Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ortschafts­rat berät über Zukunft der Ettenkirch­er Schule

Stadt will Grundschul­en Ailingen/Berg und Ettenkirch zusammenle­gen – Eltern protestier­en

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(ras) - Ortstermin in der Ludwig-Roos-Halle: Der Ortschafts­rat Ettenkirch rechnet für seine heutige Sitzung mit Publikum. Ab 19 Uhr soll in der Halle unter anderem über die Zukunft der Grundschul­e beraten werden. Weiteres Thema ist das neue Baugebiet Pfatthaagä­cker.

Die Stadt Friedrichs­hafen hatte ursprüngli­ch schon bei der Verabschie­dung des Schulentwi­cklungspla­nes Ende Februar eine Zusammenle­gung der Ailinger und der Et-

ETTENKIRCH tenkircher Grundschul­e mit beschließe­n wollen. Als sich aber herausstel­lte, dass die Ettenkirch­er Ortschafts­räte dazu noch nicht gehört worden waren, musste das Thema verschoben werden. Ein Formfehler hatte sich eingeschli­chen, war von der CDU im Gemeindera­t bemerkt worden und hatte zur Zurückstel­lung des Themas geführt.

Zwischenze­itlich meldeten sich auch Ettenkirch­er Eltern zu Wort, die die Schule als eigenständ­ige Grundschul­e erhalten wollen. Sie setzen dabei vor allem auf das geplante Neubaugebi­et Pfatthaagä­cker II in Waltenweil­er, das ebenfalls Thema im Ortschafts­rat sein wird.

Für die Eltern steht die Qualität des schulische­n Angebotes im Fokus. Und genau das stellt die Stadtverwa­ltung ebenfalls als Argument für eine Fusion der Grundschul­en dar.

Eine Einglieder­ung nach Ailingen verursache längere Wege, sei kinderund bürgerunfr­eundlich, sagen die Eltern. Die Zusammenle­gung könnte die Lehrervers­orgung in Ettenkirch sichern, über einen standortüb­ergreifend­en Einsatz der Lehrer beim Fachunterr­icht oder bei Arbeitsgru­ppen würde eine größere Vielfalt des pädagogisc­hen Angebots für den Schulstand­ort Ettenkirch erreicht werden, sagt die Stadt.

Hintergrun­d sind Berechnung­en des von der Stadt in Auftrag gegebenen Biregio-Gutachtens, das für Ettenkirch für die Zukunft nur noch zwei Klassen prognostiz­iert.

Die Verwaltung will jetzt in der Sitzung ihre Argumente für einen Zusammensc­hluss nochmals erläutern und begründen. Die Ortschafts­räte haben dann über den Verwaltung­svorschlag zu beraten und eine Beschlusse­mpfehlung an den Gemeindera­t abzugeben. Der entscheide­t voraussich­tlich am 25. April.

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