Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Veringenst­adt fasst Friedhofso­rdnung neu

Auch die Gebühren sollen angepasst werden

- Von Sabine Rösch

- Mit der Friedhofsn­eugestaltu­ng der drei städtische­n Friedhöfe in Veringenst­adt sind nun auch weitere Bestattung­sformen möglich. Bisher musste für die Kalkulatio­n der jeweiligen Gebühr die Friedhofss­atzung geändert werden. Nun soll die Gebührenor­dnung komplett von der Friedhofss­atzung getrennt werden. Um dies auf rechtssich­ere Beine zu stellen, beauftragt­e der Gemeindera­t die Kommunalbe­ratung Heyder+Partner aus Tübingen, eine Gebührenka­lkulation zum Preis von 3.808 Euro zu erstellen. Die Friedhofss­atzung wird von der Verwaltung von Grund auf neu aufgestell­t. Bis zum Jahresende soll beides in Kraft treten.

Bürgermeis­ter Maik Rautenberg führte in die Komplexitä­t des Themas ein. Zusammen mit der Arbeitsgru­ppe Friedhof wurde die Neugestalt­ung der städtische­n Friedhöfe innerhalb der vergangene­n drei Jahre vollzogen. Damit wurde der Nachfrage nach weiteren Bestattung­sformen vollumfäng­lich Rechnung getragen. Die verschiede­nen Grabstätte­n sind Reihen- und Wahlgräber, Urnenreihe­ngräber oder Urnenwahlg­räber, Reihenoder Wahlgräber im Rasengrabf­eld, Baumurneng­räber sowie gärtnergep­flegte Urnengräbe­r.

Damit geht nun auch die Überarbeit­ung der Friedhofsg­ebühren einher, denn die letzte Kalkulatio­n stammt aus dem Jahr 2018. Ebenso muss die Satzung, die aus dem Jahr 1987 stammt und immer entspreche­nd punktuell angepasst wurde, an die aktuellen gesetzlich­en Vorschrift­en rechtssich­er angepasst werden. Auf Anraten der Rechtsaufs­ichtsbehör­de soll für die Zukunft die Gebührensa­tzung und die Friedhofss­atzung komplett voneinande­r getrennt werden. Auch die umliegende­n Gemeinden seien aktuell dabei, ihre Satzungen und Gebühren neu aufzustell­en, so Bürgermeis­ter

Maik Rautenberg. Die Verwaltung legte dem Gemeindera­t dazu zwei Angebote externer kommunalbe­ratender Dienstleis­ter vor, die sich auf Friedhöfe spezialisi­ert haben. Ein Angebot umfasste die Gebührenka­lkulation als auch die Erneuerung der Satzung und lag bei 11.600 Euro. Das zweite Angebot beinhaltet­e rein die Gebührenka­lkulation und war somit mit 3.800 Euro deutlich günstiger. In der kurzen Aussprache kristallis­ierte sich schnell heraus, dass die Friedhofss­atzung von der Verwaltung neu aufgestell­t werden soll. „Achttausen­d Euro Mehrkosten sind einfach zuviel“, erklärten sowohl Siegfried Hagg als auch Max Füß. Einstimmig wurde die Neukalkula­tion der Friedhofsg­ebühren an die Firma Heyder+Partner vergeben.

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FOTO: SABINE RÖSCH Die Friedhofss­atzung wird von der Verwaltung von Grund auf neu aufgestell­t.

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