Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Beliebte Irrtümer im Straßenverkehr
Warum es wichtig sein kann, auf deutschen Autobahnen höchstens 130 km/h zu fahren
Die Verkehrsregeln auf deutschen Straßen sind eigentlich eindeutig. Und doch sitzen Autofahrer im Alltag immer wieder Irrtümern auf. Ein Überblick über häufige Missverständnisse:
Irrtum 1: Halteverbote mit dem Zusatz „werktags“gelten nicht am Samstag.
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Halteverbote gelten immer – also 24 Stunden, sieben Tage die Woche. Es gibt jedoch Zusatzschilder, die das Halteverbot beispielsweise auf Werktage beschränken. Allerdings gehört der Samstag sehr wohl zu den Werktagen. Knöllchen am ersten Tag des Wochenendes haben deshalb vor Gericht in der Regel Bestand. Verkehrsschilder, die am gesamten Wochenende nicht gelten, tragen das Zusatzschild „Mo-Fr“.
Irrtum 2: Die Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen hat keine Bedeutung.
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Auf deutschen Autobahnen gilt eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Zwar kann man nicht bestraft werden, wenn man auf der ansonsten freigegebenen Schnellstraße über diese Marke kommt. Ganz unproblematisch ist das Überschreiten aber dennoch nicht. Kritisch wird es bei einem Unfall, dann ist eine Mithaftung des Schnellfahrers sehr wahrscheinlich. Hierzu hat der Bundesgerichtshof schon 1992 festgestellt, dass man jenseits der 130 km/h in haftungsrelevanter Weise die vom Auto per se ausgehende Gefahr vergrößert. Selbst wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, kann es sein, dass man eine Teilschuld zugesprochen bekommt. Schließlich hat sich der Fahrer nicht wie ein „Idealfahrer“verhalten. Der Fall liegt anders, wenn bewiesen wird, dass der Unfall auch bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h oder weniger passiert wäre.
Irrtum 3: Nach einem Unfall muss man die Autos genau so stehen lassen.
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Für die Beweisführung mag es besser sein, wenn die Wagen nach dem Zusammenstoß stehen bleiben, bis die Polizei den Unfall aufgenommen hat. Doch für die Sicherheit könnte es fatal sein. Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden und den Verkehrsfluss nicht zu behindern, sollten Beteiligte nach Möglichkeit die Straße räumen. Am besten macht man vorher Fotos von der Unfallsituation.
Irrtum 4: Blockiert jemand meinen privaten Parkplatz, darf ich ihn zuparken.
● Zuparken gilt als Nötigung. Am besten ruft man in solchen Fällen die Polizei, die dann versucht, den Halter ausfindig zu machen. Wer selbst ein Abschleppunternehmen beauftragt, um den störenden Parker entfernen zu lassen, muss in Vorkasse gehen und die Kosten vom Halter des falsch geparkten Pkw zurückfordern. Ob das gelingt, hängt auch von den Umständen ab. Falls dem Parkplatzbesitzer beispielsweise zugemutet werden kann, auf einem anderen freien Platz in der Nähe zu parken, greift die Schadensminderungspflicht. Man könnte also auf den Kosten sitzenbleiben.
Irrtum 5: Wer bei einer Fahrbahnverengung bis vorn durchfährt, ist ein Drängler.
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Das ist falsch. Damit der Verkehr reibungslos fließt, gilt laut Straßenverkehrsordnung das Reißverschlusssystem bei Fahrspuren, die enden oder aufgrund von Hindernissen nicht nutzbar sind. Dabei müssen sich Fahrzeuge abwechselnd in die weiterführende Spur einfädeln. Wer sich zu früh einordnet, nutzt die Fahrbahn nicht bestmöglich aus und verursacht oder verlängert damit eher einen Stau. Wer sich also erst unmittelbar vor Ende des Fahrstreifens einordnet, mogelt sich nicht durch, sondern macht alles richtig.