Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Betriebe erweitern in die Höhe
Änderung der Gebäudehöhe in Bürgermoos Ost beschlossen
TETTNANG - Eine Bauvoranfrage aus der Dr.-Klein-Straße könnte in absehbarer Zukunft zu einer Änderung des Bebauungsplans „Bürgermoos Ost“führen. Ziel der Verwaltung ist es, den Betrieben Erweiterungsmöglichkeiten in die Höhe zu schaffen. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung den Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans gebilligt. Im weiteren Verfahren können im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nun Öffentlichkeit und Behörden Stellung nehmen.
Das Vorgehen ist nicht neu: Bereits im vergangenen Jahr ist eine Änderung des Bebauungsplans „Bürgermoos West“und damit im anschließenden Gewerbegebiet im Bereich der Marienfelder Straße beschlossen worden - mit der Folge, dass in gewissen Zonen die Gebäudehöhe auf 16,5 Meter festgesetzt wurde, wo die maximale Gebäudehöhe zuvor bei acht oder zwölf Metern über der Erdgeschossfußbodenhöhe (EFH) lag. Hintergrund der Änderung ist damals ein Antrag der Firma Layer gewesen. 2015 stellte die Firma einen Bauantrag zu Errichtung eines Hochregallagers, das die festgesetzte maximal zulässige Höhe von zwölf Metern überschritten hätte. „Da hierdurch ein Grundzug der Planung berührt wird, wäre eine Befreiung vom bestehenden Bebauungsplan nicht möglich gewesen“, erläuterte Judith Maier, Pressesprecherin der Stadt. Selbes könnte jetzt für Bürgermoos Ost passieren: Auch an der Dr.-Klein-Straße soll ein Hochregallager mit neuer Anlieferungszone entstehen. Die zulässige Höhe wird damit allerdings um sechs Meter überschritten. Zudem beinhaltet die Anfrage auch die Erweiterung des Gebäudekomplexes. „Eine derartige Überschreitung der Höhe und Baugrenzen berührt die Grundzüge der Planung“, so die Verwaltungsunterlagen. Heißt: Um das Vorhaben realisieren zu können, ist eine Änderung des bestehenden Bebauungsplans erforderlich. Der ist seit 1999 rechtskräftig. Die Höhenfestsetzung – und damit die maximalen Gebäudehöhen von 9,5 Meter bis zu 13 Metern – entstand laut Verwaltung damals mit der Prämisse, die Blickbeziehungen zum Schloss freizuhalten. Der Blick auf das Schloss soll trotz Erhöhung möglich sein. Mit der Änderung werden die maximalen Gebäudehöhen in Zukunft bei 12 bis 16 Meter liegen.
„Diese Änderung ist aufgrund eines Antrags ausgelöst worden. Vorher ging es immer über Ausnahmeregelungen“, sagte Stadtrat Andreas Huchler (CDU). „Nun ist eine Änderung nicht umsonst – trägt die Stadt oder der Antragssteller die Kosten?“Die Kosten liegen, antwortete Stadtplanerin Bettina Gerlach, komplett bei der Stadt. Fügt aber hinzu, dass weil der Bebauungsplan im Haus erstellt werde, externe Kosten sich in diesem Fall auf eine Stellungnahme zur Umweltbelastung reduzierten.