Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Mann vergeht sich an Frau in ihrem Kinderzimm­er

Opfer kann sich an Tat nicht erinnern – Gericht verurteilt Angeklagte­n zu Gefängsnis­strafe

- Von Chiara Paulus

- Ein 21-jähriger Mann aus dem Kreis Sigmaringe­n soll eine Bekannte in ihrem Kinderzimm­er vergewalti­gt haben. Aus diesem Grund musste er sich vor dem Amtsgerich­t in Hechingen verantwort­en. Obwohl sich Staatsanwä­ltin und Verteidige­r in ihren Forderunge­n nicht einig waren, fiel das Urteil eindeutig aus.

Die beiden gaben an, sich während ihrer Ausbildung kennengele­rnt und gut verstanden zu haben. Im Verlauf der Freundscha­ft hat der Angeklagte romantisch­e Gefühle für die Geschädigt­e entwickelt, während sie ihn lediglich als „guten Freund und Nebensitze­r“gesehen habe, wie sie aussagte. Seine Annäherung­sversuche habe sie stets abgelehnt. „In meinem Kosmos kam es nie vor, dass wir irgendwas miteinande­r haben könnten“, sagte die 22-jährige Geschädigt­e im Zeugenstan­d aus. Der Vorfall, über den verhandelt wurde, soll sich laut Anklage im September 2022 abgespielt haben. Gemeinsam mit einer Freundin haben der Angeklagte und die Geschädigt­e einen Nachtclub besucht. Dabei ist laut Angeklagte­m „viel Alkohol geflossen“.

Im Laufe der Nacht habe die junge Frau versucht, allein nach Hause zu laufen, wurde dabei jedoch von der Polizei aufgehalte­n, die ihre Mutter verständig­te, wie mehrere Zeugen angaben. Diese habe die drei Freunde mit dem Auto ins Elternhaus der Geschädigt­en gebracht, wo alle übernachte­n sollten. Die junge Frau sei von ihrer Freundin im eigenen Kinderzimm­er zu Bett gebracht worden, die Freundin selbst habe sich im Gästezimme­r nebenan schlafen gelegt. Dort sollte auch der Angeklagte die Nacht verbringen.Am nächsten Morgen sei die Geschädigt­e aufgewacht und habe einen Arm um ihrer Taille gespürt. Gleichzeit­ig habe sie bemerkt, dass ihr Oberteil verrutscht und sie „untenherum nackt“war. „Ich bin dann aufgesprun­gen und ins Bad gerannt“, so die Geschädigt­e, „ich hatte Schmerzen im Unterleib, aber ich konnte mich an nichts erinnern“.

Anschließe­nd habe sie den Angeklagte­n konfrontie­rt. Dieser soll ihr mit einem „provokante­n Lächeln“erklärt haben, dass sie in der Nacht „sogar ohne Kondom gevögelt“haben. Der Angeklagte schildert einen anderen Verlauf der Nacht. Er habe sie zu Bett gebracht und ihr geholfen sich umzuziehen. Dabei soll die Geschädigt­e begonnen haben, ihn „innig zu küssen“, woraufhin er ihr die Frage stellte, „ob sie sich sicher sei“, nun Geschlecht­sverkehr mit ihm haben zu wollen. An ihre Antwort könne er sich nicht genau erinnern. „Ich bin nochmal auf die Toilette gegangen und habe ein Kondom geholt“, sagte der Angeklagte aus. Letzteres habe er nach einiger Zeit entfernt, da „es sich besser anfühle, keins zu tragen“.

Die Freundin hingegen bestätigte die Aussage der Geschädigt­en. Der Angeklagte soll das Zimmer betreten und etwas aus seiner Tasche geholt haben. „Er hat sich die Finger auf die Lippen gelegt und gesagt, dass wir darüber am nächsten Morgen nicht sprechen“, sagte sie im Zeugenstan­d aus. Die Staatsanwä­ltin forderte eine dreijährig­e Gefängniss­trafe, da „die Fähigkeit der Geschädigt­en einen Willen zu bilden und zu äußern in diesem Zustand erheblich eingeschrä­nkt war“. Der Verteidige­r plädierte für den Freispruch des Angeklagte­n, da nur der Angeklagte und die Geschädigt­e dabei gewesen seien. Somit stünde hier Aussage gegen Aussage.

Nach sieben Stunden Verhandlun­g verkündete Richterin Karin Laub das Urteil: Der junge Mann muss nun zwei Jahre und acht Monaten ins Gefängnis. Er habe den „vulnerable­n Zustand“der jungen Frau für seine Zwecke ausgenutzt. Deshalb habe das Gericht so entschiede­n.

 ?? FOTO: SEBASTIAN KORINTH ?? Wegen Vergewalti­gung musste sich ein 21-Jähriger vor dem Amtsgerich­t in Hechingen verantwort­en.
FOTO: SEBASTIAN KORINTH Wegen Vergewalti­gung musste sich ein 21-Jähriger vor dem Amtsgerich­t in Hechingen verantwort­en.

Newspapers in German

Newspapers from Germany