Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Mann vergeht sich an Frau in ihrem Kinderzimmer
Opfer kann sich an Tat nicht erinnern – Gericht verurteilt Angeklagten zu Gefängsnisstrafe
- Ein 21-jähriger Mann aus dem Kreis Sigmaringen soll eine Bekannte in ihrem Kinderzimmer vergewaltigt haben. Aus diesem Grund musste er sich vor dem Amtsgericht in Hechingen verantworten. Obwohl sich Staatsanwältin und Verteidiger in ihren Forderungen nicht einig waren, fiel das Urteil eindeutig aus.
Die beiden gaben an, sich während ihrer Ausbildung kennengelernt und gut verstanden zu haben. Im Verlauf der Freundschaft hat der Angeklagte romantische Gefühle für die Geschädigte entwickelt, während sie ihn lediglich als „guten Freund und Nebensitzer“gesehen habe, wie sie aussagte. Seine Annäherungsversuche habe sie stets abgelehnt. „In meinem Kosmos kam es nie vor, dass wir irgendwas miteinander haben könnten“, sagte die 22-jährige Geschädigte im Zeugenstand aus. Der Vorfall, über den verhandelt wurde, soll sich laut Anklage im September 2022 abgespielt haben. Gemeinsam mit einer Freundin haben der Angeklagte und die Geschädigte einen Nachtclub besucht. Dabei ist laut Angeklagtem „viel Alkohol geflossen“.
Im Laufe der Nacht habe die junge Frau versucht, allein nach Hause zu laufen, wurde dabei jedoch von der Polizei aufgehalten, die ihre Mutter verständigte, wie mehrere Zeugen angaben. Diese habe die drei Freunde mit dem Auto ins Elternhaus der Geschädigten gebracht, wo alle übernachten sollten. Die junge Frau sei von ihrer Freundin im eigenen Kinderzimmer zu Bett gebracht worden, die Freundin selbst habe sich im Gästezimmer nebenan schlafen gelegt. Dort sollte auch der Angeklagte die Nacht verbringen.Am nächsten Morgen sei die Geschädigte aufgewacht und habe einen Arm um ihrer Taille gespürt. Gleichzeitig habe sie bemerkt, dass ihr Oberteil verrutscht und sie „untenherum nackt“war. „Ich bin dann aufgesprungen und ins Bad gerannt“, so die Geschädigte, „ich hatte Schmerzen im Unterleib, aber ich konnte mich an nichts erinnern“.
Anschließend habe sie den Angeklagten konfrontiert. Dieser soll ihr mit einem „provokanten Lächeln“erklärt haben, dass sie in der Nacht „sogar ohne Kondom gevögelt“haben. Der Angeklagte schildert einen anderen Verlauf der Nacht. Er habe sie zu Bett gebracht und ihr geholfen sich umzuziehen. Dabei soll die Geschädigte begonnen haben, ihn „innig zu küssen“, woraufhin er ihr die Frage stellte, „ob sie sich sicher sei“, nun Geschlechtsverkehr mit ihm haben zu wollen. An ihre Antwort könne er sich nicht genau erinnern. „Ich bin nochmal auf die Toilette gegangen und habe ein Kondom geholt“, sagte der Angeklagte aus. Letzteres habe er nach einiger Zeit entfernt, da „es sich besser anfühle, keins zu tragen“.
Die Freundin hingegen bestätigte die Aussage der Geschädigten. Der Angeklagte soll das Zimmer betreten und etwas aus seiner Tasche geholt haben. „Er hat sich die Finger auf die Lippen gelegt und gesagt, dass wir darüber am nächsten Morgen nicht sprechen“, sagte sie im Zeugenstand aus. Die Staatsanwältin forderte eine dreijährige Gefängnisstrafe, da „die Fähigkeit der Geschädigten einen Willen zu bilden und zu äußern in diesem Zustand erheblich eingeschränkt war“. Der Verteidiger plädierte für den Freispruch des Angeklagten, da nur der Angeklagte und die Geschädigte dabei gewesen seien. Somit stünde hier Aussage gegen Aussage.
Nach sieben Stunden Verhandlung verkündete Richterin Karin Laub das Urteil: Der junge Mann muss nun zwei Jahre und acht Monaten ins Gefängnis. Er habe den „vulnerablen Zustand“der jungen Frau für seine Zwecke ausgenutzt. Deshalb habe das Gericht so entschieden.