Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Blockade bei Erbschaftsteuer
Länder lehnen Kompromiss der Großen Koalition ab
(AFP) - Die Länderfinanzminister stellen sich bei der geplanten Reform der Erbschaftsteuer quer. Sie sprachen sich bei ihrem Treffen am Donnerstag mehrheitlich dafür aus, den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen, wie das Finanzministerium in Schleswig-Holstein mitteilte.
Der erst vor zehn Tagen gefundene Kompromiss der Großen Koalition müsse zunächst einer „grundlegenden Überprüfung“unterzogen werden, forderten die Minister. Der Bundestag hatte die vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelungen vergangene Woche beschlossen; am Freitag in einer Woche berät der Bundesrat darüber in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause. Folgt er der Forderung nach einem Vermittlungsausschuss, verzögert sich die Reform bis zum Herbst. In der Länderkammer können die Grünen den Kompromiss blockieren.
(dpa/sz) - Die vom Bundesverfassungsgericht bis Ende Juni angemahnte Reform der Erbschaftsteuer droht am Widerstand der Länder zu scheitern. Die Finanzminister der Länder sprachen sich am Donnerstag auf Druck von SPD und Grünen mehrheitlich dafür aus, die umstrittenen Gesetzespläne der schwarzroten Koalition zur steuerlichen Begünstigung von Firmenerben abzulehnen und den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat anzurufen.
Die zehn Befürworter eines Vermittlungsverfahrens, darunter die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne/Foto: dpa), pochen auf eine grundlegende Überarbeitung. Die fünf unionsgeführten Länder hätten für eine Annahme der Gesetzespläne votiert, um für Rechtssicherheit zu sorgen, hieß es. „Ein verfassungswidriges Gesetz kann nicht einfach bestehen bleiben. Der Vermittlungsausschuss ist eine Chance, um eine Lösung hinzubekommen. Baden-Württemberg wird einen konstruktiven Beitrag leisten, damit schnell ein tragfähiger und mehrheitsfähiger Kompromiss erreicht werden kann“, sagte Sitzmann. BERLIN
Ob der Bundesrat der Ministerempfehlung folgt, wird sich am 8. Juli entscheiden. Sollte der Vermittlungsausschuss angerufen werden, verzögern sich die Gesetzespläne mindestens bis zum Herbst.
Frist bereits überschritten
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor eineinhalb Jahren eine Reform bis Ende Juni angemahnt. Diese Frist ist in der Nacht zu Freitag abgelaufen. Union und SPD im Bundestag hatten sich auch wegen Forderungen der CSU nach weniger scharfen Regeln für Firmenerben praktisch erst in letzter Minute auf Details verständigt. Kritiker nennen die Steuerprivilegien zu großzügig und verfassungswidrig. Bisher müssen Unternehmensnachfolger generell kaum Steuern zahlen, wenn sie den Betrieb lange genug weiterführen und die Beschäftigung halten. Die Verfassungsrichter hatten Ende 2014 eine Begünstigung für zulässig erklärt, aber strengere Vorgaben verlangt.
So sollen nach den umstrittenen Koalitionsplänen bei größeren Unternehmen Firmenerben nur verschont werden, wenn sie nachweisen, dass sie die Steuer nicht verkraften. Ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall greift eine Bedürfnisprüfung. Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind vom Nachweis des Arbeitsplatzerhalts dagegen komplett befreit.