Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Student wirft im Biergarten mit Messer
LINDAU (olwi) - Richter Moritz von Engel hat ein Strafverfahren gegen einen jungen Studenten eingestellt. Dem Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft eine gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Gemäß Anklageschrift hatte der 24- Jährige mit einem Messer geworfen und dabei einen 21-Jährigen am Kopf getroffen. Sein Geständnis und eine vorab bereits gezahlte Schmerzensgeld-Zahlung bewahrten den Angeklagten vor einer Verurteilung und damit vor einer Vorstrafe.
Feucht-fröhlich ging es an jenem Samstag im Juni des vergangenen Jahres zu. Bereits am Vormittag hatte eine Gruppe junger Männer mit dem Trinken begonnen. Schließlich galt es, den Junggesellen abschied eines Kameraden zu feiern. Als die Gruppe dann abends in einem Biergarten im Landkreis Lindau einkehrte, hatte der jetzt vor dem Amtsgericht Lindau angeklagte 24-jährige Student nach eigenen Aussagen mindestens zehn Bier und reichlich Spirituosen intus. Die Feier ging weiter, als am Nebentisch eine sechsköpfige Gruppe Platz nahm, die den sommerlichen Tag ausklingen lassen wollte. Das spätere Opfer schilderte die Stimmung als von Beginn an gereizt. Immer wieder seien „dumme Sprüche“vom Nebentisch gekommen. Irgendwann sei ein gefüllter Hundekot-Beutel geflogen, habe aber niemanden getroffen. Dann aber flog ein Messer und traf den 21Jährigen am Hinterkopf. Da offenbar nicht die spitze Seite getroffen hatte, kam es zu keiner offenen Verletzung, sondern „nur“zu einer Beule. Das Opfer verlangte daraufhin von den Junggesellenv er ab schied ern,d ass sich der Messerwerfer zu seiner Tat bekennen und sich entschuldigen sollte. „Doch die haben sich alle nur weggedreht“, sagte er vor Gericht aus. Daraufhin habe er die Polizei gerufen.
Weder durch die Polizei noch vor Gericht ließ sich klären, ob es tatsächlich auch den Wurf des Hundekot-Beutels gab. Der Angeklagte wollte davon nichts wissen, gab aber ohne Umschweife den Messerwurf zu: „Das war dumm. Ich habe nicht gezielt geworfen. Das Messer sollte nur erschrecken.“Gut vorbereitet ging die Verteidigerin in die Verhandlung. Im Vorfeld hatte sie bereits eine Schmerzensgeld-Zahlung in Höhe von 1200 Euro mit dem Opfer ausgehandelt und konnte die entsprechende Vereinbarung im Gerichtssaal vorlegen.
Mit Blick darauf schlug der Staatsanwalt die Einstellung des Verfahrens vor, da der Angeklagte nicht vorbestraft, geständig und um Wiedergutmachung bemüht sei. Er muss eine Geldbuße von 500 Euro an den Kinderschutzbund zahlen.