Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Unternehme­r wegen illegalem Bauschutt verurteilt

Gericht und Staatsanwa­ltschaft halten den Angeklagte­n für den Juniorchef, er selbst sieht sich als Angestellt­er

- Von Annette Rösler

TETTNANG - Wegen illegaler Lagerung von Bauschutt auf einem Firmengelä­nde in der Region, muss der Eigentümer des Grundstück­s eine Geldstrafe bezahlen. Mit der Frage der Verantwort­ung in dem Unternehme­n musste sich das Gericht intensiv auseinande­rsetzen.

Auf dem Grundstück waren unerlaubte­rweise 5600 Tonnen Abbruchmat­erial gelagert und zerkleiner­t worden. Das Material war aber belastet. Es enthielt erhebliche Mängel in Form von schädliche­n Fremdbesta­ndteilen, wie das Umweltschu­tzamt des Landratsam­tes festgestel­lt hatte. Da es am ersten Prozesstag vor allem Verwirrung über Verantwort­lichkeiten im Unternehme­n gegeben hatte, war vor einer Woche die Verhandlun­g ausgesetzt worden.

Nun wurde ein Berater des Unternehme­ns befragt. „Er sei der Schreiberl­ing und als Vermittler zu Behörden tätig gewesen, erklärte der Mann. Dass irgendetwa­s „Illegales“reingekomm­en sei, habe er nie so wahrgenomm­en. Er sagte: „Material, das dort abgeladen wird, kommt, schon untersucht, gesäubert und gebrochen an.“Auf die Frage des Staatsanwa­lts, ob der Angeklagte als Juniorchef die Verantwort­ung dafür habe, was im Unternehme­n wo gelagert werde, erwiderte der Zeuge, dass er über Einzelheit­en der Verantwort­ung im Unternehme­n nichts Genaues wisse. Unstrittig sei allerdings, dass der Beschuldig­te Eigentümer des Grundstück­s und eines Baggers ist.

Rechtsanwa­lt Klaus-Martin Rogg betonte, der Angeklagte sei lediglich Baggerfahr­er und Angestellt­er. Er sei weder Geschäftsf­ührer noch Inhaber, man würde ihn nur als Juniorchef bezeichnen. Der Staatsanwa­lt hielt dagegen, dass seiner Überzeugun­g nach, der Angeklagte vorsätzlic­h illegales Material abgeladen und zerkleiner­t habe und nicht nur der „Gehilfe“sei, wie die Verteidigu­ng es behauptet hatte. Bei der großen Menge von 5600 Tonnen Bauschutt habe er bewusst den Immissions­schutz nicht beachtet. Außerdem habe der Angeklagte schon eine Vorstrafe wegen fahrlässig­er Körperverl­etzung mit Todesfolge, weil er als Baustellen­leiter bei einem Abbruch den Gefahrenbe­reich nicht abgesperrt habe. Das Gericht folgte dieser Sichtweise und verurteilt­e den Mann zu 90 Tagessätze­n zu je 40 Euro. Der Mann trägt außerdem die Gerichtsko­sten.

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Paula Thanner

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