Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Knöllchen für Himmelsstürmer
Behörden machen Jagd auf Drohnenpiloten, die sich nicht an Regeln halten
(dpa) - Fliegende Plage: Private und gewerbliche Drohnen bevölkern zunehmend den Himmel, Berichte über Beinahe-Kollisionen häufen sich. Behörden konnten bisher kaum etwas tun – doch Kontrolleure in Niedersachsen gehen jetzt in die Offensive.
„Die Meldungen über eklatante Verstöße häufen sich, da haben wir Handlungsbedarf gesehen“, sagt Silvana Reimann von der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Seit Drohnen für jedermann erschwinglich geworden sind, gibt es auch imer mehr Probleme. Wegen Ordnungswidrigkeiten verschickt Reimann immer häufiger Knöllchen. Und die können jeweils mehrere Hundert Euro kosten.
Die örtliche Luftaufsicht ist in Deutschland Ländersache. „Die Dimension des Problems hat eindeutig zugenommen“, sagt Geschäftsbereichsleiter Bernd Mühnickel. Während in Berlin und Brüssel die große Politik über neue Reglementierungen für Drohnenbesitzer nachdenkt, herrschte bisher in vielen bundesdeutschen Amtsstuben angesichts der fehlenden Registrierungspflicht weitgehend Improvisation. Wem soll man Bußgeldbescheide schicken, wenn man in der Regel nicht mal weiß, wem die Drohne gehört?
Hilfreich sind da die Drohnenbesitzer selber – sie stolpern zunehmend darüber, dass sie ihre Filme oder Bilder ins Internet stellen. „Wenn Bilder auf Youtube oder Facebook veröffentlicht werden, ist rein rechtlich der reine Sport- und Freizeitbereich nicht mehr gegeben“,
HANNOVER sagt Reimanns Kollege Maximilian Beck. Überflüge von Industrieanlagen, Kirchen oder Autobahnen, aber auch Flüge in extremer Höhe jenseits des vorgeschriebenen Sichtkontakts können rechtlich schwierig sein.
Beim Luftfahrtbundesamt (LBA) in Braunschweig verweist Sprecherin Cornelia Cramer auf Vorstöße aus dem Bundesverkehrsministerium, durch gesetzliche Änderungen den Drohnen-Wildwuchs am Himmel zu reglementieren. Das LBA ist die zentrale Meldestelle für Störfälle im gewerblichen Luftverkehr, auch für Beinahe-Kollisionen mit unbemannten Fluggeräten. „Bis Ende 2015 lagen dem LBA aus den vorausgegangenen Jahren von deutschen Luftfahrtunternehmen insgesamt sieben Störungsmeldungen vor“, sagt Cramer. Sorgen machen den Behörden auch Vorfälle wie in Paris, wo im Februar ein Copilot den Zusammenstoß eines Airbus mit einer Drohne im letzten Moment verhinderte.
Mehrere Hundert Euro Geldstrafe
Das Phänomen ruft zunehmend Bürger auf den Plan, die sich gestört fühlen. „Wir bekommen viele Anrufe von erbosten Nachbarn“, bestätigt Silvana Reimann. Es melden sich Grundstückseigentümer, die vor dem Drohnenaufstieg nicht wie vorgeschrieben um Erlaubnis gefragt wurden. Die Behörde hat aber in erster Linie gewerbliche Drohnen im Visier, bei denen die Aufstiegsgenehmigung in Niedersachsen auf 100 Meter begrenzt ist. Die Höhe der Geldstrafen liegt bisher bei 300 bis 450 Euro – der Gebührenrahmen für die Ordnungswidrigkeiten reicht aber bis zu 50 000 Euro.