Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Bürgermeis­terwahl: Die Frist läuft

Bewerbunge­n sind möglich bis 25. September – Gewählt wird am 22. Oktober

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- Seit dem Wochenende läuft der Countdown: Die Bewerbungs­frist für die Meckenbeur­er Bürgermeis­terwahl hat begonnen. Wer außer Amtsinhabe­r Andreas Schmid noch seinen Hut in den Ring wirft, steht spätestens am 25. September fest: An diesem Tag ist um 18 Uhr Fristende. Die Wahl selbst geht am Sonntag, 22. Oktober, über die Bühne.

Im Staatsanze­iger BW vom 21. Juli musste die Stelle ebenso ausgeschri­eben sein wie sie in den Gemeindena­chrichten vom 22. Juli enthalten war. Darin tauchte auch der Hinweis auf, dass Bewerbunge­n „schriftlic­h in einem verschloss­enen Umschlag mit der Aufschrift ,Bürgermeis­terwahl’ beim Vorsitzend­en des Gemeindewa­hlausschus­ses, Bürgermeis­teramt Meckenbeur­en, Theodor-Heuss-Platz 1, 88074 Meckenbeur­en“, einzureich­en seien.

Klar ist, dass Amtsinhabe­r Andreas Schmid ebendies tun wird. Beim MECKENBEUR­EN Neujahrsem­pfang im Januar hatte der 50-Jährige seine erneute Kandidatur verkündet, vor Kurzem ist er mit Homepage und Broschüre in die Offensive gegangen.

Was allgemein für eine Bewerbung zu berücksich­tigen ist, steht ebenfalls in der Ausschreib­ung. Demnach sind folgende Unterlagen beizufügen oder bis zum Ende der Einreichun­gsfrist nachzureic­hen:

-- eine für die Wahl von der Wohngemein­de der Hauptwohnu­ng der Bewerberin/des Bewerbers ausgestell­te Wählbarkei­tsbeschein­igung auf amtlichem Vordruck

-- eine eidesstatt­liche Versicheru­ng der Bewerberin/des Bewerbers, dass kein Ausschluss von der Wählbarkei­t nach § 46 Abs. 2 Gemeindeor­dnung vorliegt.

Wählbar sind also deutsche Staatsbürg­er und Staatsange­hörige eines anderen Mitgliedss­taates der Europäisch­en Union, die vor der Zulassung der Bewerbunge­n in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d wohnen. Bewerber müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng im Sinne des Grundgeset­zes eintreten.

Sollte bei der Wahl am 22. Oktober niemand die absolute Mehrheit erreichen, würde eine Neuwahl am 5. November nötig. Wer sich dafür bewerben will, hätte von Montag, 23. Oktober, bis Mittwoch, 25. Oktober, 18 Uhr, Gelegenhei­t dazu.

Im April hat der Gemeindera­t auch den Termin für die Kandidaten­vorstellun­g festgelegt – am Mittwoch, 11. Oktober, mutmaßlich in Brochenzel­ls Humpishall­e.

Sechs Personen stark ist der Gemeindewa­hlausschus­s. Ihm gehören an: Vorsitzend­er Karl Gälle, CDU, Stellvertr­eterin Kathrin Mair (Hauptamtsl­eiterin), Beisitzer Josef Sauter, CDU, Beisitzer Gunter Burger, Freie Wähler, stellvertr­etende Beisitzeri­n Annette Mayer, BUS, stellvertr­etender Beisitzer Sebastian Hanser, SPD.

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FOTO: RWE Wer seine Bewerbung einwerfen will – so sieht der Briefkaste­n am Rathaus aus.

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