Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Veringenstadt fasst Friedhofsordnung neu
Auch die Gebühren sollen angepasst werden
- Mit der Friedhofsneugestaltung der drei städtischen Friedhöfe in Veringenstadt sind nun auch weitere Bestattungsformen möglich. Bisher musste für die Kalkulation der jeweiligen Gebühr die Friedhofssatzung geändert werden. Nun soll die Gebührenordnung komplett von der Friedhofssatzung getrennt werden. Um dies auf rechtssichere Beine zu stellen, beauftragte der Gemeinderat die Kommunalberatung Heyder+Partner aus Tübingen, eine Gebührenkalkulation zum Preis von 3.808 Euro zu erstellen. Die Friedhofssatzung wird von der Verwaltung von Grund auf neu aufgestellt. Bis zum Jahresende soll beides in Kraft treten.
Bürgermeister Maik Rautenberg führte in die Komplexität des Themas ein. Zusammen mit der Arbeitsgruppe Friedhof wurde die Neugestaltung der städtischen Friedhöfe innerhalb der vergangenen drei Jahre vollzogen. Damit wurde der Nachfrage nach weiteren Bestattungsformen vollumfänglich Rechnung getragen. Die verschiedenen Grabstätten sind Reihen- und Wahlgräber, Urnenreihengräber oder Urnenwahlgräber, Reihenoder Wahlgräber im Rasengrabfeld, Baumurnengräber sowie gärtnergepflegte Urnengräber.
Damit geht nun auch die Überarbeitung der Friedhofsgebühren einher, denn die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahr 2018. Ebenso muss die Satzung, die aus dem Jahr 1987 stammt und immer entsprechend punktuell angepasst wurde, an die aktuellen gesetzlichen Vorschriften rechtssicher angepasst werden. Auf Anraten der Rechtsaufsichtsbehörde soll für die Zukunft die Gebührensatzung und die Friedhofssatzung komplett voneinander getrennt werden. Auch die umliegenden Gemeinden seien aktuell dabei, ihre Satzungen und Gebühren neu aufzustellen, so Bürgermeister
Maik Rautenberg. Die Verwaltung legte dem Gemeinderat dazu zwei Angebote externer kommunalberatender Dienstleister vor, die sich auf Friedhöfe spezialisiert haben. Ein Angebot umfasste die Gebührenkalkulation als auch die Erneuerung der Satzung und lag bei 11.600 Euro. Das zweite Angebot beinhaltete rein die Gebührenkalkulation und war somit mit 3.800 Euro deutlich günstiger. In der kurzen Aussprache kristallisierte sich schnell heraus, dass die Friedhofssatzung von der Verwaltung neu aufgestellt werden soll. „Achttausend Euro Mehrkosten sind einfach zuviel“, erklärten sowohl Siegfried Hagg als auch Max Füß. Einstimmig wurde die Neukalkulation der Friedhofsgebühren an die Firma Heyder+Partner vergeben.