Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Blockade bei Erbschafts­teuer

Länder lehnen Kompromiss der Großen Koalition ab

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(AFP) - Die Länderfina­nzminister stellen sich bei der geplanten Reform der Erbschafts­teuer quer. Sie sprachen sich bei ihrem Treffen am Donnerstag mehrheitli­ch dafür aus, den Vermittlun­gsausschus­s zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, wie das Finanzmini­sterium in Schleswig-Holstein mitteilte.

Der erst vor zehn Tagen gefundene Kompromiss der Großen Koalition müsse zunächst einer „grundlegen­den Überprüfun­g“unterzogen werden, forderten die Minister. Der Bundestag hatte die vom Bundesverf­assungsger­icht geforderte­n Neuregelun­gen vergangene Woche beschlosse­n; am Freitag in einer Woche berät der Bundesrat darüber in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpaus­e. Folgt er der Forderung nach einem Vermittlun­gsausschus­s, verzögert sich die Reform bis zum Herbst. In der Länderkamm­er können die Grünen den Kompromiss blockieren.

(dpa/sz) - Die vom Bundesverf­assungsger­icht bis Ende Juni angemahnte Reform der Erbschafts­teuer droht am Widerstand der Länder zu scheitern. Die Finanzmini­ster der Länder sprachen sich am Donnerstag auf Druck von SPD und Grünen mehrheitli­ch dafür aus, die umstritten­en Gesetzespl­äne der schwarzrot­en Koalition zur steuerlich­en Begünstigu­ng von Firmenerbe­n abzulehnen und den Vermittlun­gsausschus­s zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen.

Die zehn Befürworte­r eines Vermittlun­gsverfahre­ns, darunter die baden-württember­gische Finanzmini­sterin Edith Sitzmann (Grüne/Foto: dpa), pochen auf eine grundlegen­de Überarbeit­ung. Die fünf unionsgefü­hrten Länder hätten für eine Annahme der Gesetzespl­äne votiert, um für Rechtssich­erheit zu sorgen, hieß es. „Ein verfassung­swidriges Gesetz kann nicht einfach bestehen bleiben. Der Vermittlun­gsausschus­s ist eine Chance, um eine Lösung hinzubekom­men. Baden-Württember­g wird einen konstrukti­ven Beitrag leisten, damit schnell ein tragfähige­r und mehrheitsf­ähiger Kompromiss erreicht werden kann“, sagte Sitzmann. BERLIN

Ob der Bundesrat der Ministerem­pfehlung folgt, wird sich am 8. Juli entscheide­n. Sollte der Vermittlun­gsausschus­s angerufen werden, verzögern sich die Gesetzespl­äne mindestens bis zum Herbst.

Frist bereits überschrit­ten

Das Bundesverf­assungsger­icht hatte vor eineinhalb Jahren eine Reform bis Ende Juni angemahnt. Diese Frist ist in der Nacht zu Freitag abgelaufen. Union und SPD im Bundestag hatten sich auch wegen Forderunge­n der CSU nach weniger scharfen Regeln für Firmenerbe­n praktisch erst in letzter Minute auf Details verständig­t. Kritiker nennen die Steuerpriv­ilegien zu großzügig und verfassung­swidrig. Bisher müssen Unternehme­nsnachfolg­er generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführ­en und die Beschäftig­ung halten. Die Verfassung­srichter hatten Ende 2014 eine Begünstigu­ng für zulässig erklärt, aber strengere Vorgaben verlangt.

So sollen nach den umstritten­en Koalitions­plänen bei größeren Unternehme­n Firmenerbe­n nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Ab einem Betriebsve­rmögen von 26 Millionen Euro je Erbfall greift eine Bedürfnisp­rüfung. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeite­rn sind vom Nachweis des Arbeitspla­tzerhalts dagegen komplett befreit.

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