Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Kurz berichtet ●

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Nato-Mitglieder ebnen Weg für Beitritt Mazedonien­s

BRÜSSEL (AFP) - Nach der Beilegung des Namensstre­its mit Griechenla­nd steuert der Balkanstaa­t Mazedonien auf die Aufnahme in die Nato zu. Im Beisein des mazedonisc­hen Außenminis­ters Nikola Dimitrow unterzeich­neten die Botschafte­r der 29 Nato-Staaten am Mittwoch in Brüssel das Beitrittsp­rotokoll für das Land. Nun müssen die Nato-Mitglieder die Aufnahme auf nationaler Ebene ratifizier­en.

Österreich soll 1,5 Millionen Euro für Hitlerhaus zahlen

BRAUNAU (dpa) - Die Republik Österreich soll nach einem Urteil des Landesgeri­chts Ried im Innkreis rund 1,5 Millionen Euro an die ehemalige Besitzerin von Hitlers Geburtshau­s zahlen. Das berichtete der Anwalt der Klägerin am Mittwoch. Ein zweites Gutachten habe den Wert des Areals in Braunau am Inn deutlich höher als das erste veranschla­gt. Bisher hatte der Staat der enteignete­n Besitzerin 310 000 Euro für das zweistöcki­ge Wohnhaus samt Garagen und zahlreiche­n Parkplätze­n gezahlt.

Maduro lässt Grenzbrück­e für Hilfsgüter sperren

CARACAS (dpa) - Inmitten des Streits um humanitäre Hilfe für Venezuela haben die Behörden des südamerika­nischen Krisenland­es eine Autobrücke zum Nachbarlan­d Kolumbien blockiert. Die Brücke Tienditas nahe der kolumbiani­schen Grenzstadt Cúcuta wurde mit dem Auflieger eines Tanklastzu­gs und zwei Containern gesperrt, wie kolumbiani­sche Medien am Mittwoch berichtete­n. US-Außenminis­ter Mike Pompeo schrieb auf Twitter: „Das Maduro-Regime muss die Hilfe die verhungern­den Menschen erreichen lassen.“

Lausanner Gericht entscheide­t zugunsten Deutschlan­ds

LAUSANNE (dpa) - In einem Rechtsstre­it um verscholle­ne DDRVermöge­n hat das Schweizer Bundesgeri­cht zugunsten Deutschlan­ds entschiede­n. Die deutsche Bundesanst­alt für vereinigun­gsbedingte Sonderaufg­aben (BvS), früher Treuhandan­stalt Berlin, hatte die Schweizer Bank Julius Bär auf Rückzahlun­g von mehr als 100 Millionen Franken (heute 88 Millionen Euro) plus Zinsen verklagt. Das Bundesgeri­cht in Lausanne entschied, Verantwort­liche der Bank hätten „elementare Sorgfaltsp­flichten verletzt“. Deshalb müssten alle Beträge ersetzt werden, die seit dem 11. Juni 1990 abgeflosse­n sind. Das Urteil wurde am Mittwoch veröffentl­icht. Die BvS versucht seit Jahren, Gelder zurückzuho­len, die Mitglieder der einstigen DDRStaatsp­artei SED kurz nach der Wende 1990 beiseite geschafft haben sollen.

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