Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Das ändert sich ab 1. Juli
Neben der Erhöhung der Rente stehen laut Bundesregierung folgende gesetzliche Änderungen im Juli an:
Zum 1. Juli steigt der Kinderzuschlag für Geringverdiener um 20 Euro auf maximal 160 Euro monatlich. Zu Jahresbeginn wurden bereits Kindergeld und Kinderfreibetrag erhöht.
Im Juli und August dürfen Lkw auch am Samstag nicht fahren – das Sonn- und Feiertagsfahrverbot wird ausgedehnt. Auf hoch belasteten Strecken dürfen 7,5- Tonner oder Lkw mit Anhänger nur in Ausnahmen zwischen 7.00 und 20.00 Uhr verkehren.
Die Entschädigung für Menschen, die sich in der DDR 1978/ 79 bei der Anti-D- Immunprophylaxe mit dem HepatitisC- Virus angesteckt haben, steigt ab 1. Juli um 4,25 Prozent.
Der Bund finanziert ab 1. Juli Sprachförderung für Flüchtlinge, die eine gute Bleibeperspektive haben. Aber auch EUBürger sowie deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund könnten an berufsbezogenen Sprachkursen teilnehmen.
Erstmals werden Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen strafbar. Die Änderung des Strafgesetzbuchs ist den Angaben zufolge bereits am 4. Juni in Kraft getreten.
Reedereien werden steuerlich entlastet. Sie dürfen seit Juni die Lohnsteuern einbehalten. Hintergrund ist, dass nur noch etwa 360 Handelsschiffe unter deutscher Flagge fahren.
Ab 24. Juli sind große Händler – einschließlich Onlinehändler – verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen. Kleingeräte wie Rasierer oder Handys können Kunden auch ohne Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück.
Verbraucher können ab 1. Juli europaweit leichter Verträge per PC, Tablet oder Smartphone im Internet abschließen. Für besonders vertrauenswürdige Webseiten gibt es ein neues Zertifikat. ( dpa)