Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Klostermillionen: Warten auf den Bundesgerichtshof
Mönche in Neresheim haben noch keine Rechtssicherheit
NERESHEIM - Obwohl das Oberlandesgericht Stuttgart den Mönchen ein im Kloster Neresheim gefundenes Millionenvermögen zugesprochen hat, haben die Geistlichen das Geld noch nicht angerührt. Zuerst wollen sie eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe abwarten.
Ende 2016 wies das Stuttgarter Oberlandesgericht die Klagen des Krefelder Anwalts Walter Marcelli und zweier Frauen ab, die Anspruch auf Teile des Vermögens erhoben haben. Damit gehörte die Millionensumme den Neresheimer Mönchen. Eine Revision ließen die Stuttgarter Richter nicht zu, woraufhin Marcelli Nichtzulassungsbeschwerden beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einlegte. Eine wurde bereits abgewiesen, die Entscheidung über die zweite erwarte er „im Laufe des Jahres“, sagt der mittlerweile 85-jährige Anwalt und kündigt an, dass für ihn nach Karlsruhe noch nicht Schluss ist. „Bisher ist es immer nur um Einzelansprüche gegangen. Doch wem gehört das Vermögen der Stiftung insgesamt?“Auch das wolle er auf dem Rechtsweg klären lassen.
Stiftungsgründer geheim gehalten
Mit Stiftung meint Marcelli den „Weinberg“, eine in den 1970er-Jahren gegründete, mittlerweile aufgelöste Stiftung. Geldgeber aus ganz Deutschland sollen den „Weinberg“unterstützt haben, sagt Marcelli, der die Stiftung verwaltete und den Gründer geheim hält. Nur so viel: Das Kloster Neresheim sollte vom „Weinberg“profitieren. Nachdem die Stiftung aufgelöst worden war, bunkerte Marcelli das Geld auf einem Wertpapierdepot in Krefeld, das auf den Namen „Kloster Neresheim e.V.“läuft. Altabt Norbert Stoffels verschwieg den Mönchen das Geld und stattete Marcelli mit einer Vollmacht für das Depot aus. Nach dem Tod des Altabts 2013 entdeckte der heutige Leiter des Klosters, PriorAdministrator Pater Albert Knebel, ein Vermögen von 4,4 Millionen Euro im Nachlass Stoffels‘. Es kam ihm spanisch vor, er entzog Marcelli die Vollmacht für das Depot. Der Rechtsstreit begann.
Eine Million Euro davon forderten Anwalt Marcelli und zwei Frauen vom Kloster. Sowohl vor dem Landgericht Ellwangen, als auch vor dem Oberlandesgericht konnten die Kläger ihre vermeintlichen Ansprüche nicht ausreichend belegen. Das Geld gehört damit den Mönchen. Doch die rühren es nicht an. Nicht, solange keine Rechtssicherheit herrscht. Sobald der Bundesgerichtshof über Marcellis letzte Nichtzulassungsbeschwerde entschieden habe, „ist die Rechtssicherheit hergestellt. Das ist die Frist, die sich die Mönche selbst gesetzt haben“, sagt deren Sprecher Max Hohenberg.