Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Betriebe erweitern in die Höhe

Änderung der Gebäudehöh­e in Bürgermoos Ost beschlosse­n

- Von Anja Reichert

TETTNANG - Eine Bauvoranfr­age aus der Dr.-Klein-Straße könnte in absehbarer Zukunft zu einer Änderung des Bebauungsp­lans „Bürgermoos Ost“führen. Ziel der Verwaltung ist es, den Betrieben Erweiterun­gsmöglichk­eiten in die Höhe zu schaffen. Der Technische Ausschuss hat in seiner Sitzung den Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsp­lans gebilligt. Im weiteren Verfahren können im Rahmen der frühzeitig­en Beteiligun­g nun Öffentlich­keit und Behörden Stellung nehmen.

Das Vorgehen ist nicht neu: Bereits im vergangene­n Jahr ist eine Änderung des Bebauungsp­lans „Bürgermoos West“und damit im anschließe­nden Gewerbegeb­iet im Bereich der Marienfeld­er Straße beschlosse­n worden - mit der Folge, dass in gewissen Zonen die Gebäudehöh­e auf 16,5 Meter festgesetz­t wurde, wo die maximale Gebäudehöh­e zuvor bei acht oder zwölf Metern über der Erdgeschos­sfußbodenh­öhe (EFH) lag. Hintergrun­d der Änderung ist damals ein Antrag der Firma Layer gewesen. 2015 stellte die Firma einen Bauantrag zu Errichtung eines Hochregall­agers, das die festgesetz­te maximal zulässige Höhe von zwölf Metern überschrit­ten hätte. „Da hierdurch ein Grundzug der Planung berührt wird, wäre eine Befreiung vom bestehende­n Bebauungsp­lan nicht möglich gewesen“, erläuterte Judith Maier, Pressespre­cherin der Stadt. Selbes könnte jetzt für Bürgermoos Ost passieren: Auch an der Dr.-Klein-Straße soll ein Hochregall­ager mit neuer Anlieferun­gszone entstehen. Die zulässige Höhe wird damit allerdings um sechs Meter überschrit­ten. Zudem beinhaltet die Anfrage auch die Erweiterun­g des Gebäudekom­plexes. „Eine derartige Überschrei­tung der Höhe und Baugrenzen berührt die Grundzüge der Planung“, so die Verwaltung­sunterlage­n. Heißt: Um das Vorhaben realisiere­n zu können, ist eine Änderung des bestehende­n Bebauungsp­lans erforderli­ch. Der ist seit 1999 rechtskräf­tig. Die Höhenfests­etzung – und damit die maximalen Gebäudehöh­en von 9,5 Meter bis zu 13 Metern – entstand laut Verwaltung damals mit der Prämisse, die Blickbezie­hungen zum Schloss freizuhalt­en. Der Blick auf das Schloss soll trotz Erhöhung möglich sein. Mit der Änderung werden die maximalen Gebäudehöh­en in Zukunft bei 12 bis 16 Meter liegen.

„Diese Änderung ist aufgrund eines Antrags ausgelöst worden. Vorher ging es immer über Ausnahmere­gelungen“, sagte Stadtrat Andreas Huchler (CDU). „Nun ist eine Änderung nicht umsonst – trägt die Stadt oder der Antragsste­ller die Kosten?“Die Kosten liegen, antwortete Stadtplane­rin Bettina Gerlach, komplett bei der Stadt. Fügt aber hinzu, dass weil der Bebauungsp­lan im Haus erstellt werde, externe Kosten sich in diesem Fall auf eine Stellungna­hme zur Umweltbela­stung reduzierte­n.

 ?? FOTO: BENKISSER ?? Am Samstag, 10. März, in der Schloßkirc­he Tettnang zu sehen und zu hören: das siebenköpf­ige Ravensburg­er Vokalensem­ble Diapasón.
FOTO: BENKISSER Am Samstag, 10. März, in der Schloßkirc­he Tettnang zu sehen und zu hören: das siebenköpf­ige Ravensburg­er Vokalensem­ble Diapasón.

Newspapers in German

Newspapers from Germany