Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Richter erlauben Cannabis-Anbau für Schmerzpatient
(AFP) - Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zur Selbsttherapie ausnahmsweise erlaubt.
Mit dem Urteil wurde das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verpflichtet, dem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeerlaubnis zum Cannabisanbau zu erteilen, „weil das Betäubungsmittel für seine medizinische Versorgung notwendig ist und ihm keine gleich wirksame und erschwingliche Therapiealternative zur Verfügung steht“, entschieden die Richter am Mittwoch in Leipzig (Az. 3 C 10.14).
Der 52-jährige Kläger leidet seit über 30 Jahren an der unheilbaren Nervenkrankheit und behandelt die Symptome seit etwa 1987 durch die Einnahme von Cannabis. Den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Anbau von Cannabis lehnte das Bundesinstitut 2007 und 2010 jedoch ab.
Zu Unrecht, wie nun die Leipziger Richter entschieden: Laut Gesetz könne die Behörde solch eine Anbauerlaubnis erteilen, wenn dies im „öffentlichen Interesse“sei. Dies treffe auf den schwer kranken Kläger zu, weil die Einnahme von Cannabis bei ihm zu einer erheblichen Linderung seiner Beschwerden führe und ihm derzeit kein gleich wirksames und für ihn erschwingliches Medikament zur Verfügung stehe.
Das Urteil ist zwar eine Einzelfallentscheidung. Betroffene in ähnlichen Lebenslagen können nach der höchstrichterlichen Entscheidung nun aber darauf hoffen, ebenfalls selbst Cannabis als Therapiemittel anbauen zu dürfen.
LEIPZIG