Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Anschlussunterbringung kommt ohne Tiefgarage aus
Unterkunft für Flüchtlinge im Hibiskusweg: Alternativplan bietet Platz für 30 Menschen
MECKENBEUREN - Zwei Stunden lang hat sich der Gemeinderat am Mittwochabend mit der Anschlussunterbringung für Flüchtlinge im Hibiskusweg beschäftigt. Am Ende und nach drei Abstimmungen stand ein Beschluss, der eine Alternativplanung ohne Tiefgarage, aber mit Keller vorsieht. Mindestens 30 Personen sollen hier unterkommen.
„Neubau einer Anschlussunterbringung im Hibiskusweg mit Folgenutzung für sozialen Wohnraum“lautet der vollständige Titel des Vorhabens, das Verwaltung und Räte seit Mai 2018 beschäftigt. Die Vorgeschichte rollte Bauamtsleiter Elmar Skurka auf, nachdem Bernadette Pahn zuvor aktuelle Zahlen präsentiert hatte. Der Ordnungsamtsleiterin zufolge hat Meckenbeuren aus dem Vorjahr einen Übertrag von 73 geflüchteten Personen, die verpflichtend in Anschlussunterkünften unterzubringen seien. Anno 2019 kommen 21 weitere hinzu (so die Quote, die in den Vorjahren zwischen 50 und 60 gelegen hatte).
Tatsächlich wurde aber in diesem Jahr schon für 21 Flüchtlinge Wohnraum gefunden (unter anderem in neu angemieteten Wohnungen), sodass 73 Plätze zu schaffen sind. Wohl erst 2020 ließen sich davon die rund 30 Plätze im Hibiskusweg abziehen.
Bis dahin ist es ein langer Weg. Im Januar hatte die Gemeindeverwaltung die Entscheidung dazu verschoben: Vorangegangen waren Rückmeldungen nach einer Bürgerinformation sowie aus den Reihen der Fraktionen, die sich (inhaltlich) vor allem an der Tiefgarage und den mittig zwischen den Wohnungen vorgesehenen Nebenanlagen störten.
Hinzu kamen kritische Fragen zur Kosten-Nutzen-Rechnung: Statt der im Mai genannten 40 Plätze (bei 1,2 Millionen Euro) war im Januar die Rede von 20 bis 25 Plätzen bei einem Kostenpunkt von 1,6 Millionen.
Am Mittwoch erläuterte Architekt Peter Holzer nun die Planungsalternative. „Wir haben uns strikt an den Bebauungsplan Ehrlosen West II gehalten“, blickte er auf die erste Planung zurück, die der Vorgabe „bei Geschosswohnungsbau ist eine Tiefgarage Pflicht“nachkam.
In der Alternative (Plan II) wird auf die Tiefgarage verzichtet. Das ist möglich, weil es sich bei dem Neubau um eine „Anlage für soziale Zwecke“handelt. Allerdings wäre eine nachträgliche Nutzungsänderung – etwa hin zu Geschosswohnungsbau für bezahlbaren Wohnraum – problematisch: Solches wäre nur mit einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans denkbar.
Zudem neu in Plan II: Die zwölf Stellplätze werden oberirdisch abgebildet, das Gebäude wird um 2,1 Meter länger, die Räume größer, auf Balkone wird im Obergeschoss verzichtet. Fahrradabstellplatz und Mülltonnen kommen im Baufenster unter, sind aber nicht mehr zwischen den Wohnungen angesiedelt. Dafür lässt sich eine weitere Wohneinheit gewinnen, sodass statt mindestens 20 nun 30 Personen ein Zuhause finden.
Zu Anregungen aus der Bürgerinformation wie aus allen vier Fraktionen brachte Elmar Skurka die Stellungnahmen der Verwaltung vor. Dem Antrag der CDU auf eine Alternativplanung wurde unter anderem darin Rechnung getragen, dass die Tiefgarage entfällt. Die höhere Ausnutzung bei geringeren Kosten gehe laut Skurka mit Einschränkungen in puncto „mögliche Nachnutzung“und teilweiser Rückkehr zu größeren Wohneinheiten einher.
In die Diskussion leitete Bürgermeisterin Elisabeth Kugel mit dem Hinweis über, dass auch Anwohner Sinn und Zweck einer Tiefgarage vorgebracht hätten. Josef Sauter (CDU) beleuchtete den Prozess bis dato, mit dem Fazit: „Der Ablauf ist sehr wohl zu diskutieren.“
Doch auch inhaltlich besserte er für die CDU und deren bereits im Januar gestellten Antrag nach – und plädierte für einen „Verzicht auf den kompletten Keller“. Drei Gründe nannte er hierfür: die schwierigen Bodenverhältnisse, die eventuelle Notwendigkeit einer Hebeanlage und einen Trend, der in vielen modernen Bauten in die Richtung weist.
In direkter Antwort stellte Elisabeth Kugel die Abläufe aus ihrer Sicht dar. In der Sache brach sie eine Lanze für eine Unterkellerung. Heiztechnik und Waschräume sah sie hier als wichtig an, auch führte sie die Kosten der Gründung bei einem fehlenden Keller ins Feld.
In die gleiche Kerbe hieb Christof Hartmann. Für den Keller und die Tiefgarage sprach sich der Fraktionschef der Freien Wähler aus – „sie braucht es auf lange Sicht“. Schließlich gelte es das Haus so auszustatten, dass es für 50 bis 60 Jahre erhalten bleibe.
„Die zweite Runde war gut“, bezog sich Katja Fleschhut (BUS) auf die Alternativplanung, die sie als „zweckmäßig“begrüßte.
Auf Verbesserungsmöglichkeiten bei den Abläufen nahmen Anette Kramer (Freie Wähler) und Ingrid Sauter (SPD) Bezug
Dass „wir alle zusammen“im Mai übersehen hätten, dass Geschosswohnungsbau laut Plan eine Tiefgarage brauche, das hob Karl Gälle hervor. „Die Vorschrift gab es damals schon“, fasste er zusammen.
Die Abstimmungen
Als weitestgehender Antrag wurde über jenen der CDU als Erstes entschieden. Er sah – von Plan II ausgehend – einen Verzicht auf die Unterkellerung vor. Bei acht Ja- und zwölf Nein-Stimmen wurde er abgelehnt.
Billigung fand die Alternativplanung als solche, aus der heraus nun ein Baugesuch erarbeitet werden soll. Zwölfmal Zustimmung, sechsmal Ablehnung und zweimal Enthaltung wurden notiert.
Die dritte Abstimmung griff einen Vorschlag von Ursula HeroldSchmidt (BUS) auf – doch mit Blick auf die Nachnutzung Farbe zu bekennen und jetzt schon generell Befreiungen zu beantragen. Mit der beabsichtigten Folge: Geschosswohnungsbau wäre auch ohne Tiefgarage zulässig.
„Ehrlicher kommunizieren“– unter diese Rubrik fiel solches für Elmar Skurka. Karl Gälle wie Anita Scheibitz (CDU) richteten den Blick auf das ganze Baugebiet, für das die neue Regelung dann gelten würden – „wir schaffen uns an anderer Stelle Probleme“, sorgte sich Gälle. Von der Ratsmehrheit wurde diese Sicht geteilt: Vier Ja-Stimmen zu dem Antrag standen zwei Enthaltungen und 14 ablehnende Voten gegenüber.
Der Zeitplan war am Mittwoch kein Thema. Bisher hatte es geheißen, dass – falls im Herbst 2019 Baubeginn wäre – angesichts einer Bauzeit von mehr als einem Jahr eine Fertigstellung aufs Jahresende 2020 möglich wäre. Allerdings legen die Verzögerung und die Etatplanung nahe, dass der „Löwenanteil“frühestens 2020 über die Bühne gehen wird.