Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Unternehmer wegen illegalem Bauschutt verurteilt
Gericht und Staatsanwaltschaft halten den Angeklagten für den Juniorchef, er selbst sieht sich als Angestellter
TETTNANG - Wegen illegaler Lagerung von Bauschutt auf einem Firmengelände in der Region, muss der Eigentümer des Grundstücks eine Geldstrafe bezahlen. Mit der Frage der Verantwortung in dem Unternehmen musste sich das Gericht intensiv auseinandersetzen.
Auf dem Grundstück waren unerlaubterweise 5600 Tonnen Abbruchmaterial gelagert und zerkleinert worden. Das Material war aber belastet. Es enthielt erhebliche Mängel in Form von schädlichen Fremdbestandteilen, wie das Umweltschutzamt des Landratsamtes festgestellt hatte. Da es am ersten Prozesstag vor allem Verwirrung über Verantwortlichkeiten im Unternehmen gegeben hatte, war vor einer Woche die Verhandlung ausgesetzt worden.
Nun wurde ein Berater des Unternehmens befragt. „Er sei der Schreiberling und als Vermittler zu Behörden tätig gewesen, erklärte der Mann. Dass irgendetwas „Illegales“reingekommen sei, habe er nie so wahrgenommen. Er sagte: „Material, das dort abgeladen wird, kommt, schon untersucht, gesäubert und gebrochen an.“Auf die Frage des Staatsanwalts, ob der Angeklagte als Juniorchef die Verantwortung dafür habe, was im Unternehmen wo gelagert werde, erwiderte der Zeuge, dass er über Einzelheiten der Verantwortung im Unternehmen nichts Genaues wisse. Unstrittig sei allerdings, dass der Beschuldigte Eigentümer des Grundstücks und eines Baggers ist.
Rechtsanwalt Klaus-Martin Rogg betonte, der Angeklagte sei lediglich Baggerfahrer und Angestellter. Er sei weder Geschäftsführer noch Inhaber, man würde ihn nur als Juniorchef bezeichnen. Der Staatsanwalt hielt dagegen, dass seiner Überzeugung nach, der Angeklagte vorsätzlich illegales Material abgeladen und zerkleinert habe und nicht nur der „Gehilfe“sei, wie die Verteidigung es behauptet hatte. Bei der großen Menge von 5600 Tonnen Bauschutt habe er bewusst den Immissionsschutz nicht beachtet. Außerdem habe der Angeklagte schon eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge, weil er als Baustellenleiter bei einem Abbruch den Gefahrenbereich nicht abgesperrt habe. Das Gericht folgte dieser Sichtweise und verurteilte den Mann zu 90 Tagessätzen zu je 40 Euro. Der Mann trägt außerdem die Gerichtskosten.