Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Richter: „Sind Sie noch ganz sauber?“
X-mas-Party in Eriskirch: Amtsgericht verurteilt 19-Jährigen wegen Körperverletzung
ERISKIRCH - Richter Martin Hussels-Eichhorn hat am Donnerstag einen 19-Jährigen wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen schuldig gesprochen und zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 2500 Euro Schmerzensgeld und der Kostenübernahme des Verfahrens verurteilt. Während sich der junge Mann zunächst uneinsichtig zeigte, saß er am Ende ziemlich zerknirscht und sichtlich mitgenommen auf der Anklagebank.
Eine gebrochene Nase, diverse Prellungen, Riss- und Quetschwunden: Die Verletzungen der beiden Opfer, die dem Angeklagten auf der X-mas-Party in Mariabrunn/Eriskirch im vergangenen Jahr zu nahe gekommen waren, zeugten von besonderer Gewalt und Aggression – kaum vorstellbar bei dem schmächtigen, etwa 1,70 Meter großen Jugendlichen auf der Anklagebank. Zusammen mit einigen Freunden war der 19-Jährige in der Nacht auf den 17. November des vergangenen Jahres auf der vorweihnachtlichen Party in Eriskirch zu Gast, hatte mit 1,6 Promille „ganz gut getankt“, wie der Richter zusammenfasste, als es auf dem Parkplatz gegen 2 Uhr zu einer Schlägerei kommt.
Als das erste Opfer, ein Student aus Meckenbeuren auf dem Weg zum Auto, laute Stimmen aus einer Gruppe hört, geht er hin, „um zu beruhigen“. Kaum hat er die Gruppe erreicht, bekommt er von einem Mädchen einen derartigen Schlag ins Gesicht versetzt, „dass ich nur noch Sternchen gesehen hab“. Er schubst die Frau von sich, als der Angeklagte den Studenten plötzlich mit Faustschlägen attackiert – wie viele genau, lässt sich in der Gerichtsverhandlung nicht mehr feststellen. „Gleich der erste Schlag war ein Volltreffer. Ich konnte überhaupt nichts mehr auf dem linken
Auge sehen, ich hab erstmal getastet, ob es überhaupt noch da ist“, schildert der junge Mann aus Meckenbeuren.
In der Zwischenzeit kommt das zweite spätere Opfer, ein Jugendlicher aus Schmalegg, zu dem Schauplatz, „weil ich die Schlägerei mitbekommen hab und schlichten wollte“. Doch dazu kommt es nicht – der Angeklagte packt ihn am Kragen und versetzt ihm eine „Kopfnuss“, schlägt ihm also mit dem Kopf auf die Nase. Diverse Prellungen, eine gebrochene Nase und monatelange Probleme beim Atmen sind die Folgen, die teilweise bis heute andauern. Um beschwerdefrei zu werden, ist eine weitere Operation notwendig, bei der die Nase erneut gebrochen werden muss, heißt es in einem entsprechenden Attest. „Es tut mir wirklich sehr, sehr leid , ich weiß nicht, was da in mich gefahren ist.“
Während der junge Täter die Kopfnuss – wenn auch als „Notwehr“– einräumte, bestritt er die erste Tat. „Von dieser zweiten Sache wusste ich gar nichts – ich verstehe nicht, was die für ein Problem mit mir haben“, sagte er. Zur Untermauerung hatte er einen Zeugen mitgebracht – doch Richter, Staatsanwalt und Nebenkläger-Verteidiger redeten dem Angeklagten deutlich ins Gewissen. „Einen Kopfstoß mitten ins Gesicht – sind Sie noch ganz sauber?“, fragte Hussels – und schob hinterher: „Haben Sie nicht mehr im Kopf oder erzählen Sie hier Blödsinn? Ihre Aussage unterscheidet sich sehr von allen anderen hier“, so der Richter mit Blick auf die zahlreichen Zeugen, die allesamt nicht nur die Faustschläge, sondern auch den Angeklagten einschließlich seines kleinen Ohrsteckers beobachtet hatten. Nach einer längeren Unterbrechung zeigte der 19Jährige Einsicht: „Ich weiß nicht, was an dem Abend los war – es kann sein, dass der Gaul mit mir durchgegangen ist. Mir kommen da mittlerweile auch Zweifel, denn die beschuldigen mich ja nicht grundlos“, sagte der Anklagte und wischte sich verstohlen die Tränen aus dem Gesicht. Er habe zum ersten Mal mit so einer Sache zu tun – was auch der Blick ins Vorstrafenregister zeigte. Die Gerichtshilfe bescheinigte dem Heranwachsenden ein stabiles Elternhaus, einen gradlinigen Schulwerdegang und eine bald abgeschlossene Lehre: „Das ist alles völlig entspannt“, lautete die Bilanz.
Nachdem sich der Angeklagte in seinem Schlusswort – wie zuvor schon bei dem Opfer – glaubhaft entschuldigt hatte, verzichtete Richter Martin Hussels in seinem Urteil auf einen vierwöchigen Dauerarrest. Um dem jungen Mann dennoch zu zeigen, wie knapp die Entscheidung war, verurteilte ihn Hussels zu 40 Stunden gemeinnütziger Arbeit, 2500 Euro Schmerzensgeld, der Kostenübernahme des Verfahrens sowie zu drei Anti-Aggressionsgesprächen mit der Gerichtshilfe. „Ich hoffe, Sie hören hier heute den lauten Knall“, gab er dem zerknirschten jungen Mann mit auf den Weg.
„Ich weiß nicht, was da in mich gefahren ist.“