Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Falsche Beamte rufen bei Senioren an
28-Jähriger war als Geldabholer eingesetzt – Zwei Jahre Haft auf Bewährung
TETTNANG/LUDWIGSBURG (her) Das Ludwigsburger Schöffengericht hat einen 28-Jährigen aus Asperg des gemeinschaftlichen, gewerbs- und bandenmäßigen Betruges schuldig gesprochen. Der Mann war in Tettnang, Freiburg und Schwieberdingen als Geldabholer eingesetzt. Seine Bandenchefs köderten als angebliche Kripo-Beamte arglose, ältere Menschen und veranlassten diese, Geld und Schmuck im Gesamtwert von 85 000 Euro bereitzulegen, damit vor ihrer Haustüre ein Verbrecher gefasst werden könne.
Als der Angeklagte aus Asperg in den Gerichtssaal geführt wurde, hatte er schon über sechs Monate Untersuchungshaft hinter sich. Er gab zu, vor dem 25. März 2018 als Geldabholer einer Bande agiert zu haben, die von einem unbekannten Ort in der Türkei aus ältere Menschen angerufen hat. Die Anrufer gaben sich als Kripo-Beamte aus oder sagten, sie seien von Interpol, ermittelten gerade gegen einen Straftäter und hätten bei diesem Zettel mit den Namen der älteren Menschen gefunden. Um den Täter direkt an der Hautür schnappen zu können, sollten sie Geld vor die Türe legen, das ein ziviler Ermittler dann sichern würde. Der zivile Ermittler war der Abholer, welcher 24 Prozent der Beute als Entlohnung bekommen sollte.
Bankangestellter schöpft zum Glück Verdacht
Der erste Fall ereignete sich am 25. März in Tettnang. Eine ältere Dame bekam einen Anruf von einem angeblichen „Kriminaloberkommissar Schwarz“und dessen Vertreter von der Kripo Konstanz. In Tettnang, so hieß es am Telefon, halte sich eine rumänische Diebesbande auf. Die Angerufene solle bitte alle Rollläden herunterlassen und die Türen verschließen. Damit der Dieb gefasst werden könne, solle sie ihr Vermögen in eine Tasche stecken und vor der Haustüre ablegen. Zwischen 3.15 und 3.30 Uhr erschien der Angeklagte und holte die Tasche mit Goldschmuck, Kompassen und weiteren Wertgegenständen im Gesamtwert von rund 30 000 Euro ab.
In Freiburg wurde am 3. April eine weitere Seniorin kontaktiert. Unter fast denselben Angaben. Die Frau sah sich dazu veranlasst, bei ihrer Bank 55 000 Euro abzuheben und den Betrag in einer Tasche vor die Hautüre zu legen, um zur Festnahme eines mutmaßlichen Verbrechers beizutragen. Der Angeklagte machte auch bei ihr fette Beute.
Zwei Tage später, am 5. April, erhielt ein älterer Mann in Schwieberdingen (Kreis Ludwigsburg) einen Anruf. Bei ihm meldete sich ein „Andreas Nowak von der Stuttgarter Kripo“und teilte mit, er wolle dem Komplizen eines Festgenommenen eine Falle stellen. Dazu müsse der Senior 20 000 Euro vor seine Türe legen. Der ältere Herr ging zu seiner Bank, um die Geldabhebung zu tätigen. Dabei schöpfte ein Bankangestellter Verdacht und verständigte die wirkliche Kripo. Noch am selben Tag gegen 22 Uhr wurde der Angeklagte festgenommen, als er das Geld holen wollte.
Gezieltes Vorgehen, um ältere Leute um ihr Erspartes zu bringen
Als Tatmotiv gab der 28-jährige Schwieberdinger an, er hätte mit der Entlohnung für die Abholungen seinen Rauschmittelkonsum finanzieren wollen. Einer seiner Auftraggeber hätte ihn „massiv unter Drogen gesetzt“. Außerdem sei er davon ausgegangen, dass es sich bei den Summen um eine „Geldanlage in der Türkei“handelt. Fest stand, dass er im März in die Türkei gereist war. Ein Auftraggeber hatte ihm einen Flug nach Izmir gebucht. In einem dortigen Hotel, so sagte der Angeklagte, hätte er erst einmal 5000 Euro abdrücken müssen. Drei Tage später sei er – mit einem neuen Handy ausgestattet – nach Stuttgart zurückgeflogen. Die Angaben des Beschuldigten über seine Türkei-Reise aus der polizeilichen Vernehmung: „Ich wusste, dass es um Betrug geht und dass ich so an Geld komme. Ich wusste, dass die aus der Türkei bei Leuten anrufen und die entsprechend bearbeiten.“
Über die Festnahme berichtete die Ermittlungsführerin im Zeugenstand. Nach der Festnahme durchsuchten die Beamten die Wohnung des Angeklagten, werteten dessen Handy aus und erhoben Verkehrssowie Funkzellendaten. So kamen sie auf die Hintermänner in der Türkei, die nach Informationen der Staatsanwaltschaft noch nicht verurteilt sind. Der Angeklagte hat aber zu ihrer Identifizierung beigetragen und dafür vor Gericht Pluspunkte erhalten.
Die Ermittlungsführerin sprach von einem „Dauerphänomen“. Ein älterer Mensch nach dem anderen würde zur Zeit von falschen KripoBeamten abgezogen. Die Abholer benutzten ausschließlich Mietwagen und die Telefone seien auf nicht existente Personen angemeldet.
Aus Sicht von Oberstaatsanwalt Daniel Noa hat sich hier eine Reihe von Menschen zusammen getan, die gezielt auf ältere Menschen zugeht und sie mit hohem kriminellen Einsatz um ihr Erspartes bringen will. Seitens des Angeklagten sei es fast eine Unverschämtheit, die Behauptung in den Gerichtssaal zu tragen, es hätte sich um Kapitalanlagen gehandelt, forderte der Ankläger zwei Jahre und neun Monate Gefängnis.
Strafrichterin Franziska Scheffel und die Laienrichter pendelten sich auf ein Urteil von zwei Jahren Haft zur Bewährung ein. Der Schwieberdinger, so hieß es in der Urteilsbegründung, hätte in der Bande keinerlei Entscheidungskompetenz gehabt, sei also in der Hierarchie recht weit unten angesiedelt gewesen. Die für eine Strafaussetzung zur Bewährung erforderliche, günstige Sozialprognose könne in diesem Fall bejaht werden. Denn der Verurteilte habe einen Platz für eine Drogentherapie, könne bei seinen Eltern unterkommen und bei seinem Vater arbeiten.