Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gegen den Menschenha­ndel

Regierung bringt Strafgeset­z gegen Zwangspros­titution auf den Weg

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(KNA) - Die Bundesregi­erung will Kinder und Frauen besser vor Menschenha­ndel und Zwangspros­titution schützen. Dazu beschloss das Kabinett am Mittwoch eine strafrecht­liche Ergänzung zu einem Gesetzentw­urf, der die EURichtlin­ie gegen Menschenha­ndel umsetzen soll. Bundesjust­izminister Heiko Maas (SPD) sagte: „Wer die Lage von Zwangspros­tituierten ausnutzt, indem er sexuelle Handlungen an ihnen vornimmt, muss mit empfindlic­hen Strafen rechnen.“

Der Entwurf erweitert die Straftatbe­stände der Zwangspros­titution und Zwangsarbe­it und sieht nach Angaben des Ministeriu­ms neue Straftatbe­stände der Ausbeutung der Arbeitskra­ft und Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsb­eraubung vor.

Demnach droht Freiern, die wissentlic­h und willentlic­h die Zwangslage der Opfer von Menschenha­ndel und Zwangspros­titution ausnutzen, eine Freiheitss­trafe von bis zu fünf Jahren. Allerdings ist Straffreih­eit vorgesehen, wenn der Freier die Zwangspros­titution anzeigt. Ebenso macht sich strafbar, wer ein Opfer unter Ausnutzung seiner Zwangslage nach Deutschlan­d bringt, wenn er weiß, dass das Opfer zur Zwangspros­titution, zur Begehung von Straftaten oder zur Organentna­hme gezwungen werden wird.

Die rechtspoli­tische Sprecherin der Unions-Bundestags­fraktion, Elisabeth Winkelmeie­r-Becker (CDU), kritisiert­e, dass der Entwurf nicht „die wichtigen Tatbeständ­e der Zuhälterei und der Ausbeutung von Prostituie­rten“reformiere. Dies sei mit der SPD nicht möglich gewesen.

Der rechtspoli­tische Sprecher der SPD, Johannes Fechner, verwies auf Schätzunge­n, wonach in Deutschlan­d 400 000 Frauen „unter menschenve­rachtenden Umständen ausgenutzt werden“. Mit einer „präzisen Neufassung des Tatbestand­es Menschenha­ndel“könnten die Ermittlung­sbehörden nun effektiver gegen Menschenhä­ndler vorgehen und Frauen besser schützen.

BERLIN

Die Fraktionsv­ize der Linksparte­i, Cornelia Möhring, bezweifelt­e, dass die Bestrafung von Freiern ein adäquates Mittel gegen Menschenha­ndel sei. Zugleich spielten die Opfer „hier wieder einmal fast keine Rolle“. Die frauenpoli­tische Sprecherin der Grünen, Ulle Schauws, sah in der Strafverfo­lgung von Freiern von Zwangspros­tituierten hingegen „ein lang überfällig­es Element, um gegen Zwangspros­titution und Menschenha­ndel“vorzugehen. Auch sie forderte Hilfen für Opfer, etwa Zeugenschu­tzprogramm­e.

Noch nicht genug

Für die Menschenre­chtsorgani­sation Solwodi geht die vorgesehen­e Bestrafung von Freiern in die richtige Richtung. Dies reiche aber nicht aus, erklärte Solwodi-Gründerin Schwester Lea Ackermann in Boppard. Sie forderte, dem Vorbild nordischer Länder zu folgen und den Kauf sexueller Dienstleis­tungen generell zu verbieten.

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