Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Flugkörper für Hobbypiloten: Das sind die Regeln
Die Verkaufszahlen für Drohnen in Deutschland steigen. Immer mehr Menschen nutzen die ständig billiger werdenden Fluggeräte, um aus der Luft zu fotografieren oder zu filmen. Einige Fakten: Bis zu einem von fünf Kilogramm ist der Betrieb von Drohnen ohne Erlaubnis möglich. Fluggeräte, die mehr wiegen, dürfen nur mit Einverständnis der Flugverkehrskontrolle aufsteigen. Der Pilot muss während des Betriebes sein Fluggerät jederzeit ohne Hilfsmittel können – also ohne Fernglas oder Nachtsichtgerät. Die maximale Flughöhe darf 100 Meter nicht übersteigen. Über Menschen und Menschenansammlungen ist der verboten, ebenso über Krankenhäusern, Kraftwerken und Gefängnissen. Wer seine Drohne in einem Abstand von weniger als 1,5 Kilometern zu einem Flugplatz oder Flughafen steigen lassen will, braucht eine Erlaubnis der Luftaufsicht. (dpa)