Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Richter erlauben Cannabis-Anbau für Schmerzpat­ient

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(AFP) - Das Bundesverw­altungsger­icht hat erstmals einem unheilbar kranken Mann den Eigenanbau von Cannabis zur Selbstther­apie ausnahmswe­ise erlaubt.

Mit dem Urteil wurde das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte verpflicht­et, dem an Multipler Sklerose Erkrankten eine Ausnahmeer­laubnis zum Cannabisan­bau zu erteilen, „weil das Betäubungs­mittel für seine medizinisc­he Versorgung notwendig ist und ihm keine gleich wirksame und erschwingl­iche Therapieal­ternative zur Verfügung steht“, entschiede­n die Richter am Mittwoch in Leipzig (Az. 3 C 10.14).

Der 52-jährige Kläger leidet seit über 30 Jahren an der unheilbare­n Nervenkran­kheit und behandelt die Symptome seit etwa 1987 durch die Einnahme von Cannabis. Den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Ausnahmege­nehmigung zum Anbau von Cannabis lehnte das Bundesinst­itut 2007 und 2010 jedoch ab.

Zu Unrecht, wie nun die Leipziger Richter entschiede­n: Laut Gesetz könne die Behörde solch eine Anbauerlau­bnis erteilen, wenn dies im „öffentlich­en Interesse“sei. Dies treffe auf den schwer kranken Kläger zu, weil die Einnahme von Cannabis bei ihm zu einer erhebliche­n Linderung seiner Beschwerde­n führe und ihm derzeit kein gleich wirksames und für ihn erschwingl­iches Medikament zur Verfügung stehe.

Das Urteil ist zwar eine Einzelfall­entscheidu­ng. Betroffene in ähnlichen Lebenslage­n können nach der höchstrich­terlichen Entscheidu­ng nun aber darauf hoffen, ebenfalls selbst Cannabis als Therapiemi­ttel anbauen zu dürfen.

LEIPZIG

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