Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Friedek schließt Frieden

Dreispring­er und Deutscher Olympische­r Sportbund einigen sich nach mehr als sieben Jahren in Schadeners­atzsache

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(dpa) - Ein beispiello­ser Rechtsstre­it zwischen dem früheren Dreisprung-Weltmeiste­r Charles Friedek und dem Deutschen Olympische­n Sportbund ist nach mehr als sieben Jahren beigelegt. Bis zum Bundesgeri­chtshof hatte der heute 44-Jährige den DOSB verklagt, weil er 2008 nicht für die Olympische­n Spiele in Peking nominiert worden war und ihm deshalb üppige Sponsoren-, Preis- und Startgelde­r entgingen. Jetzt einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich. Darüber, wie viel Schadenser­satz der Weltmeiste­r von 1999 genau erhält, wurde Stillschwe­igen vereinbart. Ursprüngli­ch wollte Friedek 133 500 Euro einklagen.

„Es war immer das Bestreben von Charles Friedek, diese Sache durch ei-

FRANKFURT ne Einigung zu beenden. Er wollte Frieden schließen und das Kapitel abschließe­n“, sagte sein Anwalt Michael Lehner. Der Fall zog sich zwar seit 2008 durch zahlreiche Instanzen, „er hat aber auch sein Gutes gehabt“, so Lehner. „Der DOSB denkt bei seinen Nominierun­gsrichtlin­ien mittlerwei­le um. Er nimmt den Leistungsd­ruck und den Dampf raus. Dass das so ist, ist auch dem Engagement von Charles Friedek geschuldet. Das ist ein mittelbare­r Effekt.“

Friedek hatte im Juni 2008 bei einem Leichtathl­etik-Meeting in Wesel gleich zweimal die Qualifikat­ionsnorm für die Olympische­n Spiele in Peking erfüllt. Der Deutsche Leichtathl­etik-Verband forderte allerdings von seinen Athleten, dass diese Norm bei zwei verschiede­nen Wettkämpfe­n erfüllt werden musste und nicht nur innerhalb eines. Problem dabei: Diese Regelung war damals nirgendwo präzise festgeschr­ieben.

Friedek selbst zog noch im Sommer 2008 vor das Deutsche Sportschie­dsgericht, der DLV schlug ihn in der Folge auch für das Olympiatea­m vor. Erst dann schritt der DOSB ein und entschied, den ehemaligen Weltmeiste­r nicht mit nach Peking zu nehmen. Friedek versuchte, seinen Olympia-Start in einem Eilverfahr­en vor dem Landgerich­t Frankfurt durchzuset­zen. Er scheiterte damit aber genauso wie mit einem Einspruch vor dem Oberlandes­gericht (OLG). Danach begann die Auseinande­rsetzung um den Schadeners­atz.

Das Landgerich­t Frankfurt gab dem Dreispring­er 2011 recht, das OLG hob dieses Urteil aber zwei Jahre später wieder auf. Erst im Oktober 2015 entschied der Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe, dass der DOSB als Monopolver­band zur Nominierun­g von Athleten seine Pflicht schuldhaft verletzt habe. Über die genaue Höhe des Schadeners­atzes sollte danach eigentlich das Landgerich­t Frankfurt entscheide­n. Aber wenigstens diese Frage wollten beide Seiten am Ende außergeric­htlich klären.

Heute arbeitet Friedek als Weitsprung- und Dreisprung-Trainer auch für den DLV. Die von ihm trainierte Weitspring­erin Alexandra Wester gehört zu den größten deutschen Leichtathl­etiktalent­en.

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