Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Wirklich so gut?
Zum Artikel „Milliarden für die Kinderbetreuung“(15.12.):
Die Große Koalition, der Bundestag und Bundesrat haben ein vorweihnachtliches Füllhorn, das milliardenschwere „Gute-Kita-Gesetz“, ausgeschüttet. Es soll den Ländern ermöglichen, die Bundesmittel für „längere Öffnungszeiten, mehr Erzieher oder Beitragsentlastung“in den Kitas auszugeben. Ist das Gesetz wirklich so „gut“? Wo bleibt die Entlastung der Mütter/Familien, die ihre Kleinkinder zwischen null und drei Jahren (U3) nicht „fremdbetreuen“, sondern in den für die Persönlichkeitsentwicklung allerwichtigsten Jahren, den „Bindungsjahren“, selbst und familiär betreuen wollen?
Das Gerede von „Bildung“trifft nicht den Kern der Bedürfnisse von Kleinkindern, sondern es geht hier um personelle Bindung, in der Regel zur Mutter durch Zuwendung in liebevoller und vertrauter Umgebung, eben in der Familie. Wo bleibt auch die Wahlfreiheit? Wann werden die geforderten drei Erziehungsjahre, wann die weitere steuerliche Entlastung für Familien, wann die steuerliche Anhebung des Existenzminimums für Kinder, wann die Verbesserung der Rentenanwartschaft für Kindererziehungszeiten, wann die gesetzliche Rückkehrgarantie auf den Arbeitsplatz nach Erziehungsjahren verbessert beziehungsweise umgesetzt? Das „Gute-Kita-Gesetz“unterstützt ausschließlich die berufstätige Mutter und dient den Forderungen der Wirtschaft nach Arbeitskräften. Dr. Hans-Otto Dumke, Biberach
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