Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Kurz berichtet ●
Nato-Mitglieder ebnen Weg für Beitritt Mazedoniens
BRÜSSEL (AFP) - Nach der Beilegung des Namensstreits mit Griechenland steuert der Balkanstaat Mazedonien auf die Aufnahme in die Nato zu. Im Beisein des mazedonischen Außenministers Nikola Dimitrow unterzeichneten die Botschafter der 29 Nato-Staaten am Mittwoch in Brüssel das Beitrittsprotokoll für das Land. Nun müssen die Nato-Mitglieder die Aufnahme auf nationaler Ebene ratifizieren.
Österreich soll 1,5 Millionen Euro für Hitlerhaus zahlen
BRAUNAU (dpa) - Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Besitzerin von Hitlers Geburtshaus zahlen. Das berichtete der Anwalt der Klägerin am Mittwoch. Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in Braunau am Inn deutlich höher als das erste veranschlagt. Bisher hatte der Staat der enteigneten Besitzerin 310 000 Euro für das zweistöckige Wohnhaus samt Garagen und zahlreichen Parkplätzen gezahlt.
Maduro lässt Grenzbrücke für Hilfsgüter sperren
CARACAS (dpa) - Inmitten des Streits um humanitäre Hilfe für Venezuela haben die Behörden des südamerikanischen Krisenlandes eine Autobrücke zum Nachbarland Kolumbien blockiert. Die Brücke Tienditas nahe der kolumbianischen Grenzstadt Cúcuta wurde mit dem Auflieger eines Tanklastzugs und zwei Containern gesperrt, wie kolumbianische Medien am Mittwoch berichteten. US-Außenminister Mike Pompeo schrieb auf Twitter: „Das Maduro-Regime muss die Hilfe die verhungernden Menschen erreichen lassen.“
Lausanner Gericht entscheidet zugunsten Deutschlands
LAUSANNE (dpa) - In einem Rechtsstreit um verschollene DDRVermögen hat das Schweizer Bundesgericht zugunsten Deutschlands entschieden. Die deutsche Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS), früher Treuhandanstalt Berlin, hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlung von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Das Bundesgericht in Lausanne entschied, Verantwortliche der Bank hätten „elementare Sorgfaltspflichten verletzt“. Deshalb müssten alle Beträge ersetzt werden, die seit dem 11. Juni 1990 abgeflossen sind. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentlicht. Die BvS versucht seit Jahren, Gelder zurückzuholen, die Mitglieder der einstigen DDRStaatspartei SED kurz nach der Wende 1990 beiseite geschafft haben sollen.