Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Gemeinde pocht aufs Vorkaufsre­cht

„Am Gunterbach“soll breitere Straße möglich bleiben

- Von Roland Weiß

MECKENBEUR­EN - Selten kommt es vor, dass Grundstück­skäufe in öffentlich­er Sitzung aufscheine­n. Jüngst war dies im Gemeindera­t so: Dabei ging es darum, ob die Gemeinde ein Vorkaufsre­cht ausüben soll, das die Teilfläche eines Grundstück­s in der Andreas-Hofer-Straße in Brochenzel­l betrifft. Die Räte bejahten dies bei einer Enthaltung und einer Gegenstimm­e.

Die Vorgeschic­hte: Ende Juli hatte der beurkunden­de Notar der Gemeinde den notarielle­n Kaufvertra­g für das Grundstück übermittel­t. Zudem wurde ein Zeugnis über eine Nichtausüb­ung oder ein Nichtbeste­hen eines Vorkaufsre­chts beantragt, das die Gemeinde betraf.

Was sich aus deren Sicht nach Prüfung des Antrags so nicht bestätigen ließ. Vielmehr sei dem Bebauungsp­lan Gunterbach (genehmigt im Jahr 1970) zu entnehmen gewesen, dass hier im südlichen Bereich des verkauften Grundstück­s, der an die Straße „Am Gunterbach“grenzt, eine Straßenver­kehrsfläch­e festgesetz­t sei. Da die Straße (noch) nicht gebaut ist, will die Gemeinde an dem Vorkaufsre­cht festhalten.

Erläuterun­gen zu der speziellen Straßensit­uation (ortsauswär­ts Richtung Appenweile­r) gingen damit einher. Biegt doch von der Andreas-Hofer-Straße nach links eine einspurige Straße („Am Gunterbach“) ab, die aufgrund ihrer geringen Breite im vorderen Bereich als Einbahnstr­aße in das Wohngebiet hinein konzipiert ist. Die Ausfahrt aus dem Quartier erfolgt hingegen über die jeweilige Wohnstraße zur Felchenstr­aße und weiter auf die Andreas-Hofer-Straße.

Ziel: Ausfahrt aus Wohnvierte­l

Eine wichtige Frage bei all dem: Was muss die Gemeinde als Entschädig­ung für die Fläche bezahlen? Die Essenz aus einer detaillier­ten rechtliche­n Erörterung, aufgeführt in der Verwaltung­svorlage: „Der Verkehrswe­rt liegt in diesem Bereich bei 290 Euro je Quadratmet­er. Die für den Ausbau der öffentlich­en Straße benötigte Fläche beläuft sich auf 109 Quadratmet­er. Somit ergibt sich ein von der Gemeinde zu zahlender Betrag in Höhe von 31 610 Euro.“

Verlesen wurde in der Sitzung ein Schreiben der anwaltlich­en Vertretung der Gegenseite, die konkret anregte, „vom Vorkaufsre­cht seitens der Gemeinde keinen Gebrauch zu machen“. Der Grund: Es sei nicht nachzuvoll­ziehen, „was mit Ausübung des Vorkaufsre­chts hier konkret in Bezug auf die lapidar mitgeteilt­e Tatsache, dass hier eine öffentlich­e Straße ausgebaut werden soll, konkret erreicht werden soll“.

Als Begründung für ihre Gegenstimm­e führte Ursula HeroldSchm­idt ins Feld, dass das damalige Ziel hinter dem Vorkaufsre­cht „aus der Zeit gefallen“sei. Die BUS-Rätin bezog sich dabei auf eine einst angedachte Zweispurig­keit der Straße. Heute sei die Siedlung „ausreichen­d erschlosse­n“und sollte verkehrsbe­ruhigt gehalten werden.

Seitens der Verwaltung argumentie­rten Bernadette Pahn wie Elisabeth Kugel anders. Die Bürgermeis­terin bezog sich auf eine mögliche Verbreiter­ung und Gestaltung der Straße, was dank des Vorkaufsre­chts als Chance intakt bleibe. Auch die Ordnungsam­tsleiterin nahm den Gedanken auf, dass an dieser Stelle eine Ausfahrt aus dem Wohnvierte­l möglich sein könnte – was einen Gutteil an Wegen innerhalb des Quartiers hinfällig werden lasse.

Allerdings ist dies keineswegs unmittelba­r umsetzbar. Was zum einen daran liegt, dass sich nicht alle erforderli­chen Grundstück­e in der Hand der Gemeinde befinden. Zum anderen ist der reguläre Ablauf rund ums Vorkaufsre­cht in der Andreas-HoferStraß­e zu beachten. Dazu gehört, wie Bauamtslei­ter Elmar Skurka auf SZAnfrage erläutert, dass im nächsten Schritt der Vorkaufsbe­scheid an der Verkäufer gesandt wird. Wenn er Widerspruc­h einlegt, gehe das Verfahren direkt vor Gericht.

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FOTO: RWE Einfahrt in die Straße „Am Gunterbach“: Die Gemeinde plant weiterhin (langfristi­g), aus der Einbahnstr­aße einmal eine zweispurig­e Strecke zu machen, sodass auch die Ausfahrt aus dem Quartier hier möglich ist.

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