Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Dauerthema Werbeanlage an der B 30
Meckenbeurer Räte sagen „Stop“zu Bauantrag, Ausgang aber ist ungewiss.
MECKENBEUREN - Bauangelegenheiten sind ein diffiziles Terrain: Diesen Eindruck hat die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses verstärkt. Nicht nur, dass der TA allen drei Anträgen das Einvernehmen verweigerte. Zudem fiel an zwei Stellen ein Licht darauf, dass auch die Zustimmung der Gemeinde nicht der „Weisheit letzter Schluss“sein muss. Im Einzelnen:
Errichtung einer beleuchteten Anlage für wechselnde Fremdwerbung (auf Monofuß) in der Hauptstraße: Da war doch was? Ja, bereits im Oktober hatte der TA diesen Antrag für das Eckgrundstück hin zum EVS-Weg einhellig abgelehnt. Schon damals klang an, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen sein dürfte.
Zur Vorgeschichte gehört nämlich die Vorgabe des Verwaltungsgerichts Sigmaringen, dass sich eine Fremdwerbeanlage als gewerblicher Betrieb nach der Art der Nutzung in die Umgebung einfüge und dass mit der Kreuzung kein besonders schützenswerter Bereich vorliege.
Doch auch jetzt blieb der Ausschuss bei seinem Votum – begründet darin, dass die Verkehrsteilnehmer beeinträchtigt würden und die Wohnbebauung in den Hintergrund trete. Beziffern ließ sich nun das Maß der baulichen Nutzung, das in der Oktober-Sitzung noch gefehlt hatte. Demnach ist das Schild rund 3,8 Meter breit, die Schildoberkante wird in einer Höhe von etwa 5,2 Meter angesetzt. Damit liegt sie allerdings noch unter der Umgebungsbebauung. Das Maß der baulichen Nutzung wird also nicht überschritten.
Dennoch waren die Wortmeldungen sehr kritisch: „Das betrifft unsere Radfahrer und Fußgänger“sorgte sich Annette Mayer (BUS) darum, dass die Autofahrer abgelenkt werden könnten. „Modellcharakter“auch für andere stark frequentierte Kreuzungen könnte der Antrag haben, befürchtete Eugen Lehle (Freie Wähler). Als „Riesen-Minus“für das Ortsbild sah Bürgermeisterin Elisabeth Kugel die Werbeanlage an – mehrfach sei sie angesprochen worden: „Das darf so nicht kommen.“
Und nun? Sollte die Baurechtsbehörde im Landratsamt das versagte Einvernehmen des TA ersetzen und die Baugenehmigung erteilen, kann die Gemeinde dagegen ins Widerspruchsverfahren gehen (und dann sogar eine Klage in Betracht ziehen).
Erweiterung einer Dachterrasse plus Anbau eines Vordachs im Dachgeschoss und Eingangsbereich: Zu dem Nachtragsbaugesuch aus der Finkenstraße in Brochenzell skizzierte Ortsbaumeister Axel Beutner die lange Vorgeschichte, die bis ins Jahr 2007 zurückreicht.
Das Augenmerk richtete sich zuletzt auf die Höhenentwicklung, ist aus Gemeindesicht doch kein drittes Geschoss zulässig. Was die Verwaltung aber von der Wahrnehmung her als gegeben ansieht. Den neuen Maßstab würden die Dachterrasse und die Oberkante des Geländers setzen.
In den Wortmeldungen war von „Tricksen“(Eugen Lehle, Freie Wähler) ebenso die Rede wie von „Salamitaktik“(Franz Assfalg, CDU). Ähnlich der Tenor bei Ingrid Sauter: „Ich bin immer noch entsetzter“, bezog sich die SPD-Rätin auf den langen Prozess, bei dem Anträge auch das Einvernehmen erhalten hatten. Nicht genehmigt seien ein Balkon, der herausrage, und die Terrassenüberdachung. Wie Patrick Gohl (Leiter Bauordnungsrecht) ausführte, füge sich der Antrag aufgrund der Höhe nicht ein – was der Ausschuss bei einer Enthaltung (Christof Hartmann) ebenso sah.
Unter Bekanntgaben vermeldete Elisabeth Kugel, dass eine vom TA im Mai 2017 befürwortete und vom Landratsamt erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses in der Hans-Thoma-/VanGogh-Straße zurückgenommen wurde. Der Grund: Unterschiedliche Sichtweisen, ob es sich um einen Innenoder Außenbereich handelt. Letzteren sieht das Regierungspräsidium (RP), das die Entscheidung herbeiführte, gegeben. Vorangegangen waren ein Widerspruch und eine Fachaufsichtsbeschwerde beim RP als Kommunalaufsicht.
Über das ebenfalls abgelehnte Gesuch zum Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und Einliegerwohnung in der Straße „Am Kohlbach“in Siglishofen berichtet die SZ gesondert.