Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Hausbesitzer haftet nur, wenn er auch Schuld hat
Versicherungsfachmann Thomas Freilinger verrät, was bei Schneeschäden zu beachten ist
LINDAU - Umgestürzte Bäume oder Dachlawinen: Wenn der Schnee Schäden hinterlässt, stellt sich die Frage, wer dafür aufkommt. Versicherungsfachmann Thomas Freilinger erklärt im Interview mit Yvonne Roither, worauf zu achten ist.
Herr Freilinger, haben Sie im Moment besonders viel zu tun?
Seit Montagvormittag klingelt bei uns ständig das Telefon. Das ist ein Megathema. Im Allgäu wissen die Leute, wer für Schneeschäden haftet und wie man sich als Hausbesitzer schützt. Bei uns ist das anders, weil sich die Menschen hier nicht jedes Jahr mit solchen Schneemengen und den damit verbundenen Fragen auseinandersetzen müssen. Hier haben viele Hauseigentümer Panik.
Um was geht es meistens?
Sehr häufig um Dachlawinen, die auf Autos fallen. Aber momentan haben wir noch mehr Schäden durch Bäume, die wegen der Schneelast umgestürzt sind.
Wer haftet für Dachlawinen – der Hausherr?
Nein, Hausbesitzer sind für solche Dachlawinen nicht haftbar. Sie haben den Schnee da ja nicht hochgepackt, und es kann von ihnen auch nicht verlangt werden, das Dach freizuräumen. Um haftbar zu sein, muss der Hausherr schon irgendeine Art von Verschulden haben. Anders wäre das, wenn beispielsweise das Dach beschädigt wird und sich Wochen später ein Blech lösen würde. Dann wäre das ein Fall für die Gebäudehaftpflichtversicherung. In der Regel kommt für Schäden durch Dachlawinen die Teilkasko-Versicherung des geschädigten Autos auf. Das gilt auch für Schäden durch umstürzende Bäume. Da wird auch nicht der Eigentümer des Baumes haftbar gemacht.
Was sollten Autofahrer machen, wenn sie merken, dass ihr Auto beschädigt ist?
Den Schaden möglichst schnell bei der Versicherung melden. Die Selbstbeteiligung ist bei der Teilkasko je nach Versicherung unterschiedlich hoch, aber der Versicherungsbeitrag steigt durch den Schaden nicht.
Muss ich als Hausbesitzer Schilder aufstellen, die vor Dachlawinen und Eisschlag warnen? Was gilt es noch zu berücksichtigen?
Wenn dort immer wieder Dachlawinen runtergehen, ist es zu empfehlen, vor allem um Ortsunkundige zu warnen. Allerdings sollte man sich auch ohne Hinweisschild nicht direkt unter Dächer stellen. Leider liegen viele ausgewiesene Parkplätze in Lindau direkt an Gebäuden – wie beispielsweise zwischen den Kirchen oder am Gerichtsgebäude. In den reglementierten Parkraumzonen gibt es keine Ausweichmöglichkeiten mehr. Das ist ein Problem, das zu immer mehr Schäden führt.
In Lindau gibt es eine Räum- und Streupflicht für Anwohner. Nun haben aber die Räumfahrzeugen den Schnee auf die Gehwege geschoben. Was ist, wenn dort jemand stürzt? Ist dann der Hausbesitzer verantwortlich?
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass die Gerichte einen sehr guten Realitätssinn haben und die Umstände schon sehr genau prüfen, also beispielsweise schauen, ob der Gestürzte auch das passende Schuhwerk trug.
Welche Versicherungen sind also unbedingt nötig, um entspannt durch den Winter zu kommen?
Wer in seiner eigenen Immobilie wohnt, bei dem ist die Haushaftpflichtversicherung in der Privathaftpflicht mitenthalten. Vermieteroder Eigentümergemeinschaften sollten eine Haushaftpflichtversicherung haben. Damit ist abgedeckt, wenn jemand berechtigte Forderungen an sie stellt. Die Haftpflicht übernimmt aber auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche mit allen Konsequenzen.