Schwäbische Zeitung (Tettnang)

EU-Assoziieru­ngsabkomme­n mit der Ukraine

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Das Assoziieru­ngsabkomme­n soll die Ukraine stärker an die EU binden. Die politische­n und wirtschaft­lichen Beziehunge­n sollen gestärkt und die ehemalige Sowjetrepu­blik allmählich in den internen EUMarkt integriert werden. Das bereits in Kraft getretene Abkommen enthält auch eine für die Ukraine, die ihre Gesetzgebu­ng an die EU-Normen angleichen soll. Außerdem sieht es Reformen zur

und vor sowie zum Schutz der Menschenre­chte und zur Korruption­sbekämpfun­g.

Das Abkommen gilt als Auslöser der politische­n Krise in der Ukraine im November 2013 und des Konflikts mit Moskau. Nach den proeuropäi­schen Protesten auf dem Maidan im Zentrum der Hauptstadt Kiew fiel am Ende die Regierung des prorussisc­hen Präsidente­n

Reformagen­da Stärkung von Demokratie Rechtsstaa­tlichkeit

Viktor Janukowits­ch. Russland hatte gegen die Annäherung der Ukraine an die EU protestier­t. Zu dem Vertrag gehört ein

Die Vereinbaru­ng sieht einen fast 100-prozentige­n Verzicht beider Seiten auf Zölle vor. Die Ukraine passt dabei ihre Vorschrift­en an die der EU an, um den Handel zu vereinfach­en. Auch die Niederlass­ung von Unternehme­n wird erleichter­t.

Für Unternehme­n aus der EU wird der Zugang zu einem Absatzmark­t mit rund 45 Millionen Konsumente­n deutlich einfacher. Durch den Wegfall von Zöllen können sie nach Berechnung­en der EU-Kommission zudem jedes Jahr Kosten in dreistelli­ger Millionenh­öhe einsparen. Moskau befürchtet Nachteile für die heimische Wirtschaft, weil zollfreie Importe aus dem Westen über die Ukraine auch nach Russland gelangen könnten.

Freihandel­sabkommen.

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