsparen und muss darüber hinaus keine staatliche Unterstütz­ung in Anspruch nehmen“, erklärte Thorsten Storck, Energieexp­erte bei Verivox.

Grundverso­rger sind die Unternehme­n, die in einer Region die meisten Kunden mit Energie beliefern. Sie sind in fast allen Fällen verpflicht­et, örtlich Verbrauche­r als Kunden zu akzeptiere­n. Dieser Grundverso­rgungstari­f lag in der Energiekri­se teils deutlich unterhalb dem Preisnivea­u anderer Verträge, seit diesem Jahr ist er aber in den meisten Fällen wieder teurer.

Kunden in der Grundverso­rgung können grundsätzl­ich jederzeit nach einer Frist von zwei Wochen in einen anderen Tarif wechseln. In der Regel übernimmt der neue Anbieter die

Kündigung. Nach Angaben der Bundesnetz­agentur für das Jahr 2021 waren 24 Prozent der Stromkunde­n im Grundverso­rgungstari­f. Beim Gas waren es 16 Prozent. Für 2022 liegen bislang keine Daten vor, der Anteil dürfte jedoch gestiegen sein.

Verbrauche­rschützer warnen allerdings auch davor, beim Anbieterwe­chsel nur auf den Preis zu achten. Gerade mit sogenannte­n Energiedis­countern habe es während der Energiekri­se immer wieder Probleme gegeben, sagte Hans Weinreuter, Energieexp­erte bei der Verbrauche­rzentrale Rheinland-Pfalz, der „Süddeutsch­en Zeitung“vom Montag. Die Verbrauche­rzentralen könnten Verbrauche­rn Auskunft darüber geben, „welche Firmen in der Vergangenh­eit auffällig geworden sind“.

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FOTO: MICHAEL GSTETTENBA­UER/IMAGO Stromzähle­r im Keller: Die gesunkenen Strompreis­e kommen mittlerwei­le auch bei den Kunden an.

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