Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Gelber-Sack-Abholung könnte sich weiter verzögern
Umstellung auf ein Holsystem zum 1. Januar 2020 in Ravensburg bleibt unsicher
RAVENSBURG - Zum 1. Januar 2019 sollte der Gelbe Sack endlich auch im Landkreis Ravensburg bei den Bürgern abgeholt werden und das Bringsystem ersetzen. Nach dem Scheitern dieser Pläne wurde als neues zeitliches Ziel der 1. Januar 2020 genannt. Momentan ist aber völlig offen, ob dieser Termin zu halten ist.
Seit dem 1. Januar 2016 ist im Kreis Ravensburg – mit Ausnahme von Wangen und Isny – das Landratsamt für die Müllabfuhr zuständig. Im Herbst 2017 beschloss der Kreistag Reformen des geänderten Abfallsystems. Die wichtigste: Der Ravensburger Sonderweg mit dem Raweg-Sack, der von den Bürgern selbst zu Sammelstellen zu bringen ist, sollte zum 1. Januar 2019 durch ein Abholsystem ersetzt werden. Dennoch sollte er, wenn gewünscht, weiterhin auf Wertstoffhöfen abgegeben werden können.
Keine Einigung erzielt
Die Ernüchterung folgte dann im vergangenen Juli, als Landrat Harald Sievers ein Scheitern dieser Planung verkünden musste. Der Grund: Der Landkreis Ravensburg kam nicht zu einer Einigung mit dem Dualen System, das für die Wiederverwertung von Wertstoffen zuständig ist. Es hieß, der Entsorger befürchte dadurch höhere Kosten auf seiner Seite – was die Kreisverwaltung bezweifelte.
Das neue Ziel des Landratsamtes hieß im Frühsommer: Umstellung auf Holsystem zum 1. Januar 2020. Ob dieses Datum zu halten ist, weiß aber derzeit niemand. „Der Einführungszeitpunkt hängt im Wesentlichen von einem Einlenken des Dualen Systems Landbell GmbH ab“, sagt Corinna Aumann von der Stabstelle des Ravensburger Landrats. Derzeit werde für den Oktober ein Termin für eine Verhandlungsrunde gesucht.
Sollte es da zu keiner Einigung kommen, will der Landkreis auf das neue Verpackungsgesetz setzen, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Diese Novelle wird die Position der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger stärken. Corinna Aumann: „Wenn es zu keiner einvernehmlichen Regelung kommt, kann der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger das Sammelsystem im Gebiet des jeweiligen Landkreises einseitig vorgeben, solange es sich im Rahmen des Sammelsystems für den Restabfall bewegt.“Der Landkreis Ravensburg sieht sich nach Aumanns Aussage im Recht. Er glaubt zudem, „dass wir dieses vor Gericht auch durchsetzen können“. Da das neue Verpackungsgesetz aber erst zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt, gibt es dahingehend noch keine Erfahrungen – weder aus anderen Landkreisen noch von der Justiz.
In Deutschland hatte das 1990 gegründete „Duale System Deutschland“viele Jahre eine Monopolstellung. 2003 kam es dann zu einer Wettbewerbsöffnung. Derzeit existieren neun Duale Systeme, für den Landkreis Ravensburg zuständig ist die Landbell GmbH aus Mainz.