Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Student wirft im Biergarten mit Messer

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LINDAU (olwi) - Richter Moritz von Engel hat ein Strafverfa­hren gegen einen jungen Studenten eingestell­t. Dem Angeklagte­n hatte die Staatsanwa­ltschaft eine gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Gemäß Anklagesch­rift hatte der 24- Jährige mit einem Messer geworfen und dabei einen 21-Jährigen am Kopf getroffen. Sein Geständnis und eine vorab bereits gezahlte Schmerzens­geld-Zahlung bewahrten den Angeklagte­n vor einer Verurteilu­ng und damit vor einer Vorstrafe.

Feucht-fröhlich ging es an jenem Samstag im Juni des vergangene­n Jahres zu. Bereits am Vormittag hatte eine Gruppe junger Männer mit dem Trinken begonnen. Schließlic­h galt es, den Junggesell­en abschied eines Kameraden zu feiern. Als die Gruppe dann abends in einem Biergarten im Landkreis Lindau einkehrte, hatte der jetzt vor dem Amtsgerich­t Lindau angeklagte 24-jährige Student nach eigenen Aussagen mindestens zehn Bier und reichlich Spirituose­n intus. Die Feier ging weiter, als am Nebentisch eine sechsköpfi­ge Gruppe Platz nahm, die den sommerlich­en Tag ausklingen lassen wollte. Das spätere Opfer schilderte die Stimmung als von Beginn an gereizt. Immer wieder seien „dumme Sprüche“vom Nebentisch gekommen. Irgendwann sei ein gefüllter Hundekot-Beutel geflogen, habe aber niemanden getroffen. Dann aber flog ein Messer und traf den 21Jährigen am Hinterkopf. Da offenbar nicht die spitze Seite getroffen hatte, kam es zu keiner offenen Verletzung, sondern „nur“zu einer Beule. Das Opfer verlangte daraufhin von den Junggesell­env er ab schied ern,d ass sich der Messerwerf­er zu seiner Tat bekennen und sich entschuldi­gen sollte. „Doch die haben sich alle nur weggedreht“, sagte er vor Gericht aus. Daraufhin habe er die Polizei gerufen.

Weder durch die Polizei noch vor Gericht ließ sich klären, ob es tatsächlic­h auch den Wurf des Hundekot-Beutels gab. Der Angeklagte wollte davon nichts wissen, gab aber ohne Umschweife den Messerwurf zu: „Das war dumm. Ich habe nicht gezielt geworfen. Das Messer sollte nur erschrecke­n.“Gut vorbereite­t ging die Verteidige­rin in die Verhandlun­g. Im Vorfeld hatte sie bereits eine Schmerzens­geld-Zahlung in Höhe von 1200 Euro mit dem Opfer ausgehande­lt und konnte die entspreche­nde Vereinbaru­ng im Gerichtssa­al vorlegen.

Mit Blick darauf schlug der Staatsanwa­lt die Einstellun­g des Verfahrens vor, da der Angeklagte nicht vorbestraf­t, geständig und um Wiedergutm­achung bemüht sei. Er muss eine Geldbuße von 500 Euro an den Kinderschu­tzbund zahlen.

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