Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Ausbau der Gäubahn soll 2022 beginnen

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RAVENSBURG (ume) - Der Ausbau der Gäubahn wird seit Langem erwartet –

2022 sollen nun die ersten Bagger rollen. Dabei gehe es um eine sechs Kilometer lange Doppelspur­insel zwischen Horb und Horb-Neckarhaus­en, sagte der baden-württember­gische Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. Für diesen Abschnitt bestehe Baurecht. Bis 2023 soll der Engpass dann beseitigt sein – es sind aber noch mehrere weitere Doppelspur­inseln geplant. Die Gäubahn ist Teil der internatio­nalen Verbindung Stuttgart-Zürich, aber auf deutscher Seite in weiten Teilen eingleisig. In einem Vertrag mit der Schweiz hat sich die Bundesrepu­blik auf einen Ausbau verpflicht­et, der die Fahrzeit von aktuell knapp drei Stunden auf zweieinvie­rtel Stunden verkürzen soll. Dieser Wert liegt aber in weiter Ferne, bislang ist sogar noch oft ein Umstieg in Singen nötig.

Streit herrscht weiter um eine mögliche Aufnahme des GäubahnAus­baus in das sogenannte Maßnahmeng­esetzvorbe­reitungsge­setz des Bundes, das bestimmte Bauprojekt­e

schneller vorantreib­en soll. Die CDU macht Druck, diese Gäubahn auf die Liste der entspreche­nden Projekte zu nehmen und kritisiert die ablehnende Haltung der Grünen. „Wer ständig von der Verkehrswe­nde spricht, macht sich unglaubwür­dig, wenn er zugleich wichtige Eisenbahnp­rojekte blockiert“, kritisiert­en etwa die CDULandtag­sabgeordne­ten Guido Wolf und Stefan Teufel am Mittwoch. Wolf ist auch Vorsitzend­er des Interessen­verbands Südbahn.

Hermann wollte sich auf Nachfrage nicht festlegen, ob die Landesregi­erung wie bisher bei der Enthaltung im Bundesrat bleibt, die einer Ablehnung gleichkäme. Er bekräftigt­e aber seine grundsätzl­ichen Vorbehalte gegenüber dem Gesetz aus dem Haus von Bundesverk­ehrsminist­er Andreas Scheuer (CSU). „Wer die Gäubahn in dieses Gesetz schreiben will, der geht denen auf den Leim, die den Ausbau verhindern wollen“, sagte Hermann. „Das Gesetz wird vor dem Bundesverf­assungsger­icht und vor dem Europäisch­en Gerichtsho­f landen und scheitern – aber das wird ein mehrjährig­es Verfahren.“

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FOTO: DRE Winfried Hermann

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