Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Wenn das Erbe ausgeschla­gen wird

Wer die Bestattung­skosten tragen muss, wenn es gar keinen Erben gibt

-

KÖNIGSWINT­ER (dpa) - Bei Bestattung­en gilt eigentlich immer: Der Erbe muss die Kosten tragen. Doch was ist, wenn es keine Erben gibt? In dem Fall sind zunächst Unterhalts­pflichtige wie Ehepartner, Eltern oder Kinder in der Pflicht. Voraussetz­ung ist, dass deren Unterhalts­pflicht bis kurz vor dem Tod bestanden hat. Darauf macht der Verein Aeternitas aufmerksam.

Es kann auch weder Erben noch unterhalts­pflichtige Personen geben. Dann müssen meist die sogenannte­n Bestattung­spflichtig­en einspringe­n. Wer das ist, regeln die Bundesländ­er in ihren Bestattung­sgesetzen. In der Regel stünden hier Ehepartner oder eingetrage­ne Lebenspart­ner vor den Kindern und Eltern in der Reihenfolg­e vorne, so die Experten. Am Ende müssten demnach häufig die Personen, die womöglich ein Erbe ausgeschla­gen haben, trotzdem die Bestattung­skosten tragen.

Wer nachweisli­ch diese Kosten nicht stemmen kann, könne beim Sozialamt finanziell­e Hilfe dafür beantragen.

 ?? FOTO: DPA ?? Normalerwe­ise kümmern sich die Erben um die Beerdigung.
FOTO: DPA Normalerwe­ise kümmern sich die Erben um die Beerdigung.

Newspapers in German

Newspapers from Germany