Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Vom Ferrari-Piloten zum Hartz-IV-Empfänger
Sein Umfeld beschreibt den mutmaßlichen Supermarkterpresser als launisch, impulsiv und rechthaberisch
RAVENSBURG - Die Persönlichkeit und der Lebenslauf des Angeklagten sind im Mittelpunkt des zweiten Verhandlungstages im Erpressungsprozess um vergiftete Babynahrung am Landgericht Ravensburg gestanden. Zeugen aus dem Umfeld des mutmaßlichen Supermarkterpressers beschrieben den 54-Jährigen unter anderem als launisch und impulsiv. Anhaltspunkte für eine angebliche Alkoholabhängigkeit ergaben die Zeugenaussagen nicht.
In der von seinem Verteidiger am Montag verlesenen Erklärung hatte der Angeklagte berichtet, dass er nach dem Verlust seiner Reinigungsfirma Ende 2012 als Hartz-IV-Empfänger in ein tiefes Loch gefallen sei und begonnen habe, jeden Tag Alkohol zu trinken – je eine Flasche Roséwein und Gin. Später soll er auch regelmäßig das Opioid Subutex eingenommen haben. Auch von einer Borderline-Persönlichkeitsstörung berichtete er. Zum Erpresser sei er letztlich aus Verzweiflung geworden.
Zum Prozessauftakt hatte der Mann zugegeben, dass er vor einem Jahr 11,75 Millionen von verschiedenen Handelsunternehmen gefordert und damit gedroht hat, 20 vergiftete Lebensmittel in Umlauf zu bringen. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, habe er in fünf Geschäften in Friedrichshafen je ein vergiftetes Glas Babynahrung deponiert. Die Absicht, Menschen zu verletzen oder gar zu töten, habe er aber nie gehabt.
Eine frühere Bekannte beschrieb den Angeklagten, den sie über ihren Mann als Patienten in der Psychiatrie kennengelernt hatte, als launisch und jähzornig, aber nicht gewaltbereit. Mal habe er alles negativ gesehen, mal das Gefühl vermittelt, Bäume ausreißen zu können. Gegenüber der Polizei hatte die Frau ihn auch als „Blender“bezeichnet. Er habe berichtet, dass er in seiner Zeit, als er im Raum Konstanz lebte, Ferrari gefahren und von den Leuten als „Magnum vom Bodensee“bezeichnet worden sei. Dass er Ende der 1980erJahre tatsächlich einen Ferrari fuhr und in Konstanz eine Boutique betrieb, bestätigte ein früherer Freund, der den Angeklagten seit dessen 18. Lebensjahr kennt. Finanziert hatte er die Luxuskarosse offenbar aus der Erbschaft von seinen kurz zuvor verstorbenen Eltern.
Nach Jahren mit losem Kontakt soll der Angeklagte seinem alten Freund offenbart haben, dass er sich das Leben nehmen wolle, woraufhin dieser ihn zunächst in die Psychiatrie brachte und ihm danach, ab 2015, eine Wohnung vermietete. Der Freund und Vermieter attestierte dem Angeklagten das „Talent, alle zu vergraulen“– durch eine gewisse Besserwisserei und „dumme Sprüche“. Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressionen habe er aber nie registriert. Ein ebenfalls als Zeuge geladener Nachbar beschrieb den Angeklagten als Einzelgänger, etwas undurchsichtig, „ein bisschen neben der Spur“, außerdem rechthaberisch und bisweilen impulsiv und aufbrausend.
Auffälligkeiten im Umgang mit Alkohol will keiner der Menschen aus seinem Umfeld festgestellt haben. Auf Nachfrage des Verteidigers bestätigten sie alle lediglich, dass der Angeklagte zwei seiner Hasen „Gin“und „Tonic“genannt habe.