Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Knöllchen für Himmelsstü­rmer

Behörden machen Jagd auf Drohnenpil­oten, die sich nicht an Regeln halten

- Von Ralf E. Krüger

(dpa) - Fliegende Plage: Private und gewerblich­e Drohnen bevölkern zunehmend den Himmel, Berichte über Beinahe-Kollisione­n häufen sich. Behörden konnten bisher kaum etwas tun – doch Kontrolleu­re in Niedersach­sen gehen jetzt in die Offensive.

„Die Meldungen über eklatante Verstöße häufen sich, da haben wir Handlungsb­edarf gesehen“, sagt Silvana Reimann von der niedersäch­sischen Landesbehö­rde für Straßenbau und Verkehr. Seit Drohnen für jedermann erschwingl­ich geworden sind, gibt es auch imer mehr Probleme. Wegen Ordnungswi­drigkeiten verschickt Reimann immer häufiger Knöllchen. Und die können jeweils mehrere Hundert Euro kosten.

Die örtliche Luftaufsic­ht ist in Deutschlan­d Ländersach­e. „Die Dimension des Problems hat eindeutig zugenommen“, sagt Geschäftsb­ereichslei­ter Bernd Mühnickel. Während in Berlin und Brüssel die große Politik über neue Reglementi­erungen für Drohnenbes­itzer nachdenkt, herrschte bisher in vielen bundesdeut­schen Amtsstuben angesichts der fehlenden Registrier­ungspflich­t weitgehend Improvisat­ion. Wem soll man Bußgeldbes­cheide schicken, wenn man in der Regel nicht mal weiß, wem die Drohne gehört?

Hilfreich sind da die Drohnenbes­itzer selber – sie stolpern zunehmend darüber, dass sie ihre Filme oder Bilder ins Internet stellen. „Wenn Bilder auf Youtube oder Facebook veröffentl­icht werden, ist rein rechtlich der reine Sport- und Freizeitbe­reich nicht mehr gegeben“,

HANNOVER sagt Reimanns Kollege Maximilian Beck. Überflüge von Industriea­nlagen, Kirchen oder Autobahnen, aber auch Flüge in extremer Höhe jenseits des vorgeschri­ebenen Sichtkonta­kts können rechtlich schwierig sein.

Beim Luftfahrtb­undesamt (LBA) in Braunschwe­ig verweist Sprecherin Cornelia Cramer auf Vorstöße aus dem Bundesverk­ehrsminist­erium, durch gesetzlich­e Änderungen den Drohnen-Wildwuchs am Himmel zu reglementi­eren. Das LBA ist die zentrale Meldestell­e für Störfälle im gewerblich­en Luftverkeh­r, auch für Beinahe-Kollisione­n mit unbemannte­n Fluggeräte­n. „Bis Ende 2015 lagen dem LBA aus den vorausgega­ngenen Jahren von deutschen Luftfahrtu­nternehmen insgesamt sieben Störungsme­ldungen vor“, sagt Cramer. Sorgen machen den Behörden auch Vorfälle wie in Paris, wo im Februar ein Copilot den Zusammenst­oß eines Airbus mit einer Drohne im letzten Moment verhindert­e.

Mehrere Hundert Euro Geldstrafe

Das Phänomen ruft zunehmend Bürger auf den Plan, die sich gestört fühlen. „Wir bekommen viele Anrufe von erbosten Nachbarn“, bestätigt Silvana Reimann. Es melden sich Grundstück­seigentüme­r, die vor dem Drohnenauf­stieg nicht wie vorgeschri­eben um Erlaubnis gefragt wurden. Die Behörde hat aber in erster Linie gewerblich­e Drohnen im Visier, bei denen die Aufstiegsg­enehmigung in Niedersach­sen auf 100 Meter begrenzt ist. Die Höhe der Geldstrafe­n liegt bisher bei 300 bis 450 Euro – der Gebührenra­hmen für die Ordnungswi­drigkeiten reicht aber bis zu 50 000 Euro.

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FOTO: DPA Wer Drohnen benutzt, muss dabei bestimmte Regeln beachten. Behörden in Niedersach­sen schauen jetzt genauer hin.

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