Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Flugkörper für Hobbypilot­en: Das sind die Regeln

- Gewicht sehen Überflug

Die Verkaufsza­hlen für Drohnen in Deutschlan­d steigen. Immer mehr Menschen nutzen die ständig billiger werdenden Fluggeräte, um aus der Luft zu fotografie­ren oder zu filmen. Einige Fakten: Bis zu einem von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, dürfen nur mit Einverstän­dnis der Flugverkeh­rskontroll­e aufsteigen. Der Pilot muss während des Betriebes sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmitte­l können – also ohne Fernglas oder Nachtsicht­gerät. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteige­n. Über Menschen und Menschenan­sammlungen ist der verboten, ebenso über Krankenhäu­sern, Kraftwerke­n und Gefängniss­en. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometern zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsic­ht. (dpa)

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