Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ex-SS-Mann Gröning muss in Haft
96-Jähriger scheitert mit Beschwerde vor Bundesverfassungsgericht
KARLSRUHE (epd/AFP) - Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss trotz seines hohen Alters von 96 Jahren ins Gefängnis. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Beschwerde wegen nicht gewährtem Haftaufschub abgelehnt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Weder das hohe Alter des wegen Beihilfe zum Mord in 300 000 Fällen verurteilten Mannes noch sein Gesundheitszustand reichten aus, um vom Strafvollzug abzusehen.
Zuvor war Gröning bereits vor dem Landgericht Lüneburg und dem Oberlandesgericht Celle gescheitert. Er war 2015 in Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war. Gröning sortierte das bei den Opfern gefundene Geld und leitete es nach Berlin weiter. Zudem bewachte er in einigen Fällen das Gepäck der Deportierten auf der sogenannten Rampe. Im Prozess gestand Gröning umfassend und bekundete mehrfach seine Reue.
Vor dem Bundesverfassungsgericht machte er geltend, dass sein Gesundheitszustand bei den vorherigen Entscheidungen nur unzureichend berücksichtigt worden sei. Er rügte deshalb eine Verletzung seines Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Karlsruher Richter erklärten allerdings, es sei nicht erkennbar, „dass die angegriffenen Entscheidungen auf einer unzureichenden Sachaufklärung beruhen“. Die eingeholten Gutachten zeigten nicht, dass bei einem Vollzug der Strafe seine Chance, wieder in Freiheit zu gelangen, „von vornherein entfällt oder sich auf einen von Siechtum und Todesnähe gekennzeichneten Lebensrest reduziert“.
Gröning wurde verurteilt, ohne dass ihm eine konkrete Tötung nachgewiesen wurde. Nach Auffassung der Gerichte leistete er allein durch seine Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz einen Tatbeitrag zum hunderttausendfachen Mord.