Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Ausbau im Wildpark ist erneut Thema
Gemeinde Neukirch besteht auf Rückbau, der Bauherr wählt den Rechtsweg.
NEUKIRCH - Im Gemeinderat am Montag war wieder einmal das vergrößerte Wildparkcafé in Wildpoltsweiler Thema der Sitzung. Denn der Bauherr, Familie Späth, hat erneut einen Bauantrag eingereicht. Dieser sieht vor, dass Abmessungen, Seitenwände mit Verkleidung sowie eine Bodenplatte zusätzlich genehmigt werden sollen. Damit würden die bereits vorgenommenen und bisher nicht genehmigten Erweiterungen am Gebäude, in dem sich das Wildparkcafé befindet, legalisiert. „Hier hat sich insgesamt dennoch inhaltlich nichts geändert“, sagte Bürgermeister Reinhold Schnell in der Sitzung. Weder Größe, Seitenwände noch Bodenplatte seien genehmigungsfähig, das hätten schon die zuständigen Baubehörden festgestellt.
Einige Rückfragen gab es vonseiten der Gemeinderäte. Adrian Strauß betonte, dass man nach wie vor den Wildpark positiv beurteile, aber bei gleicher Sachlage kaum anders entscheiden könne. Andere Räte warfen die Frage auf, wie sinnvoll es sei, ohne Faktenänderung gegen Landratsamt und Regierungspräsidium zu entscheiden, zumal man als Gemeinde schon einmal anders entschieden habe. Oder ob so ein Antrag überhaupt gestellt werden könne. Diese rechtliche Möglichkeit hätten die Bauherren, so Bürgermeister Schnell, unabhängig vom Verfahren. Hier sei aber der Widerspruch gegen die Rückbauverfügung beim Verwaltungsgericht schon abgelehnt, jedenfalls gemäß Urteilstenor. Also müsse der Rückbau erfolgen. Auf die Urteilsbegründung müsse man aber noch warten. Kein Thema im Rat war eine Formulierungsänderung des neuen Antrags, der nun von einer „Gewerbeerweiterung“spricht und nicht wie zuvor von einem „privilegierten Vorhaben“.
Der Gemeinderat lehnte erneut einstimmig ab – zum Ärger der anwesenden Familie Späth. Auf Nachfrage sagte Schnell: „Wie auch die Baurechtsbehörden, können wir über den zugestimmten Kompromiss nicht weiter nachgeben.“Das hätte eine verheerende Wirkung für Rechtssicherheit und würde einen nicht genehmigungsfähigen Schwarzbau legalisieren mit weitgehenden rechtlichen Folgen. Eine nachträgliche Genehmigung sei das falsche Signal und wäre ein unerträglicher Präzedenzfall.
Franz Späth, der die Antragsstellerfamilie vertritt, sieht das anders. Er habe bereits mit dem Richter telefoniert. Mit der Begründung sei wohl nächste Woche zu rechnen. „Schon die ursprüngliche Genehmigung ist falsch tituliert“, sagt Späth. Der Rechtsfehler sei, dass die Bauvoranfrage und vorläufige Genehmigung rechtlich als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben bezeichnet worden sei. Nicht nur er, auch die Verwaltung mache Fehler. Das Verwaltungsgericht habe festgestellt, dass es sich dabei um eine Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes handele. Dies habe auch schon 2005 das Regierungspräsidium festgestellt. Trotz des formalen Fehlers habe allerdings die Rückbauverfügung Bestand, räumt Franz Späth ein. Er will sich aber weiter wehren, denn: „Da das Verfahren schon von Beginn an rechtsfehlerhaft war, ich sage falsch, schöpfen wir alle rechtlichen Möglichkeiten aus, wenn es sein muss bis zum Bundesverwaltungsgericht.“Die Wände seien sinnvoll und schließlich: „Meine Töchter sollen ein wirtschaftlich vernünftiges Gebäude übernehmen“, sagt Späth, „oder ich höre ganz damit auf“.
Ob denn nun der Bestand und Ausbau eines Gewerbebetriebes mehr Aussicht hat als eine privilegierte Nutzung im Außenbereich und ob das die Rückbauverfügung überflüssig macht, wird die nächste Instanz klären müssen.