Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ausgaben für Berufskrankheiten gestiegen
Gesetzliche Unfallversicherungen gewährten Sach- und Geldleistungen von 1,57 Milliarden Euro
BERLIN - Die jährlichen Ausgaben der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufskrankheiten sind in den vergangenen 15 Jahren um rund ein Viertel gestiegen. Im vergangenen Jahr gewährten die Unfallversicherungsträger Arbeitnehmern mit Berufskrankheiten Sach- und GeldLeistungen von 1,57 Milliarden Euro. 2002 waren es 1,25 Milliarden Euro gewesen.
Das geht nach Informationen der „Schwäbischen Zeitung“aus der Antwort des Bundessozialministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor. Im vergangenen Jahr zahlten die Träger zudem 221,6 Millionen Euro für die Prävention. Die Zahl der Anträge auf Anerkennung von Berufskrankheiten ist von 68 196 im Jahr 2002 auf 75 491 im vergangenen Jahr gestiegen. 2016 wurden in 20 539 Fällen Berufskrankheiten anerkannt, 2002 waren es 17 722 gewesen.
Bundesregierung: Liste erweitert
Die Bundesregierung sieht als Grund für den Anstieg unter anderem Erweiterungen der Liste der Berufskrankheiten. Die Zahl der Stellen von Gewerbeärzten, die an der Feststellung von Berufskrankheiten beteiligt sind, ist von 2002 bis 2017 von bundesweit 147 auf 73,2 zurückgegangen. Bei 12,6 Prozent der Klagen vor Sozialgerichten in Zusammenhang mit Berufskrankheiten bekamen die Betroffenen Recht, zu Beginn des vergangenen Jahrzehnts waren noch 9,2 Prozent erfolgreich gewesen.
Klaus Ernst von den Linken kritisierte, das Bundesarbeitsministerium sei zu keinerlei Verbesserungen bei der Anerkennung von Berufskrankheiten im Sinne der Betroffenen bereit. „Dabei weisen schon die steigende Erfolgsquote klagender Beschäftigter sowie die Halbierung der staatlichen Gewerbeärzte seit 2002 auf eine nachlässige Bearbeitung der Ansprüche von berufskranken Arbeitnehmern und auf eine unzureichende staatliche Kontrolle hin“, so Ernst weiter.