Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Verhafteter Kirchen-Brandstifter schweigt
Motiv des 40-Jährigen bleibt weiter unklar – Haftung für Schaden zivilrechtlich möglich
RAVENSBURG (jab) - Der mutmaßliche Brandstifter, der in zwei katholischen Kirchen in Ravensburg und Schlier ein Feuer gelegt haben soll, schweigt. Laut Ravensburger Staatsanwaltschaft macht der 40-Jährige keine Angabe zu den Hintergründen der Taten. Das Motiv muss nun im Umfeld des mehrfach vorbestraften Beschuldigten ermittelt werden.
Vor einer Woche ist der Mann aus dem Raum Oberschwaben festgenommen worden. Ihm wird vorgeworfen, am Samstag, 10. März, erst eine Stellwand in der Pfarrkirche St. Martin in Schlier angezündet und nur eine Stunde später ein Sofa in der historischen Altstadtkirche St. Jodok in Ravensburg in Brand gesteckt zu haben. Wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Schwäbischen Zeitung mitteilt, habe der Mann seine Anwesenheit an beiden Orten bereits eingeräumt. Jedoch leugne er die Brandlegung, so Staatsanwalt Karl-Josef Diehl.
Der Beschuldigte macht von seinem Schweigerecht Gebrauch und wartet die weiteren Ermittlungen ab. „Er hat bislang keine weiteren Angaben gemacht“, informiert Diehl. Heißt: Das Motiv ist nach wie vor unklar. Die Ermittlungen dauern an. Laut Diehl könnte das Umfeld des mutmaßlichen Täters weitere Erkenntnisse liefern – zum Beispiel, ob er sich zu Kirchen in der Vergangenheit negativ geäußert hat. „Im Moment ist es aber noch zu früh, Spekulationen anzustellen“, sagt der Staatsanwalt. Nicht sagen kann er, welcher Konfession der Beschuldigte angehört oder ob er aus der Kirche ausgetreten ist.
„Problematische Person“
In seinen 40 Lebensjahren ist der Mann schon mehrfach straffällig geworden. Seine Akte ist lang und listet Vergehen wie Betrug, Diebstahl, Straßenverkehrsdelikte und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz auf. „Er ist schon früh aufgefallen“, meint Karl-Josef Diehl. Er beschreibt den Beschuldigten als „problematische, schwierige Person“.
Bei den Kirchenbränden ist ein Gesamtschaden von mehr als zwei Millionen Euro entstanden. Vor allem das linke Kirchenschiff der Kirche St. Jodok ist stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Sanierungsarbeiten laufen. Inwieweit der Beschuldigte – im Falle einer Verurteilung – für den Schaden haftbar gemacht werden kann, ist Staatsanwalt Diehl zufolge eine zivilrechtliche Frage. „Diese Frage fällt grundsätzlich nicht in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft“, erklärt Diehl. „Wer vorsätzlich ein Gebäude in Brand setzt, der schafft auch einen zivilrechtlichen Haftungsgrund.“
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